Landwirtschaft

Gemeinsamer Antrag 2025

Minister Peter Hauk informiert zum Start der FIONA-Antragssaison 2025. Die Antragsfrist läuft vom 10. März bis 15. Mai 2025.

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Landwirtschaft in Hohenlohe

Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2025.

Alle Antragstellerinnen und Antragssteller des Gemeinsamen Antrags 2024 und die inzwischen neu registrierten Antragstellerinnen und Antragssteller erhalten Mitte Februar Informationen zu den Neuerungen im Antragsjahr 2025 (Merkblatt „Wichtige Informationen zum GA 2025“) und ein Schreiben des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk mit Informationen zu aktuellen agrarpolitischen Themen per Post sowie per E-Mail über das Antragstellerpostfach.

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter für den Gemeinsamen Antrag 2025 und FIONA sind im Infodienst und unter  Antragstellung abrufbar, insbesondere:

  • die Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag,
  • die Nutzcodeliste,
  • der Wegweiser durch FIONA sowie
  • das Infoblatt FFH(Flora-Fauna-Habitat)-Mähwiesen.

Antragstellung in FIONA 2025

Die Anmeldung in FIONA 2025 erfolgt online. Für den Zugang zu FIONA wird die Unternehmens-/Registriernummer sowie eine PIN, welche identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist, benötigt.

Falls die PIN nicht mehr vorhanden oder aktuell ist, kann eine neue PIN über den Online-Erneuerungsantrag beantragt werden.

Nach erfolgter Anmeldung in FIONA sind zunächst die Stammdaten zu bestätigen. Die im Vorjahr beantragten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schläge können in den FIONA Antrag 2025 mittels Mausklick auf die „Daten zur Bearbeitung holen“ übernommen werden und sind somit im FIONA-GIS und im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) verfügbar.

Besonderes Augenmerk sollte auf die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Schläge/ Teilschläge an die tatsächliche Flächenbewirtschaftung 2025 gelegt werden. Bei Ackerflächen müssen die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind im Flächenverzeichnis (FLV) bei den jeweiligen Schlägen/ Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind zu digitalisieren und zu bearbeiten. Nicht mehr zum Betrieb dazugehörige Flächen sind entsprechend zu löschen.

Für den Fall, dass Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaftet werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie zum Beispiel den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für Öko-Regelungen sowie für die Konditionalität im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes, Voraussetzung für die Prämiengewährung.

Antragstellung für Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau

Ab diesem Jahr erfolgt die Antragstellung zur Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau (ehemals „Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau“) zum ersten Mal über FIONA.

Wichtige Informationen zur Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau sowie zu den weiteren Fördermaßnahmen, die mit dem Gemeinsamen Antrag 2025 beantragt werden können, sind im Merkblatt „Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag – GA 2025“ sowie in den „Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2025“ ausführlich beschrieben.

Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag ist der 15. Mai 2025

Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zusätzlich wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt.

Nach dem elektronischen Einreichen eines Antrags ist eine weitere Bearbeitung unmittelbar möglich. Der zuletzt eingereichte Antrag ist für die Auszahlung maßgeblich. Für bestimmte Fördermaßnahmen sind Nachweise einzureichen. Die erforderlichen Nachweise werden in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 und auf der neuen Navigationsseite „Nachweise hochladen“ aufgelistet. Dort ist auch der späteste Termin genannt, zu dem der jeweilige Nachweis einzureichen ist. Die Nachweise sind in FIONA 2025 als jpg- oder pdf-Dokument elektronisch hochzuladen. Im FIONA-Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ wird zusätzlich auf die noch einzureichenden Nachweise hingewiesen.

Alle wesentlichen Neuerungen in FIONA sind im „Wegweiser durch FIONA 2025“ zusammengestellt.

Für fachliche Fragen zur Antragstellung über FIONA kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde. Bei technischen Fragen (zum Beispiel Erreichbarkeit von FIONA, Browsereinstellungen et cetera) wenden Sie sich an den FIONA-Benutzerservice unter 07154/9598-350 oder per Mail. Die Kontaktzeiten finden Sie online.

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