Ländlicher Raum

101 Millionen Euro für über 1.000 Projekte im Ländlichen Raum

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum fördert das Land in diesem Jahr 1.042 Projekte mit 101,4 Millionen Euro. Die Förderung löst ein Investitionsvolumen von insgesamt 753 Millionen Euro aus.

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„Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) adressieren wir die zentralen Zukunftsfragen für eine hohe Lebensqualität im Ländlichen Raum: Attraktives Wohnen in lebendigen Gemeinden, eine gesicherte Grundversorgung, die Möglichkeit sich in gemeinschaftliche Aktivitäten einzubringen sowie interessante Arbeitsplätze in einer wirtschaftlich starken Region. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir als Land 2025 unsere Kommunen wieder mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützen. Insgesamt fördern wir dieses Jahr 1.042 Projekte mit 101,4 Millionen Euro in 410 Gemeinden (PDF). Mit dem ELR setzen wir damit in diesem Jahr erneut starke Impulse für einen starken Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der diesjährigen Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung in Stuttgart.

Vier Förderschwerpunkte

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stärkt das Land seit fast 30 Jahren Gemeinden, Unternehmen sowie Privatpersonen im Ländlichen Raum in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/ Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtung sowie Arbeiten. Alle vier Förderschwerpunkte stehen miteinander in Verbindung.

„Ohne eine angemessene Grundversorgung, ohne ein gutes Kulturangebot, ohne geeigneten Wohnraum oder aktive Vereine werden auch keine Facharbeitskräfte, keine Ärzte oder junge Familien in den Ländlichen Raum ziehen oder dortbleiben. Das ELR hat damit eine besondere Bedeutung für die Strukturförderung im Ländlichen Raum. Hinter den ausgewählten Projekten stehen viele Bürgerinnen und Bürger, die gute Ideen für positive Entwicklungen haben. Die Schaffung eines Dorfladens, die Umnutzung von leerstehenden Bauernhöfen zu modernen Wohnungen oder die Erweiterung von Produktionsflächen: Auch in herausfordernden Zeiten gibt es Menschen, die großen Gestaltungswillen zeigen und diese wollen wir mit dem ELR-Programm unterstützen“, betonte Minister Hauk.

Förderung löst Investitionsvolumen von 753 Millionen Euro aus

Die ELR-Förderung für über 1.000 Projekte löst ein Investitionsvolumen von insgesamt 753 Millionen Euro aus. Damit gehen im Land beachtliche wirtschaftliche Impulse und viele Chancen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum einher.

„Auch dieses Jahr entfielen wieder mehr als die Hälfte der eingegangenen Anträge auf den Förderschwerpunkt Innenentwicklung/ Wohnen. Dafür gibt es gute Gründe. Zum einen besteht im ganzen Land und in vielen ländlich geprägten Orten weiterhin ein Mangel an zeitgemäßem, bezahlbaren Wohnraum. Zum anderen ist eine gelungene Innenentwicklung ein wesentliches Kriterium für eine nachhaltige, positive Weiterentwicklung der Gemeinden. Die geförderten Projekte in diesem Förderschwerpunkt tragen somit zur Stärkung der Innen- und Ortskernentwicklung bei. Durch die Aktivierung von innerörtlichen Wohnraumpotentialen wird zudem der Flächenverbrauch in den Außenbereichen reduziert. Ebenso nachhaltig ist die Weiternutzung der sogenannten ,grauen Energie‘ bestehender Gebäude. Mit der diesjährigen Programmentscheidung fördern wir im Ergebnis die Schaffung von rund 1.300 Wohnungen. Jedes einzelne der Projekte leistet somit einen wichtigen Beitrag, dem Mangel an zeitgemäßem Wohnraum entgegenzuwirken und so den Ländlichen Raum zu stärken“, erläuterte Minister Hauk.

Auch die Kommunen haben hervorragende Projekte in Planung. Vorhaben, wie die Aufwertung der Dorfmitte von Hirrlingen (Landkreis Tübingen) tragen mit der Entsiegelung von Flächen und der Neugestaltung des Schlossweiherplatzes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei und machen die Umgebung zugleich fit, Extremwetterlagen zu begegnen.

„Das ELR bietet mit seinem breiten Ansatz eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Schon kleine kommunale Maßnahmen können Ortsmitten für alle Einwohner aufwerten. Treffpunkte und Sitzgelegenheiten entstehen, unschöne Ecken werden saniert. Wenn diese Maßnahmen darüber hinaus klimafreundlich sind und bei extremen Wetterlagen helfen, Schaden zu mindern, dann ist dies umso begrüßenswerterer“, betonte Minister Hauk.

Unterjährige Programmaufnahme wird 2025 finanziell gestärkt

Um auch zwischen den jährlichen Programmentscheidungen Menschen, Unternehmen oder Gemeinden unterstützen zu können, wird es in diesem Jahr wieder eine unterjährige Programmentscheidung geben. „Gerade Unternehmen sind häufig darauf angewiesen, dass kurzfristig umsetzbare Vorhaben schnell gefördert werden können. Die wirtschaftliche Lage ist derzeit für jeden erkennbar schwierig. Wir haben uns deshalb entschieden, die ,Unterjährige Programmentscheidung‘ 2025 für alle Förderschwerpunkte finanziell aufzustocken“, sagte Minister Hauk abschließend.

ELR-Förderung im Rahmen der Programmentscheidung 2025 nach Landkreisen

Projekte insgesamt bereitgestellter Zuschuss Gesamtkosten
1.042 101.353.282 € 752.863.777 €

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ,Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ,Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Aktuelles zum ELR
Übersicht: ELR-Programmentscheidung 2025 nach Gemeinden und Förderschwerpunkte (PDF)
Flyer zur ELR-Programmentscheidung 2025 (PDF)

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