SCHULE

Gymnasium bleibt beliebteste Schulart

Lesezeit: 3 Minuten
  • Teilen
  •  
Schülerinnen einer siebenten Klasse melden sich während des Deutschunterrichts in einem Gymnasium. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Die Übergangsquoten von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen sind zum Schuljahr 2019/20 für alle Schularten stabil geblieben. Mit gut 43 Prozent bleibt das Gymnasium die beliebteste Schulart.

Wie bereits in den Jahren 2017 und 2018 sind die Übergangsquoten von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen stabil. Die Übergangsquoten zum Schuljahr 2019/20 haben sich auf Landesebene im Vergleich mit dem Vorjahr kaum verändert. Insgesamt wechselten vergangenen Herbst knapp 91.600 Schülerinnen und Schüler und damit 1,6 Prozent weniger als im Vorjahr auf eine weiterführende Schule.

Übergangsquoten auf weiterführende Schulen stabil

Von diesen Schülern entschieden sich 43,3 Prozent für den Übergang auf ein Gymnasium, was exakt der Quote des Vorjahrs entspricht. Bei den Realschulen ist die Übergangsquote im Vergleich mit dem Vorjahr nahezu unverändert und liegt bei 34,7 Prozent (Vorjahr: 34,9 Prozent). Auch bei den Gemeinschaftsschulen ist die Übergangsquote nahezu unverändert und liegt nun bei 13,0 Prozent (Vorjahr: 12,8 Prozent. „Dieser Trend bei den Gemeinschaftsschulen freut mich, er zeigt die insgesamt positive Entwicklung dieser Schulart auf einem stabilen Niveau“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Im neuen Schuljahr wird an der Gemeinschaftsschule Graf Soden in Friedrichshafen eine weitere gymnasiale Oberstufe an den Start gehen, es ist die vierte im Land. Das zeige, dass die Schulart Perspektiven hat und auch bietet.

Wie bei den Gymnasien ist die Übergangsquote bei den Haupt- und Werkrealschulen ebenfalls unverändert gegenüber dem Vorjahr und liegt bei 5,9 Prozent. „Zum zweiten Mal in Serie stabilisiert sich bei den Haupt- und Werkrealschulen die Übergangsquote. Dem negativen Trend der vergangenen Jahre konnten wir offenbar etwas entgegensetzen“, sagt die Ministerin und fügt hinzu: „Ich gehe davon aus, dass wir diese Entwicklung auch durch die vom Ministerrat auf den Weg gebrachte Schulgesetzänderung bei der regionalen Schulentwicklung stärken können. Unsere Haupt- und Werkrealschulen leisten hervorragende Arbeit und werden weiterhin gebraucht.“

Übergänge 2019 in Verbindung mit den Grundschulempfehlungen

Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Gemeinschaftsschule wechselten, hatten 65,0 Prozent (Vorjahr: 65,4 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, 26,3 Prozent (Vorjahr: 26,0 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Realschule und 8,7 Prozent (genau wie im Vorjahr) eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium.

Von den Übergängen auf das Gymnasium brachten 1,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler (genau wie im Vorjahr) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal- und Hauptschule mit, 10,1 Prozent der Schüler (Vorjahr: 10,3 Prozent) kamen mit einer Empfehlung für die Realschule und 88,8 Prozent (Vorjahr 88,5 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für das Gymnasium.

Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Realschule wechselten, hatten 23,8 Prozent (Vorjahr: 24,2 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, 56,6 Prozent (Vorjahr: 55,9 Prozent) eine Empfehlung für die Realschule und 19,5 Prozent (Vorjahr: 20,0 Prozent) eine Empfehlung für das Gymnasium.

Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Werkreal- und Hauptschule entschieden hatten, kamen mit folgenden Empfehlungen: 92,3 Prozent (Vorjahr: 91,5 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, 6,7 Prozent (Vorjahr: 7,5 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für die Realschule und 1,0 Prozent (Vorjahr: 0,9 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für das Gymnasium.

Mehr Verbindlichkeit und Transparenz im Übergangsverfahren

Diese Zahlen lassen den Schluss zu, dass die Beratungsgespräche und die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung seit dem Schuljahr 2018/19 dazu geführt haben, dass Eltern dem Urteil der Grundschullehrkräfte mehr Vertrauen schenken. „Die Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung, die nicht leichtfertig erstellt wird, sondern auf einer intensiven vierjährigen Arbeit der Lehrkräfte mit dem Kind beruht“, betont Eisenmann und ergänzt: „Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in der vergangenen Legislaturperiode war ein Fehler. Insofern ist es ein Fortschritt, dass wir zumindest die Vorlagepflicht der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung wieder eingeführt haben.“

Das Kultusministerium arbeite nun an einem Konzept für mehr Verbindlichkeit der Empfehlung und für mehr Transparenz im gesamten Übergangsverfahren. „Wir wollen die Verbindlichkeit stärken, die Beratung ausbauen und wir brauchen eine durchgängige Beobachtung des einzelnen Schülers“, erläutert die Ministerin. Es gehe darum, den weiterführenden Schulen möglichst passgenaue Informationen an die Hand zu geben, damit ein guter Start an der neuen Schule gelingt und die Lehrkräfte die Kinder dort von Anfang an gezielt fördern können.

Extern: Pressemitteilung des Statistischen Landesamts (Öffnet in neuem Fenster)

Extern: Kultusministerium: Schule (Öffnet in neuem Fenster)

Weitere Meldungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei einem Runden Tisch zum Thema Sicherheit und Verteidigung im Neuen Schloss in Stuttgart.
Austausch

Runder Tisch Sicherheit und Verteidigung

Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann, Ministerin Dr. Dorit Stenke, Ministerin Theresa Schopper und Staatssekretär Tobias von der Heide
Schule

Bildungsaustausch mit Schleswig-Holstein

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 27. Mai 2025

von links nach rechts: stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamts Dr. Cornelia Iffland, Jannis Bantele, Oliver Justus Enning, Dr. Maximilian Gerhold, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Gentges gratuliert zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Claudia Warken
Land und Kommunen

Claudia Warken wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Biberach

von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hechingen a.D. Jens Gruhl und die Leitende Oberstaatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Sandra Bischoff
Justiz

Leitender Oberstaatsanwalt Jens Gruhl tritt in den Ruhestand

Zwei ältere Frauen, beide halten eine Mappe mit einer Urkunde, die andere trägt eine Auszeichnung am Revers.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Edeltraut Stiedl

Gruppenfoto der teilnehmenden Städte und Gemeinden mit Staatssekretärin Elke Zimmer
Fußverkehr

15 Kommunen starten Fußverkehrs-Checks 2025

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister­konferenz 2025 in Berlin

JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg - Platz 1 "ReLoopt"
Startup BW

Gewinner des JUNIOR Landeswettbewerbs 2025 gekürt

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländli­cher Raum 2026 ausgeschrieben

Schömberg
Flurneuordnung

Spatenstich zur Flurneuordnung in Loßburg-Schömberg

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

13 Cluster-Anträge gehen nach Baden-Württemberg

Bücher in einem Regal der Stadtbibliothek Stuttgart. (Bild: dpa)
Kunst und Kultur

Land stärkt Bibliotheken im ländlichen Raum

Symbol Wiederverwendung
Recycling

Leitfaden zur Wiederverwen­dung tragender Bauteile