Coronavirus

Erlass des Innenministeriums zu kommunalen Wahlen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)

Das Innenministerium hat einen Erlass an die Regierungspräsidien und Landratsämter zur Durchführung von kommunalen Wahlen herausgegeben. Er gibt Hinweise zu Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheiden sowie Gremiensitzungen in Corona-Zeiten.

„Das Innenministerium hat heute einen Erlass an die Regierungspräsidien und Landratsämter mit ganz klaren und konkreten Hinweisen zur Durchführung von Wahlen gegeben. Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide sind auch in dieser Zeit grundsätzlich möglich, aber ich sage klar: Der Infektionsschutz muss bei der Abwägung Vorrang haben. Im Ergebnis ist eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde möglich und nötig, wenn die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Ob das so ist, entscheidet das Regierungspräsidium bzw. das Landratsamt im konkreten Einzelfall. Und nochmal: Dabei ist dem Infektionsschutz im Zweifel Vorrang einzuräumen – das ist die klare Richtschnur des Innenministeriums“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 31. März 2020.

Infektionsschutz muss Vorrang haben

Falls eine Wahl durchgeführt wird, muss dem Infektionsschutz durch entsprechende Maßnahmen maximal Rechnung getragen werden – etwa durch entsprechend große Räumlichkeiten, ausreichend Abstand, Desinfektionsmittel, eine Begrenzung der Anzahl der Wahllokale, etwa auch besondere Werbung für die Briefwahl und Versendung der Briefwahlunterlagen schon mit der Wahlbenachrichtigung. Die Entscheidung soll in Absprache mit den Gemeinden getroffen werden. Die Gemeinden haben freilich selbst die Möglichkeit, die Wahlen in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu verschieben“, erklärte Strobl weiter.

„Damit lassen wir auch in Corona-Zeiten den Kommunen so viel Selbstverwaltung wie möglich und steuern so viel wie nötig. Wir lassen die Kommunen auch nicht alleine, sondern es gibt eine klare Richtschnur: Der Infektionsschutz geht im Zweifel immer vor", so Thomas Strobl. Die Landesregierung ist damit in der Konferenz des Ministerrats den Vorschlägen des Innenministers gefolgt.

Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide

„Wir erreichen so – unter Beachtung des Infektionsschutzes – individuelle, gemeindebezogene Lösungen. Das stärkt auch die kommunale Selbstverwaltung. Dabei lassen wir die Kommunen nicht allein, sie erhalten eine Hilfestellung durch das Land. Zudem sind die Gemeinden mit ihren gewählten Bürgermeistern weiterhin voll handlungsfähig“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Gremiensitzungen

„Zudem geben wir in dieser schwierigen Zeit den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten. Wir wollen in die Corona-Verordnung die folgende Regelung aufnehmen: Während die Corona-Verordnung gilt, sollen die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse auch als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Freilich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben: etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Zudem sollen die Kreistage – wie bereits bisher die Gemeinderäte – die Möglichkeit bekommen, Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen zu können“, so Innenminister Thomas Strobl: „Auch damit helfen wir unseren Kommunen, ihre Arbeitsfähigkeit in schwierigen Zeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.“

Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Migration

Vereinbarung zur Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen

Young Heroes
Katastrophenschutz

Austauschprogramm im Katastrophenschutz geplant

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
familyNET 4.0

Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in achte Runde

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Werkzeug für effiziente Justizverfahren

Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung.
Konferenz

Behindertenbeauftragte kritisieren Leistungskürzungen

Teilnehmende der Integrationsministerkonferenz 2026 sitzen in großer Runde an Konferenztisch, das Logo der IntMK ist auf eine große Leinwand projiziert.
Integration

Land setzt Impulse bei der Integrationsministerkonferenz

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Reutlingen

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Dr. Edwin Ernst Weber (rechts) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Dr. Edwin Ernst Weber

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt