Justiz

Einführung der elektronischen Akte in der Justiz

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Symbolbild: Ein Stempelkarussell (Stempelhalter) steht neben einem Stapel Akten auf einem Schreibtisch in einer Behörde. (Bild: dpa)

Die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein Meilenstein zu einem flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württemberg.

Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg passiert einen weiteren wichtigen Meilenstein: Das Justizministerium und die Personalvertretungen der Justiz haben eine umfassende Regelung zur Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Aktenführung ausgehandelt und nun gemeinsam in Kraft gesetzt. Elmar Steinbacher, Ministerialdirektor des Justizministeriums, Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats (HPR), und Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats (LRSR), unterzeichneten eine entsprechende Dienstvereinbarung, die das weitere Vorgehen bei der Implementierung der E-Akte sowie die technische Umsetzung regelt. Zugleich werden wichtige Arbeitsbedingungen festgeschrieben.

Leistungsstarke und zukunftsgewandte Justiz

Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Amtschef des Justizministeriums, sagte: „Die elektronische Akte leitet einen Umbruch ein, der die Arbeitsweise in der Justiz verändern wird. Ein solches Vorhaben bringt selbstverständlich auch große Herausforderungen für die Praxis mit sich, die nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten gemeistert werden können. Ich bin deshalb dankbar für den engen Austausch und die gewinnbringenden Diskussionen mit dem Hauptpersonalrat und dem Landesrichter- und Staatsanwaltsrat, deren Ergebnis nun die unterzeichnete gemeinsame Dienstvereinbarung ist. Sie zeigt: Alle Beteiligten übernehmen Verantwortung für eine leistungsstarke und zukunftsgewandte Justiz und sind bereit, hierfür neue Wege zu beschreiten. Das ist ein zukunftsweisendes Signal.“

Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte steht im Zusammenhang mit der stufenweisen Etablierung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs. Sie ist die unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die digitale Post innerhalb des Gerichts ohne Medienbrüche papierlos bearbeitet werden kann.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats sagte: „Die Dienstvereinbarung ist nicht der Schlusspunkt des Projekts, sondern die Grundlage für künftige Erweiterungen und Verbesserungen. Gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten zur Weiterentwicklung sollen zur Akzeptanz beitragen und dafür sorgen, dass die E-Akte verlässlich zur Verfügung steht und gut bedienbar ist. Der Hauptpersonalrat wird die Kolleginnen und Kollegen in diesem tiefgreifenden Veränderungsprozess nicht alleine lassen. Die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Vertragsparteien hat ein Ergebnis hervorgebracht, das sich sehen lassen kann. Dieses wollen wir gerne fortsetzen.“

Mit der Einführung der elektronischen Gerichtsakte geht natürlich auch eine Änderung und Anpassung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe in der Justiz einher. Vor diesem Hintergrund war es das gemeinsame Ziel der Beteiligten der Dienstvereinbarung, dauerhaft zeitgemäße Arbeitsbedingungen bei der elektronischen Aktenführung zu schaffen, die den jeweils gültigen Anforderungen an den Arbeitsschutz, den Stand der Technik und die Gebrauchstauglichkeit entsprechen und ein gesundes und zufriedenstellendes Arbeiten ermöglichen.

E-Akte fortentwickeln und optimieren

Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats sagte: „Die Dienstvereinbarung ist eine gute Plattform, um die elektronische Akte fortzuentwickeln und zu optimieren. Ihr Abschluss ist ein Beleg für den Kooperationswillen aller Beteiligten. Dass das Ringen um Problemlösungen manches Mal hart war und sicher auch künftig sein wird, gehört bei einem derart komplexen Projekt und bisweilen widerstreitenden Interessen dazu. Mit dem Ziel, das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an einer guten und schnellen elektronischen Akte möglichst zielführend und effektiv wahrzunehmen, wollen wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen.“

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 hat den elektronischen Zugang zu den Gerichten der Zivil, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bereits zum 1. Januar 2018 eröffnet. Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind spätestens ab dem 1. Januar 2022 zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten verpflichtet. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin die Wahl haben, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Spätestens ab 1. Januar 2026 sind alle Gerichte sowie Strafverfolgungsbehörden zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

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