Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2026 ausgeschrieben

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützt das Land seit 30 Jahren Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung. Jetzt startet die Ausschreibung für 2026.

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ELR

„Die derzeitigen globalen Umbrüche stellen auch die Kommunen vor neue Herausforderungen. Staat und Gesellschaft müssen auf tiefgreifende Veränderungen reagieren. Hier spielt die integrierte Strukturentwicklung eine besondere Rolle. Neue Lösungen sind wichtig, um die Kommunen in Baden-Württemberg umfassend zu stärken. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet seit 30 Jahren ein passendes Förderangebot für eine nachhaltige kommunale Strukturentwicklung auf kommunaler Ebene. Im Rahmen der letzten Programmentscheidung 2025 unterstützte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in 410 Gemeinden über 1.000 Strukturmaßnahmen mit insgesamt 101,4 Millionen Euro. Im Jahr 2026 können sowohl kommunale als auch private und gewerbliche Investitionen mit Zuschüssen in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt werden. Nähere Informationen erhalten interessierte private und gewerbliche Investoren bei der für den Investitionsort zuständigen Gemeinde“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2026 (PDF).

Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2026 zeigt das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum weitere Schritte zur Stärkung resilienter Strukturen in Kommunen auf.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume.

Antragseinreichung bis 30. September 2025

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

„Die flächensparende Innenentwicklung ist seit 30 Jahren eines der Kernanliegen des ELR. Unsere ländlichen Gemeinden haben hier viel Potential, beispielsweise im Wohnungsbau durch Aufstockungen von Wohngebäuden, Umnutzungen von leerstehenden Gebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen. Mit sinnvoll eingesetzten Fördermitteln können so zeitgemäße Gewerbe- und Wohneinheiten entstehen. Die Nutzung von Bestandsgebäuden und beziehungsweise oder von bereits versiegelten Flächen bietet nicht nur ökologische Vorteile. Es entstehen so auch attraktive, belebte Ortsmitten“, betonte Minister Hauk.

Erfolgreiche Förderung seit 30 Jahren

Die vom ELR unterstützte umfassende Strukturförderung nimmt viele Handlungsfelder in den Blick. Neben der Innenentwicklung sind auch die Sicherung einer gut erreichbaren, vielfältigen Grundversorgung, die Stärkung der Wirtschaft vor Ort und die Schaffung von öffentlichen, identifikationsstiftenden Räumen wichtig. „Nur wenige Förderprogramme schaffen es, ihren 30. Geburtstag zu feiern. Die vielfältigen Herausforderungen in den Gemeinden im Blick zu haben und durch Ausnutzung kluger Synergieeffekte angepasst zu fördern, war schon immer die zentrale Idee des ELR. Durch Anpassungen in den jährlichen Ausschreibungen konnte das ELR ständig neu ausgerichtet und an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen angepasst werden. So freue ich mich darauf, mit dem ELR auch in den kommenden Jahren die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum stetig weiterzuentwickeln“, sagte Minister Peter Hauk.

Bauen mit Holz

In den letzten Jahren ist mit der verstärkten Förderung von Kohlenstoffdioxid(CO2)-speichenden Baustoffen auch der Holzbau zu einem wesentlichen Element der Zukunftsorientierung des ELR geworden.

„Das bereits während des Baumwachstums gebundene CO2 wird in den Holzbauten während ihrer ganzen Nutzungsdauer gespeichert – das ist für mich ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz“, betonte Minister Hauk. Der Minister sieht hier noch einen positiven Nebeneffekt des ELR: „Sind Neubauten erforderlich, möchten wir mit dem ELR neue Wege aufzeigen. Gebäude, die zum Beispiel mit dem Baustoff Holz errichtet werden, weisen eine natürliche und warme Erscheinung auf. Die meisten Menschen empfinden Holz als optisch und haptisch angenehm. Daher kann das Bauen mit Holz als Vorbild für nachhaltiges und ästhetisches Bauen dienen. Deshalb möchten wir auch weiterhin gerade diese Bauformen im ELR besonders unterstützen, auch um Nachahmer zu gewinnen.“

Klimaresilienz wird für die Strukturentwicklung in den kommenden Jahrzehnten wichtig sein

Mit Blick auf die klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Extremwetterereignisse, spielt die Klimaresilienz bei der Strukturentwicklung eine zentrale Rolle. Immer mehr Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum erkennen das und beabsichtigen, geeignete Strukturen zu schaffen. Das ELR begleitet diesen Aspekt der kommunalen Strukturentwicklung mit der passenden Förderung. Die modellhafte investive Umsetzung von Hitzeplänen, zum Beispiel durch Verschattungen, Regenwasserspeicher oder neue Versickerungsbereiche im Ortskern, können im ELR mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent gefördert werden.

„Die Gesamtheit der baulichen Maßnahmen lässt ein Wohnumfeld ähnlich der Schwammstädte beziehungsweise Schwammdörfer entstehen. So werden Starkregenereignisse abgepuffert, Hitzephasen gemildert und für Trockenzeiten wird kostbares Wasser gespeichert. Ich ermutige die ländlichen Kommunen in Baden-Württemberg, die Fördermöglichkeiten des ELR aktiv zu nutzen,“ sagte Minister Hauk abschließend.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Aktuelles zum ELR

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