Gegen Gewalt an Frauen

Bundesrat stimmt Gewalthilfegesetz zu

Sozialminister Manne Lucha begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zum Gewalthilfegesetz. Frauen und Kinder haben nun einen rechtlichen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

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Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha spricht am Redepult im Bundesrat

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha zeigt sich nach der Zustimmung des Bundesrates am 14. Februar 2025 zum Gewalthilfegesetz erleichtert. Auf den letzten Metern sei es gelungen, parteiübergreifend eine Verantwortungsgemeinschaft zu bilden und das wegweisende Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar auf den Weg zu bringen.

„Mit dem Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung heben wir den Kampf gegen Gewalt an Frauen in Deutschland auf eine neue Stufe und nutzen damit die Chance, den Kreislauf von Gewalt endlich nachhaltig zu durchbrechen“, sagte Lucha in Berlin.

Notwendige Hilfsangebote weiter ausbauen

Gewalt gegen Frauen sei ein gesamtgesellschaftliches und kein individuelles Problem, sodass jede betroffene Frau unabhängig vom Wohnort, der persönlichen Situation und des Aufenthaltsstatus Hilfe in akuter Notsituation und Unterstützung erhalten sollte. Der Schutz vor Gewalt sei ein unverhandelbares Menschenrecht. Das Gewalthilfegesetz schaffe nun eine Grundlage dafür, die notwendigen Hilfsangebote für Frauen mit Gewalterfahrung weiter auszubauen.

Kritik übt Lucha jedoch an der finanziellen Ausgestaltung des Gesetzes: „Das Gesetz wird die Länder vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Sowohl die zeitliche Begrenzung der Bundesbeteiligung wie auch deren Höhe ist im Verhältnis zu Bedeutung und Umfang der Aufgabe nicht angemessen. Wir haben dem Gesetz dennoch zugestimmt, denn es lag zu viel in der Waagschale: nämlich die große Chance, Schäden an Leib und Seele von vielen Frauen und Kindern zu verhindern. Das sind wir den vielen Betroffenen schuldig.“

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