Migration

Einführung der länderübergreifenden Bezahlkarte kann starten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine bronzene Figur der Justitia.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Weg für die Einführung eines länderübergreifenden Bezahlkartensystems für Geflüchtete freigemacht. Damit erhalten die Länder ein weiteres wichtiges Instrument für eine effektive Migrationspolitik an die Hand. 

Mit Beschluss vom vergangenen Freitag, dem 20. September 2024, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Antrag der Antragstellerin im Vergabeverfahren zur länderübergreifenden Einführung eines Bezahlkartensystems für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 13. August 2024 bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, abgelehnt. Damit konnte jetzt der Zuschlag durch den Dienstleister Dataport erteilt werden.

Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Das Oberlandesgericht Karlsruhe ermöglicht die Zuschlagserteilung. Damit konnte die Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg umgesetzt werden. Heute hat die aus Vertretern von Baden-Württemberg und drei anderen Ländern bestehende Arbeitsgemeinschaft zur Vergabe der Bezahlkarte stellvertretend für alle 14 beteiligten Länder den Zuschlag an den Zahlungsdienstleister secupay AG erteilt. Die Einführung der Bezahlkarte kann jetzt starten. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren. Damit erhalten die Länder ein weiteres wichtiges Instrument für eine effektive Migrationspolitik an die Hand.“

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek betonte: „Baden-Württemberg hat von Anfang an Tempo gemacht in der entscheidenden Arbeitsgemeinschaft der 14 am Vergabeverfahren beteiligten Länder. Für uns war es von zentraler Bedeutung, dass die Bezahlkarte für Geflüchtete schnellstmöglich umgesetzt wird. Wir sind davon überzeugt, dass sie ihre Wirkung unter Beweis stellen wird.“

Interesse der Allgemeinheit höher gewichtet

Der zuständige Vergabesenat am Oberlandesgericht Karlsruhe stellt in seiner Entscheidung fest, dass – auch unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen des unterlegenen Bieters – die nachteiligen Folgen, die dadurch eintreten können, wenn sich die Vergabe des Auftrags zeitlich weiter verzögert, überwiegen. Danach sei das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens über die Auftragsvergabe und das Interesse der beteiligten Länder, zeitnah eine Bezahlkarte mit einheitlichen Mindeststandards im Asylbereich einzuführen, gegenüber dem Interesse der Antragstellerin, dass das von ihr eingeleitete Nachprüfungsverfahren vor Zuschlagserteilung beendet wird, höher zu gewichten. Das Gericht maß dabei der sofortigen Beschwerde geringe Erfolgsaussichten bei.  

Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom 13. August 2024 bis zur Entscheidung des Vergabesenats über die sofortige Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung der Vergabekammer vom 13. August 2024 zur Zurückweisung des Nachprüfungsantrags des unterlegenen Bieters ist damit nun umsetzbar, das heißt das bislang bestehende Zuschlagsverbot ist entfallen.

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Offenburg Andreas Bjedov und Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Positive Sicherheitsbilanz der Fußballsaison 2025/2026

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung

Paragraph vor Laptop
Justiz

Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software

An mehreren Tischen sitzen viele Männer und Frauen.
Frühkindliche Bildung

Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien Kita-Jahr

Rettungsmedaille verliehen an Muhammad Afzal
Auszeichnung

Muhammad Afzal mit Rettungsmedaille ausgezeichnet

Abschiebung nach Afghanistan – Letzter Straftäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg wird abgeführt
Migration

Erneut zwei Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Innovationstag zu Künstlicher Intelligenz und Justiz

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Krisenvorsorge

Gemeinsam gesellschaftliche Resilienz stärken

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Von links nach rechts im Bild: Ministerialdirektorin Gerda Windey, Präsident des Landgerichts Baden-Baden a.D. Dr. Frank Konrad Brede, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller.
Justiz

Präsident des Landgerichts Baden-Baden geht in Ruhestand

Grafik Bevölkerungsschutztag
Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutztag 2026 verschoben

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Tödlicher Unfall auf dem Hockenheimring