Innovatives Wohnen

Förderung von Projekten für innvovatives Wohnen

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Innenhof eines Modellprojekts zur Dachgenossenschaft in Tübingen.

Im Rahmen der Wohnraumoffensive BW und deren Baustein „Innovativ Wohnen BW – Beispielgebende Projekte“ fördert das Wirtschaftsministerium weitere innovative und zugleich übertragbare Ansätze für bezahlbares Wohnen. 

„Die sechs ausgewählten Projekte spiegeln die enorme Innovationskraft im Land und den Facettenreichtum im Feld des gemeinschaftlich orientierten und bezahlbaren Wohnens wider. Sie ergänzen unser landesweites ‚Schaufenster‘ wegweisender und übertragbarer Wohnvorhaben um wichtige Themenschwerpunkte“, zeigte sich Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erfreut.

Das Programm befasst sich mit der Verzahnung der Themen Bezahlbarkeit und Innovation im Wohnen. „Die ‚Beispielgebenden Projekte‘ sind ein wichtiger Bestandteil unserer Patenschaft Innovativ Wohnen BW. Wir wollen damit einen Ideenpool entwickeln und damit Vorbilder für eine gelungene und nachahmenswerte Umsetzung schaffen sowie die so wichtige Kommunikation und Vernetzung der Akteure fördern“, so Hoffmeister-Kraut. Nur, wenn ein Bewusstsein für die Möglichkeiten und Chancen innovativen und bezahlbaren Wohnraums geschaffen werde, könne eine dauerhafte Breitenwirkung auf dem Markt erzielt werden.

60 Einreichungen aus ganz Baden-Württemberg

Der im Sommer 2020 gestartete Projektaufruf für die zweite Fördertranche, für die das Land weitere fünf Millionen Euro zur Verfügung stellt, war auf große Resonanz gestoßen. Die rege Beteiligung am Projektaufruf mit nahezu 60 Einreichungen aus allen Landesteilen sei ein Beleg dafür, wie wichtig es ist, die vielen guten Ansätze sichtbar zu machen und ihnen landesweit eine Plattform zu bieten, betonte die Ministerin.

Die Projekte der 2. Förderrunde umfassen verschiedene umsetzungsorientierte und übertragbare Ansätze konzeptioneller wie auch baulicher Art. Die Projekte beweisen ein hohes Maß an Ideenreichtum, bilden die große thematische Bandbreite der Einreichungen ab und schöpfen den bewusst eingerichteten Raum für experimentelle Ansätze aus. „Im urbanen wie auch im ländlichen Umfeld fördern wir Projekte, die sich in herausragender Weise mit den gerade in der aktuellen Krise bedeutenden Zukunftsthemen, wie etwa der resilienten Stadt, dem Leben auf dem Land, dem Zusammenwirken von Arbeiten und Wohnen und neuen gemeinschaftlichen Wohntypologien, auseinandersetzen“, erläuterte die Ministerin.

Projekte als Best-Practice Beispiele

Der Kreis der Antragsteller reicht von Kommunen und städtischen Wohnungsbaugesellschaften über Genossenschaften bis hin zu Vereinen und privaten Bauherren. „Es ist sehr gut und wichtig, dass wir mit den ‚Beispielgebenden Projekten‘ eine solche Breitenwirkung erzielen können. Wir brauchen sämtliche Akteure am Markt, um die komplexe Aufgabe der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiter sichtbar voranzubringen“, so Hoffmeister-Kraut abschließend.

Neue Projekte der 2. Förderrunde sind:

  • Aus alt mach 2, Bodnegg
  • Blaupause kirchliche Immobilien – klosternah gemeinschaftlich wohnen und sinnstiftend leben, Bad Waldsee
  • Der Mensch im Mittelpunkt – Architekturpsychologische Erkenntnisse und deren Umsetzung im geförderten Mietwohnungsbau, Karlsruhe
  • Gelebte Beteiligungskultur im Reallabor Wohnen, Stuttgart-Rot
  • Genossenschaftliche Wege der Quartiersentwicklung Alter Schlachthof Pforzheim, Pforzheim
  • Haus B, neue Wohntypologien, Altbach

Kurzliste Beispielgebende Projekte 2. Fördertranche

Die Wohnraumoffensive Baden-Württemberg

Mit der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg setzt das Wirtschaftsministerium neue Impulse für mehr bezahlbaren, sozial gemischten und zugleich qualitativ hochwertigen Wohnraum. Die wesentlichen drei Bausteine der Wohnraumoffensive sind der Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW, die die Verzahnung der Themen Bezahlbarkeit und Innovation im Wohnen zum Thema macht.

Die Unterstützung „Beispielgebender Projekte“ ist Bestandteil des Bausteins Patenschaft Innovativ Wohnen BW. Im Rahmen des zweiten Projektaufrufs präsentierten nach einer ersten Vorauswahl durch das Wirtschaftsministerium zwölf Projekteinreicher der engeren Wahl ihre Vorhaben Anfang Dezember einem fachbezogenen Auswahlgremium. Aus dessen Empfehlungen sind sechs zur Förderung vorgeschlagene Projekte hervorgegangen. Das Wirtschaftsministerium hat sich der überlegten und guten Auswahl des Auswahlgremiums angeschlossen.

In einer ersten Förderrunde im Jahr 2019 wurden drei Projekte in die Förderung aufgenommen. Die Vorhaben der ersten Förderrunde verfolgen ebenfalls ganz unterschiedliche Ansätze. Gemeinsam ist allen Projekten, dass an sozialen Maßstäben orientierter Wohnraum geschaffen wird und dabei kreative und flächensparende Lösungen entstehen.

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