Heimat

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Anlässlich des Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni erinnerte Ministerin Marion Gentges auch an die deutschen Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg und deren Beitrag zum Wiederaufbau.

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Kränze am Gedenktag

„Flucht und Vertreibung hinterlassen tiefe Spuren in Familien und Freundeskreisen. Millionen Menschen haben in Folge von Krieg, Terror, Gewalt und Verfolgung ihre Heimat verloren. Unser Auftrag ist es, die Erinnerungen wach zu halten und das Schicksal der vielen Vertriebenen nicht zu vergessen“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, anlässlich des Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung, der am 20. Juni bundesweit begangen wird.

Der Gedenktag gibt insbesondere Anlass dazu, der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge zu gedenken, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat in Ost- und Südosteuropa verlassen mussten. Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung deutscher Bevölkerungsgruppen habe unzählige Menschen aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen. Die einen mussten Hab und Gut zurücklassen, um vor Verfolgung und Unrecht zu fliehen. Andere traf das Schicksal, diskriminiert, enteignet, ausgewiesen oder zwangsumgesiedelt zu werden. „In Baden-Württemberg haben viele der Geflüchteten und Vertriebenen eine neue Heimat gefunden und sich ein neues Leben aufgebaut.

Kultur- und Erinnerungsarbeit unterstützen

Ihr Lebensmut und ihr großes Engagement haben wesentlich zum Wiederaufbau und Aufschwung in unserem Land - vor allem in den 1950er und 1960er Jahren - beigetragen“, sagte die Heimatministerin Marion Gentges und betonte, dass es ihr ein großes Anliegen sei, die Kultur- und Erinnerungsarbeit der Vertriebenenverbände zu unterstützen.

Die Vertriebenenverbände seien wichtige Partner der Landesregierung und leisteten mit ihrer engagierten Arbeit viel für die Kultur im Land, für die historische Erinnerung sowie für die Pflege unseres geistigen Erbes. „Mit der wegweisenden ‚Charta der deutschen Heimatvertriebenen‘ aus dem Jahr 1950 stellen sich die Verbände klar an die Seite des demokratischen Rechtsstaats, im Geiste der Völkerverständigung und der europäischen Einigung. Mit der Verankerung des ‚unveräußerlichen Rechts auf die Heimat‘ in Artikel 2 der Landesverfassung bekennt sich Baden-Württemberg ausdrücklich zur Heimat, als Begriff und Auftrag“, betonte Ministerin Marion Gentges.

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ wurde von der Bundesregierung im Jahr 2014 eingeführt und bewusst auf den Vereinten Nationen ausgerufenen Weltflüchtlingstag, dem 20. Juni, gelegt.

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