Energiekosten

Anträge auf Härtefallhilfen für Privathaushalte jetzt möglich

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Eine Frau hält Holzpellets im Keller eines Wohnhauses in den Händen.

Seit 8. Mai 2023 können private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, rückwirkend Härtefallhilfen beantragen. Das Land hat auch eine Telefon-Hotline eingerichtet.

Seit Montag, 8. Mai 2023, können private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, eine Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Diese soll Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holz­hackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks be­troffen waren. Die Hilfe kann nun über ein Online-Portal beantragt werden, das am 8. Mai 2023 in Baden-Württemberg freigeschaltet wurde.

Das Land rechnet mit bis zu 500.000 Anträgen. Auf seiner Webseite hat das Umweltministerium Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Hilfen, Vo­raussetzungen und Antragsverfahren eingestellt.

Telefon-Hotline eingerichtet

Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwi­schen 09:00 und 17:00 Uhr.

Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Aller­dings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt wer­den, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinneh­men mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Ver­doppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bun­desweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:

  • Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe,
  • Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe,
  • Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n).

Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.

Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der An­tragstellung eine Firmenakte anlegen.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Härtefallhilfen für Privathaushalte

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