Kinder und Jugendliche

Land bleibt verlässlicher Partner für die Schulsozialarbeit

Die Fördersätze für Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg bleiben stabil. Entgegengesetzte Behauptungen seien falsch, das hat Sozialminister Manne Lucha in einem Schreiben an die Kommunen klargestellt.

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Schulsozialarbeiterin mit Schülerinnen und Schülern (Foto: dpa)

Die Landesregierung stellt jährlich fast 45 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen bereit. Dies soll auch so bleiben: Sowohl für das Schuljahr 2025/2026 als auch für das Schuljahr 2026/2027 bleiben die Fördersätze stabil, Kürzungen waren und sind nicht geplant. Dies betonte Sozialminister Manne Lucha nachdem in jüngster Zeit immer wieder Gerüchte aufgekommen waren, wonach die Landesregierung Kürzungen bei der Schulsozialarbeit plane.

„Wir bleiben verlässlicher Partner für die Schulen und Kommunen. Alle entgegengesetzten Behauptungen sind falsch. Damit muss jetzt Schluss sein. Die Kommunen benötigen für ihre Haushaltsaufstellungen Planungssicherheit, die können wir ihnen geben“, betonte Lucha.

Keine Kürzungen geplant

In einem Schreiben an den Städte-, Gemeinde- und Landkreistag sowie den Kommunalverband für Jugend und Soziales hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration deshalb nun noch einmal offiziell klargestellt, dass die Kommunen auch weiterhin mit den bisherigen Fördersätzen rechnen können.

„Bisher profitieren etwa 80 Prozent der öffentlichen Schulen von der Landesförderung für die Schulsozialarbeit. Wir haben das Budget seit dem Jahr 2012 nahezu verdreifacht und konnten bisher alle vollständig eingereichten Anträge genehmigen. Das Kontingent ist auch noch nicht voll ausgeschöpft, es können also noch mehr Stellen an weiteren Schulen gefördert werden“, so Lucha weiter.

Deshalb gehe es nun darum, die bislang nicht verausgabten Mittel möglichst sinnvoll an weitere Förderempfänger zu vergeben beziehungsweise den Schulträgern eine möglichst flexible Ausgestaltung der Budgets zu ermöglichen. Hierzu werde man wie geplant nach den Sommerferien in den Austausch mit den Akteuren in der Fläche gehen. „Ein Bestandsschutz für bislang geförderte Stellen ist ausdrücklich vorgesehen und eine Planung auf kommunaler Ebene auch für das Schuljahr 2026/27 ist jetzt bereits ohne Weiteres möglich“, betonte Lucha abschließend.

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