Energiewende

Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ wieder aufgelegt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Tablet-Computer zeigt die durch die Sonnenenergie erzeugte Leistung einer Photovoltaik-Anlage. (Foto: © dpa)

Das Land fördert Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, in den Jahren 2021 und 2022 mit zehn Millionen Euro. Die Fördermittel stammen aus dem Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“.

Das Umweltministerium hat das erfolgreiche Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ erneut aufgelegt. Damit können Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden, wieder gefördert werden. Insgesamt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll. Förderanträge zum neuaufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank gestellt werden.

Programm stärkt Energiewende und Wirtschaft im Land

„Mit der Neuauflage führen wir die Erfolgsgeschichte des Förderprogramms ‚Netzdienliche Photovoltaik-Speicher‘ fort. Das Programm setzt für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg attraktive Anreize, sich für die Energiewende zu engagieren. Zudem beschert es Unternehmen und Handwerk im ganzen Land neue Aufträge und trägt damit zur wirtschaftlichen Erholung in Baden-Württemberg bei“, sagte Minister Franz Untersteller anlässlich der Veröffentlichung des neuaufgelegten Förderprogramms. Das Programm leiste einen wichtigen Beitrag, erneuerbare Energien und Speicherkapazitäten im Land weiter auszubauen. Und mit der Vorgabe, die Photovoltaik-Anlage in Kombination mit dem Speicher netzdienlich zu betreiben, trage es außerdem zur Entlastung der Verteilnetze bei, so der Minister. 

Bedingungen des Förderprogramms 

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich. Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt. Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden. 

Schnelle Umsetzung durch „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.

Weitere Meldungen

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Engmaschig überwachter Testbetrieb mit Solvay vereinbart

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)
Meldepflichtiges Ereignis

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ministerin Thekla Walker (vierte von rechts, vordere Reihe) mit Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsempfänger bei der Übergabe der Verträge für das Landesförderprogramm für Elektrolyseure (ELY)
Erneuerbare Energien

Land baut Produktion von grünem Wasserstoff aus

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Kampagnenplakat "Energieholz aus den Wäldern Baden-Württembergs"
Forst

Neues Positionspapier unterstützt Holzenergie im Land

Der offene Streckenabschnitt für den Radschnellweg. Im Hintergrund ist eine Brücke zu erkennen.
Radverkehr

Radschnellweg 4 zwischen Reichenbach und Ebersbach erweitert

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau an der Universität Stuttgart gelegt

Brücke an der Kessach
Flurneuordnung

Brücke über Kessach wird ersetzt

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern