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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum als flexibler Stabilitätsfaktor

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Herbstlich gefärbte Blätter umranken die Fenster eines historischen Hauses. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Über 90 Millionen Euro stehen in der aktuellen Förderperiode des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum bereit, auch um die Auswirkungen der Corona-Krise zu minimieren. Mit bis zu 20 Millionen Euro werden die besonders betroffenen gastronomischen Betriebe im Ländlichen Raum unterstützt.

„Die Landesregierung arbeitet an vielen Stellschrauben, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise zu minimieren. Als erfolgreiches Strukturprogramm leistet auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) dazu seinen Beitrag. Neben den Soforthilfen des Landes haben all jene Gemeinden, Unternehmen und Bürger, die Kapazitäten für strukturelle Investitionen sehen, die Möglichkeit, durch das ELR schnellstmöglich unterstützt zu werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

90 Millionen Euro in der aktuellen Förderperiode

Das ELR ist seit 25 Jahren eine Konstante in der Strukturförderung des Ländlichen Raums. In der aktuellen Förderperiode stehen über 90 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stärke des Programms war stets die Anpassungsfähigkeit an aktuelle Entwicklungen und Ereignisse. So auch jetzt: „Die Corona-Krise erschüttert unser Land zutiefst. Dennoch wurden im Rahmen der bis Ende April geöffneten Sonderausschreibung viele Fördermaßnahmen beantragt. Ein Großteil der investitionsbereiten Antragsteller erhält bald eine positive Nachricht“, erklärte Minister Hauk.

„Um den schnellen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen, können bis zum 30. September 2020 alle eingeplanten Maßnahmen auf Risiko des Antragsstellers schon vor der Bewilligung begonnen werden. Aufgrund der coronabedingten Krise dauern Baugenehmigungen und wirtschaftliche Überprüfungen unüblich lange. Daran darf die für die Zukunft relevante Strukturförderung nicht scheitern“, betonte Hauk.

Gastronomische Betriebe unterstützen

Mit dem Programmjahr 2020 wurde die Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung neu in das ELR eingeführt. Mit der Sonderlinie von bis zu 20 Millionen Euro sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden investiven Maßnahmen unterstützt werden. „Gerade die Gastronomie ist von den Corona-Folgen stark betroffen. Die Förderung im ELR kann für wichtige Zukunftsinvestitionen eine schnelle Hilfe bieten“, so Peter Hauk.

Projektanträge aus dem Förderschwerpunkt Grundversorgung sowie alle gewerblichen Projekte können bis Ende September laufend gestellt, monatlich begutachtet und nach Möglichkeit auch eingeplant werden können, dies habe Minister Hauk veranlasst. „Die gerade abgeschlossene Sonderausschreibung läuft somit in diesen Bereichen weiter“, teilte Minister Hauk mit.

Stabilitätsanker für bedeutsame Projekte

Damit stelle das ELR gerade für die wirtschaftlich bedeutsamsten Projekte in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit einen zeitnahen Stabilitätsanker dar. „Die Soforthilfen aus den anderen Ministerien sind kurzfristig von wesentlicher Bedeutung. Mit den Maßnahmen im ELR möchte das Ministerium für Ländlichen Raum dazu beitragen, dass die strukturellen und damit nachhaltigen Entwicklungsaspekte bei aller Dramatik nicht zu kurz kommen.

Mittelfristiges Ziel der Landesregierung ist, dass der Ländliche Raum in Baden-Württemberg seine in der Fläche beeindruckende wirtschaftliche Stärke behält“, betonte der Minister.

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