Mobilität

Grundlagen für den Mobilitätspass erarbeitet

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Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Symbolbild

21 Modellkommunen haben mit dem Verkehrsministerium wesentliche Grundlagen für den Mobilitätspass erarbeitet. Ergebnisse der Berechnungen wurden jetzt vorgestellt. Zusammen mit drei Vorreiterkommunen geht es in weitere Untersuchungen.

Mit dem Mobilitätspass können Kommunen dem Ausbau ihres Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) einen kräftigen Finanzierungsschub geben. Das zeigen Berechnungen aus 21 Modellkommunen, die in den vergangenen zwei Jahren mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden wesentliche Grundlagen für das geplante Finanzierungsinstrument erarbeitet haben. Die detaillierten Berechnungsergebnisse werden in den kommenden Tagen auf den Internetseiten des Verkehrsministeriums veröffentlicht.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Bis 2040 wollen wir in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Das erfordert besonders im Verkehr große Anstrengungen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität. Der Mobilitätspass ist eine Einladung, den umweltfreundlichen ÖPNV zu nutzen, und hilft zugleich, den Ausbau zu finanzieren. Im Koalitionsvertrag und in der von der Landesregierung beschlossenen ÖPNV-Strategie 2030 ist daher der Mobilitätspass als wichtige Maßnahme zur Stärkung des ÖPNV und zur Entlastung im Straßenverkehr fest verankert. Der Mobilitätspass ist ein Angebot an die Kommunen. Diese entscheiden frei, ob und – wenn ja – wie sie dieses Angebot nutzen wollen.“

Umfragewerte bestätigen die Wichtigkeit klimagerechter Verkehrspolitik

Bei den Bürgerinnen und Bürgern findet klimagerechte Verkehrspolitik, die in ein besseres Bus- und Bahnangebot investiert, eine hohe Unterstützung. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen forsa-Umfrage: 75 Prozent der Befragten äußern in der repräsentativen Umfrage die Bereitschaft, den Ausbau des ÖPNV selbst finanziell zu unterstützen, sofern der Betrag für ein Abo des Nahverkehrs anrechenbar wäre. „Genau so sieht es der Mobilitätspass vor, der als Bestandteil des Landesmobilitätsgesetzes möglichst bald in die Anhörung gehen und anschließend dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll“, machte Verkehrsminister Hermann deutlich. „Dabei geht es nicht allein um den Klimaschutz und die Entlastung der Straßen: Ein attraktiver ÖPNV erhöht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch für Menschen, die sich kein Auto leisten oder selbst nicht fahren können.“

Drei Kommunen denken den Mobilitätspass weiter

Die Berechnungen des Verkehrsministeriums für alle 21 Modellkommunen zeigen, dass der Mobilitätspass ein großes Finanzierungspotenzial für den Ausbau des ÖPNV in Kommunen bietet. Auf Basis der Erkenntnisse aus der Modellphase denken die Stadt Freiburg, die Stadt Karlsruhe und der Ortenaukreis den Mobilitätspass seit Oktober 2023 als Vorreiterkommunen weiter. Ziel ist, dass – nach künftiger Verabschiedung der Gesetzesgrundlage – eine möglichst reibungslose Einführung des Mobilitätspasses in interessierten Kommunen erfolgen kann. Eine Vorfestlegung der Vorreiterkommunen auf die Einführung des Mobilitätspasses ist damit nicht verbunden. Wichtig ist ihnen vielmehr, ergebnisoffen an die Zusammenarbeit zum Mobilitätspass zu gehen.

Ein Novum für Deutschland – orientiert an europäischen Vorbildern

Im deutschlandweiten Vergleich ist der Mobilitätspass Baden-Württemberg ein innovativer Vorstoß, der auch in anderen Bundesländern verstärkt diskutiert wird. Dabei greift er europäische Vorbilder auf und entwickelt diese weiter. Im europäischen Ausland leisten ähnliche Drittnutzerfinanzierungsinstrumente bereits seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV, wie beispielsweise die Arbeitgeberabgabe in Frankreich (versement mobilité) und die Dienstgeberabgabe in Wien oder die Straßennutzungsgebühr in über 15 europäischen Städten.

Der Mobilitätspass

Der Mobilitätspass ist ein wertvolles, kommunales Instrument, um den Ausbau von Bus und Bahn voranzubringen. Abgabenzahlende erhalten ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe, welches sie für Bus und Bahn einsetzen können – natürlich auch für das Deutschlandticket. Eine soziale Staffelung ist ebenfalls vorgesehen.

Schon eine vergleichsweise geringe Abgabe versetzt Kommunen in die Lage, das Fahrplanangebot von Bussen und Bahnen zu verbessern und Kapazitäten zu erhöhen – durch dichtere Takte, den Einsatz größerer oder zusätzlicher Fahrzeuge und den Ausbau von Infrastruktur und Digitalisierung. So kann die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit verbessert und die Anbindung an andere Verkehrsmitteln optimiert werden. Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern kann auch die Straßen entlasten, Staus reduzieren und die soziale Teilhabe an der Mobilität stärken.

Mit dem Gesetzentwurf zum Landesmobilitätsgesetz soll baden-württembergischen Kommunen die rechtliche Grundlage zur Einführung des Mobilitätspasses gegeben werden. Sie erhalten damit ein freiwilliges Instrument zur zusätzlichen Finanzierung des ÖPNV. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

Für Baden-Württemberg sind vier Varianten des Mobilitätspasses vorgesehen:

  • Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner (Einwohner:innenbeitrag)

  • Mobilitätspass für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeber:innenbeitrag)

  • Mobilitätspass für Kfz-Halterinnen und -Halter (Kfz-Halter:innenbeitrag)

  • Mobilitätspass für Kfz-Nutzende (Straßennutzungsgebühr)

Ob ein Mobilitätspass eingeführt wird und welche Abgabenvariante, entscheidet die betreffende Kommune. Vorab muss die gesetzliche Regelung verabschiedet sein.

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