Corona-Virus

Gaststättenerlaubnis: Erlass zur Fristverlängerung in der Corona-Pandemie

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann mit Mundschutz steht an einer Kasse in einem Restaurant.

Das Wirtschaftsministerium hat mit einem Erlass klargestellt, dass ein drohender Verlust der Gaststättenerlaubnis aufgrund längerer Betriebsschließung während der Pandemie schnell und unbürokratisch verhindert werden kann.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat bereits am 4. März 2021 durch einen Erlass auf die besondere Situation vieler Gaststätten im Land reagiert. Denn aufgrund der Pandemie sind viele Gaststätten seit einem Jahr durchgehend geschlossen. Normalerweise erlischt eine Gaststättenerlaubnis, wenn der Inhaber oder die Inhaberin den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Aus wichtigem Grund kann diese Jahresfrist durch die zuständige Gaststättenbehörde verlängert werden. Das Wirtschaftsministerium hat in seinem Erlass an die nachgeordneten Gaststättenbehörden klargestellt: „Die pandemiebedingte Schließung ist natürlich als wichtiger Grund für eine Fristverlängerung anzusehen. Ein drohender Verlust der Gaststättenerlaubnis aufgrund längerer Betriebsschließung während der Pandemie kann so schnell und unbürokratisch verhindert werden“, so Wirtschaftsministerium Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Formlos Fristverlängerung beantragen

Gaststätteninhaberinnen und -inhaber können aufgrund des Erlasses bei ihrer zuständigen Behörde formlos per E-Mail oder auch per Telefon eine Fristverlängerung beantragen. In Frage kommt dies, wenn eine Gaststätte pandemiebedingt ein Jahr lang durchgehend vollständig geschlossen war, also beispielsweise auch kein Straßenverkauf oder Lieferservice angeboten wurde. Das Wirtschaftsministerium hat in seinem Erlass klargestellt, dass die Fristverlängerung, sollte sie rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist beantragt worden sein, notfalls auch nach Fristende von der Behörde bewilligt werden kann. Ebenfalls kann die Fristverlängerung ausnahmsweise auch von Amts wegen (ohne Antrag) ausgesprochen werden, dies allerdings nur binnen eines Monats nach Ablauf der jeweils geltenden Jahresfrist. Die zuständigen Gaststättenbehörden können zugleich auch durch eine Allgemeinverfügung die Fristverlängerung veranlassen. Dies obliegt den Behörden vor Ort und kann nicht durch das Wirtschaftsministerium veranlasst werden. „Durch den Erlass geben wir den Behörden vor Ort die Möglichkeit, flexibel auf die aktuelle Situation zu reagieren“, so die Ministerin weiter. Gaststätteninhaberinnen und -inhaber, deren Betrieb seit einem Jahr durchgehend geschlossen ist, sollten sich sicherheitshalber frühzeitig an ihre zuständige Behörde wenden.

Der Erlass wurde vom Wirtschaftsministerium am 4. März 2021 über die Regierungspräsidien an die örtlichen Gaststättenbehörden übermittelt.

Die Betriebsschließung ist in § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) i.V.m. § 8 Gaststättengesetz Bund (GastG) geregelt. Behördenentscheidungen in Form einer Allgemeinverfügung sind in § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes zugelassen.

Weitere Meldungen

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheitssystem

Hildenbrand kritisiert Umsetzung der GKV-Reform

Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Portrait Dr. Simon Veser Amtsleiter Finanzamt Ludwigsburg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Ludwigsburg

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Gesundheitsminister richtet Hitze-Taskforce ein

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Schülerinnen und Schüler sagen Nein zu Tabak und Nikotin

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Ernährungsbildung junger Erwachsener stärken

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor.
Automobilwirtschaft

Spitzengespräch zur Stärkung des Automobilstandorts

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Abschlussveranstaltung zum Projekt "Nachhaltige Schulverpflegung" am 07.07.2026
Ernährung

Nachhaltige Schulverpflegung prägt Bewusstsein

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin lädt zu Spitzengespräch ein

Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Hochschulen

Schnellbau-Initiative bringt zusätzlichen Investitionsschub

Übergabe des Förderbescheids durch Staatssekretär Thomas Dörflinger (zweiter von rechts)
Wirtschaft

Rund 400.000 Euro für Digitalisierung im Handwerk

Symbolbild: Eine Frau sitzt an einem Dorfbrunnen. (Foto: © dpa)
Baukultur

Land fördert kommunale Gestaltungsbeiräte

BaWü-Labs GO!
Forschung

Zehn Jahre Reallaborförderung in Baden Württemberg

Bio-Musterregion Heidenheim plus
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Nachwuchs im Molkereihandwerk