Hochschulen

Erneut erfolgreichstes Land im Professorinnenprogramm

Zwölf weitere Hochschulen in Baden-Württemberg dürfen Anschubfinanzierungen für mit Frauen besetzte Professuren beantragen. Mehr als in jedem anderen Land.

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Eine Professorin steht beim Unterricht vor Studentinnen und Studenten.
Symbolbild

Großer Erfolg im Professorinnenprogramm 2030: Zwölf baden-württembergische Hochschulen sind für ihre Gleichstellungskonzepte ausgezeichnet worden. Über das Programm werden mit Frauen besetzte Professuren mit bis zu 165.000 Euro jährlich gefördert. Somit ist Baden-Württemberg erneut das erfolgreichste Land in diesem Bund-Länder-Programm. In der aktuellen zweiten Runde des Professorinnenprogramms haben folgende Hochschulen überzeugt:

Baden-Württembergische Hochschulen auf gutem Weg

„Die Gleichstellung an unseren Landeshochschulen kommt voran: 2024 waren fast 40 Prozent der neuberufenen Professorinnen und Professoren weiblich. Das hervorragende Abschneiden beim Professorinnenprogramm 2030 ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Parität in der Wissenschaft. Auch angesichts des Fachkräftemangels dürfen wir nicht auf das Potenzial hervorragend qualifizierter Frauen verzichten – denn wir brauchen die besten Köpfe für Forschung und Lehre im Land“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski in Stuttgart.

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund, Land und Hochschulen die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen stärken und Wissenschaftlerinnen in Spitzenpositionen fördern. Darüber hinaus macht das Programm weibliche Vorbilder aus der Wissenschaft sichtbar. Bereits im ersten Einreichungsverfahren waren 15 Landeshochschulen im Wettbewerb um die Förderung erfolgreich. Nach zwei Einreichungsrunden sind jetzt insgesamt 27 baden-württembergische Hochschulen im Professorinnenprogramm 2030 vertreten.

Bundesweit 56 Hochschulen mit Gleichstellungskonzepten erfolgreich

Bundesweit haben 56 Hochschulen in der aktuellen Einreichungsrunde des Professorinnenprogramms mit ihren Gleichstellungskonzepten überzeugt. Sie haben nun die Möglichkeit, bis 30. September 2026 Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für erstberufene Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu stellen.

Professorinnenprogramm 2030

  • Die vierte Programmphase des Professorinnenprogramms (2023 bis 2030) hat ein Fördervolumen von 320 Millionen Euro. Über das Programm können pro Hochschule bis zu drei mit Frauen besetzte Professuren mit maximal 165.000 Euro finanziert werden.

  • Gegenüber den vorangegangenen Programmphasen hat das Land seine Unterstützung der teilnehmenden Hochschulen pro geförderter Professur auf bis zu 60.000 Euro jährlich verdoppelt. Diese Mittel sind im Falle der Fördervariante der Vorgriffprofessur für die Ausstattung der Professorin und im Falle der Regelprofessur für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen einzusetzen.

  • Die Frist der dritten (und letzten) Einreichungsrunde läuft noch bis zum 31. August 2025.

Gleichstellung an den Landeshochschulen

Das Ministerium hat in den vergangenen Jahren die Gleichstellung an Hochschulen als Leitungsaufgabe gesetzt und die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten im Land gestärkt. Beispiele reichen von der Mindestausstattung und -entlastung der Gleichstellungsbeauftragten bis zu neuen Anforderungen an die Gleichstellungspläne im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung unserer Hochschulen. Die strukturellen Maßnahmen werden ergänzt durch passgenaue Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur wie das Margarete von Wrangell-Juniorprofessorinnenprogramm.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Chancengleichheit

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