Polizei

Drei Fahrzeuge nach illegalen Kraftfahrzeugrennen beschlagnahmt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)

Bei illegalen Kraftfahrzeugrennen verstehen die Polizei Baden-Württemberg keinen Spaß. Am Wochenende stellte die Polizei zwei illegale Kraftfahrzeugrennen fest und beschlagnahmte drei Fahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 150.000 Euro.

Am vergangegen Wochenende stellte die Polizei zwei illegale Kraftfahrzeugrennen im südlichen Baden-Württemberg fest. Sie beschlagnahmte daraufhin drei Fahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 150.000 Euro. Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Bei illegalen Kraftfahrzeugrennen verstehen wir keinen Spaß! Die Polizei schöpft hier alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus.“

„Wir dulden keine Raser auf unseren Straßen in Baden-Württemberg, die sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit illegalen Kraftfahrzeugrennen in Gefahr bringen. Rennteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen immer und überall damit rechnen, erwischt zu werden. Und unsere Maßnahmen setzen da an, wo es den Rasern wehtut: Sobald es möglich ist, beschlagnahmen wir ihre Führerscheine und ihre Fahrzeuge“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Am vergangenen Wochenende wurden im südlichen Teil Baden-Württembergs gleich zwei illegale Kraftfahrzeugrennen festgestellt. Am Freitag, 31. Mai 2019, führten zwei in der Schweiz wohnhafte Verkehrsteilnehmer auf der A 81 in Fahrtrichtung Stuttgart zwischen Geisingen und Engen ein sogenanntes Beschleunigungsrennen durch. Die beiden Fahrer fuhren hierfür nebeneinander und bremsten immer wieder fast bis zum Stillstand ab, um ihre Fahrzeuge anschließend wieder stark zu beschleunigen. Dieses Verhalten konnte von einer aufmerksamen Verkehrsteilnehmerin beobachtet werden, die die Polizei verständigte. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Konstanz die Mobiltelefone der 20 und 25 Jahre alten Fahrer sowie der Beifahrer beschlagnahmt. Eines der beiden Fahrzeuge wurde mit dem Ziel der Einziehung beschlagnahmt. Außerdem wurden von den Fahrern Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 1.000 Euro erhoben.

Am Samstag, 1. Juni 2019, lieferten sich die 20 und 21 Jahre alten Fahrer zweier Fahrzeuge mit Schweizer Zulassung auf der B 33 bei Radolfzell ebenfalls ein Beschleunigungsrennen. Dabei entging den beiden Fahrern jedoch, dass sich hinter ihnen ein ziviles Streifenfahrzeug des Polizeipräsidiums Konstanz befand.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden die Führerscheine der beiden Fahrer beschlagnahmt. Des Weiteren erfolgte die Beschlagnahme der zwei hochmotorisierten Fahrzeuge mit dem Ziel der Einziehung. Auch hier wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt rund 1.000 Euro erhoben.

„Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kam es wohl trotz der Rücksichtslosigkeit der Fahrer zu keinen Unfällen beziehungsweise konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Ich bin mir sicher, dass das konsequente Einschreiten und die Beschlagnahme der drei Fahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 150.000 Euro, für die beteiligten Fahrer eine schmerzliche Erfahrung ist – und das ist auch gut so“, so Innenminister Thomas Strobl.

Bereits im Oktober 2017 wurde vom Bundesgesetzgeber der Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB) „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ eingeführt. Die bis dahin nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbare Veranstaltung von oder Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen wurde als Straftatbestand ausgestaltet. Die Teilnahme, Organisation und Durchführung illegaler Kraftfahrzeugrennen wird seitdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Sofern die Tat zu Gefährdungen oder gar zu Schäden führt, drohen höhere Strafen.

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Von links nach rechts: Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Gerda Windey ist neue Ministerialdirektorin

SEK Baden-Württemberg
Polizei

50 Jahre Spezialeinsatz­kommando Baden-Württemberg

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Präsident des Landgerichts Stuttgart Till Jakob, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Christoph Haiß
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat