Schule

Frist bei Förderung zum Infrastrukturausbau für den Ganztag verlängert

Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Bundestag und Bundesrat haben die Frist bei der Förderung zum Infrastrukturausbau für die Ganztagsbetreuung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die ursprüngliche Frist für den Abruf der Mittel war wegen der Lieferschwierigkeiten und Verzögerungen im Bausektor aufgrund der Corona-Pandemie zu kurz.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland ein wichtiges Projekt. Diesen Ausbau fördert der Bund mit verschiedenen Maßnahmen. Unter anderem hat der Bund Finanzhilfen zum beschleunigten Infrastrukturausbau in Höhe von etwa 750 Millionen Euro bereitgestellt, die vor allem zur Investition in Baumaßnahmen, also für zusätzliche Räume gedacht sind. Von diesen Mitteln entfallen etwa 97,6 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die Frist zur Verausgabung der Mittel war dabei auf den 31. Dezember 2021 festgelegt – dieser Zeitraum war für die Kommunen und die freien Träger allerdings zu kurz. Der Bundestag und der Bundesrat haben vergangene Woche beschlossen, dass die Frist bis zum 31. Dezember 2022, also um ein Jahr verlängert wird. Damit kommt die Bundesregierung den Wünschen der Länder und der Kommunen entgegen.

„Viele Städte und Gemeinden sowie freie Träger haben im Vertrauen darauf, dass sie die Fördermittel erhalten, lobenswerterweise bereits vorausgeplant und Aufträge erteilt. Die Frist für den Abruf der Mittel war aber zu kurz. Die Städte und Gemeinden haben große Schwierigkeiten, die Vorhaben umzusetzen, auch weil es im Bausektor Lieferschwierigkeiten und Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie gibt“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie betont: „Das darf nicht sein. Deshalb ist es absolut sinnvoll, dass der Bund die Frist verlängert hat und die Kommunen und die freien Träger den so wichtigen Ausbau der Infrastruktur für den Ganztag weiter voranbringen können.“

Land hatte sich für kommunale Betreuungsangebote eingesetzt

Das Land hatte die Verwaltungsvereinbarung zu „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ (PDF) am 23. Dezember 2020 unterzeichnet, am 28. Dezember 2020 trat die Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Baden-Württemberg hatte sich damals sehr intensiv beim Bund dafür eingesetzt, dass diese Mittel auch für die kommunalen Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Das wurde mit der Unterzeichnung einer Protokollerklärung mit den Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, sowie für Bildung und Forschung, Anja Karliczek erreicht.

Das Antragsverfahren für Zuschüsse aus dem Finanzierungsprogramm ist bereits seit dem 30. Juni 2021 beendet. Die Vorgaben sahen aber vor, dass die entsprechenden Mittel bis zum 31. Dezember 2021 hätten ausgegeben werden müssen, also zum Beispiel Baurechnungen hätten bezahlt werden müssen. Dies ist aufgrund der momentan angespannten Lage im Bausektor mit Verzögerungen und Lieferschwierigkeiten kaum möglich. „Deshalb haben wir uns nun wieder im Sinne der Kommunen und der freien Träger auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Frist verlängert wird“, sagt die Kultusministerin. Sie ergänzt: „Die Kommunen sind bei der Ganztagsbetreuung für uns ein unverzichtbarer Partner. Sie brauchen diese zusätzlichen Mittel des Bundes insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs. Zu diesem werden wir uns mit der kommunalen Seite und den freien Trägern noch intensiv austauschen.“

Ausbau der Ganztagsbetreuung im Land

Die Verwaltungsvereinbarung zu „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ sieht vor, dass das Land Baden-Württemberg vom Bund rund 97,6 Millionen Euro für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder erhalten soll.

Ohne die damalige Einigung zwischen Bund und Land hätte ein Großteil der Ganztagsbetreuungsangebote in Baden-Württemberg für Grundschulkinder unter kommunaler Aufsicht nicht mit Bundesmitteln gefördert werden können.

Die Anträge für das Programm mussten bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, die Maßnahmen mussten ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 begonnen worden sein. Die Abrechnung der Mittel hätte nach der ursprünglichen Planung bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen müssen, diese Frist wurde nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat nun auf den 31. Dezember 2022 verlängert.

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Die Ganztagsschule in Baden-Württemberg

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