e-Government

Doppelstrategie zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

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Auf einem Smartphone vor dem Rathaus ist die Webseite „Digital.freiburg.de“ geöffnet. (Bild: picture alliance/Patrick Seeger/dpa)

Land und Kommunen haben sich auf eine Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verständigt. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online über Verwaltungsportale anzubieten.

„Bei dieser Herausforderung lassen wir in Baden-Württemberg unsere Kommunen nicht allein, wir stemmen das gemeinsam – und dazu noch ziemlich erfolgreich! Mit der Doppelstrategie ermöglichen wir eine Digitalisierung mit Augenmaß – und zugleich mit mehreren Geschwindigkeiten. Wir schaffen damit als Spitzenreiter in Deutschland bereits jetzt konkrete Erfolgserlebnisse, die begeistern“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Eckpunkte für eine Doppelstrategie vereinbart

Das Land, die drei Kommunalen Spitzenverbände und die beiden zentralen IT-Dienstleister Komm.ONE und BITBW haben bereits in den vergangenen Wochen die Eckpunkte für eine Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fixiert und nun gemeinsam verabschiedet. Gemeinsames Ziel ist es, die digital gestellten Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren zu verknüpfen und mit einer elektronischen Bezahlfunktion zu versehen, um so ein echtes E-Government zum Nutzen aller zu gewährleisten.

Auf Basis des vom Land bereits eingeführten Universalprozesses können in kürzester Zeit mehrere hundert „einfache“ Verwaltungsleistungen rechtssicher digital angeboten werden, die oft nur wenige Prüfschritte beinhalten und in der Regel keine Anbindung an komplexe Fachverfahren voraussetzen. Parallel prüfen die Partner derzeit auf technischer Ebene, inwieweit der Universalprozess sich auch für die Nutzung bei komplexeren Verwaltungsdienstleistungen eignet oder als Basis für die schnelle Entwicklung von nutzerorientierten Standardprozessen dienen kann. Ziel ist in allen Fällen eine Ende-zu-Ende-Verarbeitung mit Anbindung an eine elektronische Bezahlmöglichkeit.

Enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit

Für die verbleibenden Verwaltungsdienstleistungen mit vielen einzelnen Verfahrensschritten und unterschiedlichen Prozessbeteiligten, für die der Universalprozess weder in der einen, noch in der anderen Form genutzt werden kann, ist weiterhin die gemeinsame Entwicklung von sogenannten Standardprozessen vorgesehen. Dabei wird der Verwaltungsprozess vor der Digitalisierung grundlegend überarbeitet und möglichst auf wenige Verfahrensschritte gestrafft.

Die in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit verfolgte Doppelstrategie soll nach dem Wunsch aller Beteiligten über die rechtlich notwendige Bereitstellung von Online-Leistungen hinaus mit der Möglichkeit zur Online-Transaktion den maximalen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen und gleichzeitig die schnelle durchgängige Digitalisierung der baden-württembergischen Verwaltung voranbringen. Sie bildet somit einen Meilenstein und einen Innovationsschub auf dem Weg zur durchgängigen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der die Bündelung aller Kräfte erfordert.

Statements

Entsprechend sind sich das Land, die drei Kommunalen Spitzenverbände und die beiden IT-Dienstleister Komm.ONE und BITBW darüber einig, den mit der Doppelstrategie beschriebenen Weg gemeinsam und energisch voranzutreiben.

Auf dem besten Weg zum E-Government für alle

Die Bereitstellung der Online-Verwaltungsdienstleistungen erfolgt auf der zentralen Serviceplattform service-bw, die einen unverzichtbaren Bestandteil der Doppelstrategie bildet und die von jeder Kommune in Baden-Württemberg kostenfrei genutzt werden kann. Behörden können über service-bw ihre Bescheide verschicken und online Rückmeldungen erhalten. In der Vergangenheit wurden die Infrastruktur und die Rahmenbedingungen geschaffen, um die hohen Anforderungen, die das OZG an die zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen stellt, auf Basis von service-bw erfolgreich umzusetzen. Dazu zählt beispielsweise der Abschluss einer E-Government-Vereinbarung zwischen dem Land und den drei Kommunalen Landesverbänden sowie die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.

Auf Grundlage der vereinbarten Doppelstrategie wird Baden-Württemberg, im Unterschied zu den anderen Bundesländern, das OZG bereits deutlich vor der gesetzten Frist erfüllen können. Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl erklärte: „Mit der neuen Doppelstrategie bringen wir die Digitalisierung unserer Verwaltung nachhaltig voran und damit auch unmittelbar zu den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen im Land. Wo nötig, können wir selbst komplexeste Prozesse zielgerichtet gestalten und zeitgleich weniger anspruchsvolle Verwaltungsleistungen gemeinsam mit den Kommunen binnen kürzester Zeit aufs digitale Gleis setzen. Unser Ziel ist E-Government für alle – mit der vereinbarten Doppelstrategie sind wir auf dem besten Weg!“

Vereinbarte Eckpunkte

Vereinbarte Eckpunkte für die Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Baden-Württemberg:

Ziele:

  • Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Baden-Württembergs wird die digitale Antragstellung für möglichst alle Verwaltungsdienstleistungen kurzfristig ermöglicht. Bei Verwaltungsprozessen, die in komplexe Fachverfahren eingebettet sind, wird eine medienbruchfreie Überleitung in diese Fachverfahren gewährleistet.
  • Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird das elektronische Bezahlen bei jedem Verwaltungsprozess ermöglicht.

Strategie Lösungsbausteine:

  • Universalprozess (nominiert als bestes Projekt zur Umsetzung des OZG für den eGovernment-Wettbewerb):

Für einfache Verwaltungsleistungen, die nicht in komplexe Verwaltungsfachverfahren münden, werden in einem schlanken Digitalisierungsverfahren die elektronische Antragstellung und bei Bedarf auch das elektronische Verfahren ermöglicht.

Universalprozess bereits in der Anwendung

Aktuell haben bereits mehr als 100 Kommunen in Baden-Württemberg mit Hilfe des Universalprozesses bis zu mehreren hundert ihrer Verwaltungsleistungen digitalisiert, darunter zum Beispiel Ulm (Führerscheinumtausch, Jagdscheinbeantragung), Heilbronn (Wohnsitzabmeldung) und Waiblingen (Bauvorbescheid, Kinderreisepassantrag). Aktuell wird auch geprüft, inwieweit der Universalprozess für die Nutzung bei komplexeren Verwaltungsfachverfahren und als Ausgangsbasis für die schnellere Entwicklung von Standardprozessen geeignet ist.

  • Standardprozess: Komplexe Verwaltungsdienstleistungen werden Ende-zu-Ende digitalisiert. Dafür sollen die Nutzer der Leistungen in die Gestaltung der Prozesse intensiv einbezogen werden.

Mit den ersten Online-Verwaltungsleistungen (unter anderem Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung, Beantragung einer Meldebescheinigung oder Plakatierungserlaubnis) wurden bereits wertvolle Erfahrungen und Grundlagen geschaffen, wie komplexe Verwaltungsprozesse standardisiert, digitalisiert und online verfügbar gemacht werden können. Weitere komplexe Prozesse wie zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung werden aktuell erarbeitet.

Serviceportal Baden-Württemberg

Innenministerium: Informationen zur Umsetzung des OZG auf service-bw – E-Government für alle (PDF)

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