Landwirtschaft

Bundesrat stimmt neuer Düngeverordnung zu

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Ein Landwirt betankt sein Gespann mit Gülle um diese anschließend auf einem Feld auszubringen. (Foto: © dpa)

Der Bundesrat hat der neuen Düngeverordnung zugestimmt. Damit folgt Deutschland nach langen Diskussionen Vorgaben der Europäischen Union, um die Nitratbelastung im Wasser zu reduzieren. Wesentliche Teile des Pakets werden erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der neuen Düngeverordnung zugestimmt. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt mit Beginn des kommenden Jahres. Mit diesem Beschluss folgt Deutschland nach langen Diskussionen Vorgaben der Europäischen Union (EU), um die Nitratbelastung im Wasser zu reduzieren.

„Heute ist im Bundesrat über die Novelle der Düngeverordnung beraten worden. Bis zum Ende habe ich für die Bauern im Land versucht, eine Regelung zu finden, die uns in der aktuellen Situation vor unnötigen und zusätzlichen Belastungen bewahrt, aber dennoch nicht dazu führt, dass Strafzahlungen auf uns und damit auf die Bauern zukommen. Wir haben kurz vor der Abstimmung die Zusage der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhalten, dass wesentliche Teile des Pakets erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden, was eine unserer zentralen Forderungen war. Ich erwarte nun vom Bund, dass wir die gewonnene Zeit dafür nutzen, regionale Lösungen zu finden, die der Landwirtschaft nicht zusätzlich Steine in den Weg legen. Das gilt insbesondere für die Umweltseite“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag (27. März) in Stuttgart.

EU muss Zusage der Umsetzung am 1. Januar 2021 einhalten

Hauk habe sich am 24. März 2020 zusammen mit Herrn Europaabgeordneten Norbert Lins und anderen Länderagrarministern, Abgeordneten des deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gewandt, um zumindest das unmittelbare Inkrafttreten der Düngeverordnung zu verhindern.

Präsidentin von der Leyen hat heute Morgen kurz vor der Abstimmung im Bundesrat geantwortet und mitgeteilt, dass sie großes Verständnis für die aktuelle Lage in Zeiten der Corona-Krise hat. „Dieses Schreiben belegt uns, dass im Lichte der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus eine Überarbeitungsfrist bis zum 1. Januar 2021 eingeräumt wird, das gilt auch für die Verschärfungen in den roten Gebieten. Damit ist unsere Forderung erfüllt und wir werden die nun gewonnene Zeit intensiv nutzen“, so der Minister.

Hohe Strafzahlungen zu Lasten der Länder verhindert

„Die Strafzahlungen hätten für den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Belastung von rund 40 Millionen Euro im Jahr nach sich gezogen. Denn die Strafzahlungen wären nach den Vorstellungen des Koalitionspartners nicht dem Gesamthaushalt, sondern dem Einzelplan des Ministeriums angerechnet worden. Konkret hätte dies zur Folge gehabt, dass ganz erhebliche Teile der Maßnahmen aus der zweiten Säule nicht mehr hätten angeboten werden können. Nicht zuletzt diese Abwägung hat mich mit zur getroffenen Entscheidung bewogen“, betonte Minister Hauk.

Der Minister halte an der Forderung einer regionalen Umsetzung der Düngeverordnung fest. „Es kann nicht sein, dass unsere Bauern für das bezahlen, was in anderen Ländern seit Jahren falsch gemacht wird. Unsere Bauern machen ihre Arbeit gut und gewissenhaft. Das muss Berücksichtigung finden“, so der Minister.

Unabhängig davon werde nun im Land weiterhin intensiv an der ‚Binnendifferenzierung‘ gearbeitet, um auch in den ‚roten Gebieten‘ noch ‚grüne Bereiche‘ im Laufe des Jahres herauszuarbeiten. „Bereits für dieses Jahr ist es gelungen, im Rahmen eines Zwischenschrittes durch neue Abgrenzungs- und Differenzierungsschritte die roten Gebiete von bislang rund 9 Prozent auf etwa 6 Prozent zu reduzieren“, betonte Minister Hauk.

Beschluss der Vernunft

„Das ist ein Beschluss der Vernunft, ich bin sehr erleichtert“, reagierte Umweltminister Franz Untersteller auf die Bundesratsabstimmung. „Es standen sechsstellige Strafzahlungen an die EU im Raum, die Tag für Tag fällig geworden wären, wenn die Novelle der Düngeverordnung heute gescheitert wäre. Allein für Baden-Württemberg hätte das eine tägliche Belastung von rund 150.000 Euro bedeutet. Das ist jetzt abgewendet.“

Den Aufschub bis zur Umsetzung der Verordnung bezeichnete Untersteller als wichtige Frist für die bäuerliche Landwirtschaft, um sich auf die neuen Regeln einzustellen. „Mir ist bewusst, dass die Düngeverordnung den Bäuerinnen und Bauern einiges abverlangt. Und es ist besonders bitter, dass sie auch die baden-württembergische Landwirtschaft trifft. Denn sie hat im Vergleich zu anderen Bundesländern in den vergangenen beiden Jahrzehnten sehr erfolgreich sehr viel für den Grundwasserschutz getan. Politische Versäumnisse in Berlin würden jetzt auf dem Rücken der baden-württembergischen Landwirte ausgetragen, so Untersteller.

Bundesrat: Beschluss vom 27. März 2020 zur neuen Düngeverordnung

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