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Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber schreitet voran

Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber soll im Dezember 2024 in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen.

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Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
Symbolbild

Die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Extern: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) (Öffnet in neuem Fenster) in Baden-Württemberg macht weiter deutliche Fortschritte. Bei einer digitalen Informationsveranstaltung, an der Vertreter der Extern: Regierungspräsidien (Öffnet in neuem Fenster), von Extern: Landkreistag (Öffnet in neuem Fenster) und Extern: Städtetag (Öffnet in neuem Fenster), Landratsämter, Stadtkreise sowie des verantwortlichen Dienstleisterkonsortiums teilnahmen (insgesamt rund 280 Teilnehmende), wurde der aktuelle Stand des Projekts und das weitere Vorgehen zur Einführung der Bezahlkarte in Baden-Württemberg präsentiert. Die Bezahlkarte soll die Auszahlung von Leistungen in Teilen effizient gestalten und verhindern, dass Leistungen nach dem AsylbLG ins Ausland fließen.   

Staatssekretär Siegfried Lorek hob in seiner Rede die Bedeutung der Zusammenarbeit aller Beteiligten hervor: „Mit dem erfolgreichen Abschluss des europaweiten Vergabeverfahrens haben wir einen entscheidenden Meilenstein erreicht. Die Bezahlkarte ist ein politisches Leuchtturmprojekt, das nun konkret umgesetzt wird. In Kooperation mit 13 weiteren Ländern haben wir mit der Extern: secupay AG (Öffnet in neuem Fenster) einen leistungsfähigen Anbieter gefunden. Der Roll-out in Baden-Württemberg beginnt und wir sind zuversichtlich, dass die Bezahlkarte in den kommenden Monaten stufenweise eingeführt werden kann. Dieses Projekt stellt einen großen Fortschritt dar, der die Extern: Digitalisierung der Verwaltung (Öffnet in neuem Fenster) vorantreibt und einen Beitrag zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität leisten wird, indem Transfers von Asylbewerberleistungen ins Ausland unterbunden werden.“

Vorteile für die Betroffenen und die Behörden

Staatssekretär Lorek betonte auch die Vorteile für die Betroffenen und die Behörden: „Die Karte bietet innovative technische Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Begrenzung des Barabhebebetrags, einer Umzugsfunktion von einer Behörde zur neuen zuständigen Behörde oder die Sperrung der Karte bei Verlust, was ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Gleichzeitig steht den Geflüchteten damit ein modernes Zahlungsmittel zur Verfügung, mit welchem sie an einem sehr dichten Akzeptanzstellennetz mit Waren und Dienstleistungen versorgen können. Zudem legen wir großen Wert auf den Datenschutz. In diesem Bereich arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die hohen Standards zu erfüllen.“

Behörden unterstützen Roll-out der Bezahlkarte

Staatssekretär Lorek fügte hinzu: „Dieses Projekt ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie durch Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene innovative Lösungen geschaffen werden können, die allen zugutekommen. Ich freue mich, dass bereits zahlreiche Behörden signalisiert haben, den Roll-out zeitnah durchführen zu wollen. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind und breite Unterstützung auf allen Ebenen vorhanden ist.“

Das Extern: Regierungspräsidium Karlsruhe (Öffnet in neuem Fenster) tätigte heute für das Land Baden-Württemberg den ersten Abruf von Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag mit dem Dienstleister secupay und wird gemeinsam mit diesem in den nächsten Wochen alle nötigen Vorbereitungen zur Ausgabe der ersten Bezahlkarten in einer Erstaufnahmeeinrichtung treffen.

Der Roll-out der Bezahlkarte soll sodann ab Dezember 2024 in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen und ab Januar 2025 stufenweise in den unteren Aufnahmebehörden auf Ebene der Stadt- und Landkreise erfolgen. In den kommenden Wochen werden die beteiligten Behörden über den weiteren Ablauf und die nächsten Schritte umfassend informiert.

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