Schule

Deutsch-Französische Grundschulen im Gesetz verankern

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Grundschueler liest mit seinen Mitschuelern im Unterricht (Bild: © dpa).

Der Schulversuch der beiden Deutsch-Französischen Grundschulen in Stuttgart und Freiburg soll in den Regelbetrieb überführt werden. Die beiden Schulen haben sich seit ihrer Einführung als Schulversuch in den 1990er Jahren in der Schullandschaft etabliert.

Die bisher im Rahmen eines Schulversuchs eingerichteten beiden Deutsch-Französischen Grundschulen in Stuttgart und Freiburg sollen in den Regelbetrieb überführt werden. Dazu sind Änderungen im Schulgesetz nötig, über die der Landtag heute berät. Kultusministerin Susanne Eisenmann möchte mit der Schulgesetzänderung für mehr kulturelle Zusammenarbeit werben und die engen Beziehungen zu Frankreich im Schulwesen vertiefen. „Europa mitzugestalten bedeutet auch, grenzüberschreitende Bildungsbiografien zu ermöglichen. Diesen europäischen Gedanken wollen wir mit den Deutsch-Französischen Grundschulen stärken“, sagt Eisenmann.

Schulversuch hat sich bewährt 

Die beiden Schulen haben sich seit ihrer Einführung als Schulversuch in den 1990er Jahren in der Schullandschaft etabliert. Im Schuljahr 2017/2018 besuchten 325 Schülerinnen und Schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Stuttgart, 116 Schülerinnen und Schüler die Deutsch-Französische Grundschule in Freiburg. „Es ist mir ein grundsätzliches Anliegen, Schulversuche kritisch zu analysieren und diejenigen Konzepte zu verstetigen, die funktionieren. Wir haben mit den beiden Grundschulen ein hervorragendes Beispiel für einen erfolgreichen Schulversuch, der gleichzeitig auch ein positives Zeichen für die deutsch-französische Freundschaft setzt“, so Kultusministerin Eisenmann.

Zu regulären Grundschulen gibt es einige Unterschiede. So können die Deutsch-Französischen Grundschulen laut Gesetzesentwurf fünf Schuljahre umfassen, so wie es im französischen Schulwesen üblich ist. Unterrichtet werden die Schüler von baden-württembergischen und französischen Lehrkräften, die sich je nach Fach am baden-württembergischen oder französischen Bildungsplan orientieren. Der französische Bildungsplan gilt in den Fächern Französisch, Mathematik, Geschichte, Erdkunde und Staatsbürgerkunde. In diesen Fächern wird auch auf Französisch unterrichtet.

Die deutsche Sprache ist ein eigenes Unterrichtsfach und Unterrichtssprache in den restlichen Fächern Religion, Sachunterricht, Musik, Kunst und Sport. Schülerinnen und Schüler werden so optimal auf Gymnasien mit französischem bilingualem Zug, auf Gymnasien mit Französisch ab Klasse 5 oder auf weiterführende Schulen des französischen Bildungssystems vorbereitet.

Zweite Lesung Mitte Februar  

Am 7. Februar 2019 wird der Bildungsausschuss über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beraten. Am 13. Februar 2019 findet im Landtag die zweite Beratung statt. Die Verkündigung im Gesetzblatt ist für den 26. Februar 2019 vorgesehen. Deutsch-Französische Grundschulen sind dann Grundschulen im Sinne des Paragraf 5 Schulgesetz. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für die sonstigen Grundschulen, soweit keine besonderen Regelungen für Deutsch-Französische Grundschulen – wie beispielsweise zur Anzahl der Schuljahre – greifen.

Weitere Meldungen

Landtagspräsident Thomas Strobl (links) und Cem Özdemir (rechts) bei dessen Vereidigung als Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Landesregierung

Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Präsident des Landgerichts Stuttgart Till Jakob, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Christoph Haiß
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) im Gespräch mit Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (rechts), Bürgermeister von Bremen.
Bundesrat

Kretschmann im Bundesrat verabschiedet

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag

Esslingen Marktplatz Geiselbachkanal
Denkmalförderung

Rund 6,9 Millionen Euro für 63 Kulturdenkmale

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Abschlussprüfungen

Start der schriftlichen Haupt-, Werkreal- und Realschulabschlussprüfungen

Organspendeausweis
Organspende

Bundestag diskutiert über Widerspruchsregelung bei der Organspende

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Land entwickelt kostenloses Tool zum Digitalen Flächenmanagement