Verbraucherschutz

Gentechnische Veränderungen in Leinsamen

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Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)

Die Behörden der Futtermittelüberwachung und der Lebensmittelüberwachung haben Leinsamen mit nicht zugelassener gentechnischer Veränderung entdeckt. Die festgestellten Spuren der gentechnischen Veränderung des Leinsamens sind für die menschliche Gesundheit unbedenklich, die Ware wird vernichtet.

Im Zuge der regelmäßigen Untersuchungen von heimischen Ernteproben in Baden-Württemberg auf gentechnisch veränderte Anteile gibt es 2020 zum ersten Mal seit mehreren Jahren einen positiven Befund, informierte das Verbraucherministerium. Die festgestellten Spuren der gentechnischen Veränderung des Leinsamens sind für die menschliche Gesundheit unbedenklich.

Die baden-württembergischen Behörden der Extern: Futtermittelüberwachung und der Lebensmittelüberwachung (Öffnet in neuem Fenster) haben in einer zufällig erhobenen Stichprobe Bio-Leinsamen gentechnisch veränderte Anteile des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Leinsamens („GVO-Event“) FP 967 in sehr geringen Spuren festgestellt (Gehalt unter 0,1 Prozent). Die Untersuchungen wurden durch das Extern: Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg (Öffnet in neuem Fenster) und das Extern: Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg (Öffnet in neuem Fenster) durchgeführt.

GVO-Leinsamen-Event FP 967 wurde bereits 2009 nachgewiesen

Das GVO-Event FP 967 mit herbizidtoleranten Eigenschaften wurde vor über 20 Jahren in den USA und Kanada zum Anbau zugelassen. In Kanada existierte zunächst eine Zulassung für Futtermittel-, in den USA darüber hinaus auch für Lebensmittelzwecke. Die Sortenzulassung für FP 967 wurde jedoch bereits im Jahr 2001 wieder zurückgenommen. Seitdem ist kommerzieller Anbau von FP 967 in Kanada verboten.

Nach offiziellen Angaben hat bisher weder in den USA noch in Kanada kommerzieller Anbau von FP 967 stattgefunden. In der Europäischen Union wurde diese Leinsamensorte nie zum Anbau oder zur Nutzung als Lebensmittel oder Futtermittel zugelassen. Extern: Dennoch war das GVO-Leinsamen-Event FP 967 im Jahr 2009 in Deutschland und Baden-Württemberg in mehreren Leinsamenproben aus dem Lebensmittelhandel und aus der Weiterverarbeitung in Spuren festgestellt worden. (Öffnet in neuem Fenster) Seitdem ist es nicht mehr aufgetreten. Das CVUA Freiburg und das LTZ Augustenberg haben seit 2010 bis heute mehrere Hundert Proben Leinsamen im Rahmen des baden-württembergischen Erntemonitorings und im Rahmen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Saatgutüberwachung auf gentechnische Veränderungen untersucht. Außer dem hier dargestellten aktuellen Befund ergaben sich dabei keine Nachweise einer gentechnischen Veränderung bei Leinsamen.

Die Leinsamenernte eines landwirtschaftlichen Betriebes in Baden-Württemberg, in der nun Spuren des GVO-Events FP 967 nachgewiesen wurden, betrug insgesamt acht Tonnen. Davon waren 1 Prozent bereits zur Backwarenherstellung geliefert worden. Die verbliebene Erntemenge von knapp acht Tonnen Leinsamen wurde von den Behörden noch unverarbeitet sichergestellt und amtlich gesperrt. Die zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Landwirtschaftsbehörde veranlasst die unschädliche Beseitigung des Leinsamens.

Die für Saatgut zuständigen Behörden überprüfen die Lieferwege des eingesetzten Saatguts, um festzustellen, ob eventuell weitere landwirtschaftliche Betriebe unbeabsichtigt dieses verunreinigte Leinsamen-Saatgut im Land angebaut haben. Baden-Württemberg hat das zuständige Bundesministerium und die übrigen Bundesländer informiert. Der Bund wird die EU-Kommission und die übrigen EU-Mitgliedstaaten informieren, damit die Herkunft und eventuelle weitere Lieferwege des fraglichen Leinsamens überprüft werden können.

Seit 2004 untersucht die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung stichprobenartig, ob in Ernteprodukten (vor allem Mais, Raps, Soja, Leinsamen und Zuckerrüben) aus Baden-Württemberg GVO nachgewiesen werden können. In den letzten Jahren ergab sich dabei kein Hinweis auf eine gentechnische Veränderung. Zuletzt wurden 2014 bei Soja Spuren von GVO-Soja nachgewiesen.

Lebensmittel- und Futtermittelzweckeüberwachung

In der Europäischen Union (EU) ist gentechnisch veränderter Leinsamen für Lebensmittel- und Futtermittelzwecke nicht zugelassen. Für nicht zugelassene GVO gilt in der EU eine Nulltoleranz, sowohl für Futtermittel als auch für Lebensmittel, d.h. es gibt keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen GVO. Die Nulltoleranz gilt ebenso für den Anbau. Das CVUA Freiburg ist das Zentrallabor für Untersuchungen auf GVO für die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Für die entsprechenden Untersuchungen in Saatgut und Futtermitteln ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg zuständig. Die zusammenfassenden Untersuchungsergebnisse der letzten Jahre mit ausführlichen Berichten zum GVO-Erntemonitoring-Programm können beim Extern: CUVA (Öffnet in neuem Fenster) und dem Extern: LTZ (Öffnet in neuem Fenster) abgerufen werden.

Extern: Gesetzliche Verbraucherinformationen zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Öffnet in neuem Fenster)

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