Landwirtschaft

Gemeinsamer Antrag 2025

Minister Peter Hauk informiert zum Start der FIONA-Antragssaison 2025. Die Antragsfrist läuft vom 10. März bis 15. Mai 2025.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landwirtschaft in Hohenlohe

Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2025.

Alle Antragstellerinnen und Antragssteller des Gemeinsamen Antrags 2024 und die inzwischen neu registrierten Antragstellerinnen und Antragssteller erhalten Mitte Februar Informationen zu den Neuerungen im Antragsjahr 2025 (Merkblatt „Wichtige Informationen zum GA 2025“) und ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk mit Informationen zu aktuellen agrarpolitischen Themen per Post sowie per E-Mail über das Antragstellerpostfach.

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter für den Gemeinsamen Antrag 2025 und FIONA sind im Infodienst und unter  Antragstellung abrufbar, insbesondere:

  • die Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag,
  • die Nutzcodeliste,
  • der Wegweiser durch FIONA sowie
  • das Infoblatt FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Mähwiesen.

Antragstellung in FIONA 2025

Die Anmeldung in FIONA 2025 erfolgt online. Für den Zugang zu FIONA wird die Unternehmens-/Registriernummer sowie eine PIN, welche identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist, benötigt.

Falls die PIN nicht mehr vorhanden oder aktuell ist, kann eine neue PIN über den Online-Erneuerungsantrag beantragt werden.

Nach erfolgter Anmeldung in FIONA sind zunächst die Stammdaten zu bestätigen. Die im Vorjahr beantragten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schläge können in den FIONA Antrag 2025 mittels Mausklick auf die „Daten zur Bearbeitung holen“ übernommen werden und sind somit im FIONA-GIS und im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) verfügbar.

Besonderes Augenmerk sollte auf die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Schläge/ Teilschläge an die tatsächliche Flächenbewirtschaftung 2025 gelegt werden. Bei Ackerflächen müssen die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind im Flächenverzeichnis (FLV) bei den jeweiligen Schlägen/ Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind zu digitalisieren und zu bearbeiten. Nicht mehr zum Betrieb dazugehörige Flächen sind entsprechend zu löschen.

Für den Fall, dass Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie zum Beispiel den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für Öko-Regelungen sowie für die Konditionalität im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes, Voraussetzung für die Prämiengewährung.

Antragstellung für Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau

Ab diesem Jahr erfolgt die Antragstellung zur Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau (ehemals „Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau“) zum ersten Mal über FIONA.

Wichtige Informationen zur Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau sowie zu den weiteren Fördermaßnahmen, die mit dem Gemeinsamen Antrag 2025 beantragt werden können, sind im Merkblatt „Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag – GA 2025“ sowie in den „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2025“ ausführlich beschrieben.

Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2025

Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zusätzlich wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt.

Nach dem elektronischen Einreichen eines Antrags ist eine weitere Bearbeitung unmittelbar möglich. Der zuletzt eingereichte Antrag ist für die Auszahlung maßgeblich. Für bestimmte Fördermaßnahmen sind Nachweise einzureichen. Die erforderlichen Nachweise werden in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 und auf der neuen Navigationsseite „Nachweise hochladen“ aufgelistet. Dort ist auch der späteste Termin genannt, zu dem der jeweilige Nachweis einzureichen ist. Die Nachweise sind in FIONA 2025 als jpg- oder pdf-Dokument elektronisch hochzuladen. Im FIONA-Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ wird zusätzlich auf die noch einzureichenden Nachweise hingewiesen.

Alle wesentlichen Neuerungen in FIONA sind im „Wegweiser durch FIONA 2025“ zusammengestellt.

Für fachliche Fragen zur Antragstellung über FIONA kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde. Bei technischen Fragen (zum Beispiel Erreichbarkeit von FIONA, Browsereinstellungen et cetera) wenden Sie sich an den FIONA-Benutzerservice unter 07154/9598-350 oder per Mail. Die Kontaktzeiten finden Sie online.

Weitere Meldungen

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Tierschutz

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Hochschulen

Drei Exzellenzuniversitäten in Baden-Württemberg

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk fordert schnelle Entlastungen bei Energiepreisen

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Tipps zum Start der Bärlauch-Saison

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss wird nicht verlängert

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald: Fragen und Antworten

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land fördert zukunftsweisende Chip-Technologien

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Klimawandel

2025 deutlich zu warm und mit ausgeprägter Hitzephase

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Besucher der Gamescom erleben mit VR-Brillen die virtuelle Realität.
Digitalisierung

Land fördert immersive Technologien mit 2,4 Millionen Euro

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet