Bundesrat

Für Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichten und EU-Lieferkettenrichtlinie

Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für bürokratische Entlastungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Lieferkettenrichtlinie ein.

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Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2025 die Vorschläge der Europäischen Kommission zu den geplanten Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Lieferkettenrichtlinie beraten. Hierzu hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erfolgreich einen Antrag eingebracht, der auf deutliche bürokratische Entlastungen von Unternehmen abzielt.

„Der Bundesrat hat sich heute klar pro Bürokratieabbau ausgesprochen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Wirtschaft. Wir müssen die hohen bürokratischen Belastungen, die durch die ESG-Berichtspflichten entstehen, dringend reduzieren“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 31. März 2025 umfasst weitreichende Erleichterungen bei den bestehenden Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Lieferkettenrichtlinie. So sollen beispielsweise der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung um 80 Prozent und die Anzahl der abgefragten Datenpunkte signifikant reduziert werden. Bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie sieht der Kommissionsvorschlag unter anderem den Verzicht auf die zivilrechtliche Haftung vor – eine der zentralen Forderungen der baden-württembergischen Wirtschaft.

Land fordert spürbare Entlastungen

Baden-Württemberg betont in seinem Antrag, der im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats eingebracht wurde, insbesondere das dringende Erfordernis bürokratischer Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. „Der Kommissionsvorschlag enthält einige gute und wichtige Entlastungsvorschläge. Gerade mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen gehen die in Aussicht gestellten Erleichterungen aber nicht weit genug“, so die Wirtschaftsministerin. Der Antrag aus Baden-Württemberg schlägt deshalb vor, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Beschränkung der Berichtspflicht entlang der Wertschöpfungskette auf die unmittelbaren Zulieferer, zumeist kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einsetzt. Für den Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinie ist dies im Änderungsvorschlag bereits vorgesehen, bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung hingegen wird bislang an einer Berichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette festgehalten. „Wir sehen, dass gerade viele kleinere Unternehmen über ihre Einbindung in Lieferketten massiv von einer indirekten Berichtspflicht betroffen sind. Eine Beschränkung der Berichtspflicht auf die direkten Zulieferer ist der effektivste und einfachste Weg“, erläutert Hoffmeister-Kraut. Diese Ansicht wird jedoch von der Mehrheit des Bundesrats nicht geteilt, weshalb der Vorschlag aus Baden-Württemberg in der heutigen Sitzung keine Mehrheit fand.

Regelungen praxisgerecht ausgestalten

Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die Anzahl der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte signifikant zu reduzieren und die Anforderungen an die Unternehmen praxisgerecht anzupassen. Nach aktueller Rechtslage umfassen die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die zu berichtenden Inhalte definieren, über 900 verpflichtende Datenpunkte. Die Berichtspflichten werden von direkt betroffenen Unternehmen an Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben. Um die bürokratischen Belastungen von Zulieferunternehmen zu reduzieren, fordert das Land Baden-Württemberg die Bundesregierung in seinem Antrag auf, sich auf europäischer Ebene für einen praxisgerechten und verhältnismäßigen KMU-Berichtsstandard einzusetzen.

Überarbeitungsbedarf bei EU-Lieferkettenrichtlinie

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Verzicht auf eine zivilrechtliche Haftung bei der EU-Lieferkettenrichtlinie wird vom Bundesrat in seiner Stellungnahme unterstützt. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die EU-Kommission endlich einen unserer zentralen Kritikpunkte aufgegriffen hat“, so die Ministerin. Insgesamt besteht aber weiterer Überarbeitungsbedarf bei der EU-Lieferkettenrichtlinie, darunter bei der Begrenzung der Berichtspflichten. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine klare gesetzliche Begrenzung auf die unmittelbaren Geschäftspartner einzusetzen. Der bisherige Kommissionsvorschlag lässt hier Spielraum und sorgt somit weiterhin für Unsicherheiten bei den Unternehmen.

Schnelle Einigung in Brüssel von zentraler Relevanz

„Entscheidend für unsere Unternehmen wird sein, dass die vorgeschlagenen Entlastungen aus Brüssel tatsächlich kommen – und vor allem, dass sie schnell kommen“, appelliert Hoffmeister-Kraut. Zuletzt war bekannt geworden, dass aus dem Wirtschafts- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments rund 1.000 Forderungen auf knapp 700 Seiten zu den Änderungsvorschlägen eingegangen sind. Ein zügiger Abschluss der Verhandlungen in Brüssel scheint deshalb nicht wahrscheinlich. „Wir müssen unseren Unternehmen endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit geben. Ich erwarte von den Verantwortlichen in Brüssel, dass die Verhandlungen jetzt mit Nachdruck vorangetrieben werden und man rasch zu einem Ergebnis kommt“, so Hoffmeister-Kraut abschließend.

Omnibus-1-Vorschlag

Mit dem Omnibus-1-Vorschlag sollen die Berichtspflichten aus der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), der europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainable Due Diligence Directive – CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) konsolidiert und vereinfacht werden. Ministerin Hoffmeister-Kraut hatte sich in den vergangenen Monaten verstärkt für eine Reduzierung der umfangreichen Berichts- und Nachweispflichten eingesetzt und für praxisgerechte Regelungen geworben.

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