Corona-Steuerhilfen

Bundeskabinett beschließt Steuererleichterungen

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Ein Kugelschreiber liegt auf einer Einkommensteuererklärung.
Symbolbild

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat die vom Bundeskabinett beschlossenen Steuererleichterungen als wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte begrüßt. Bei der steuerlichen Verlustverrechnung hätte sie sich mehr Flexibilität gewünscht.

Zu den am 16. Februar 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Steuererleichterungen sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Erleichterungen sind angesichts der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte. Insbesondere die beschlossenen Verlängerungen der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und der Homeoffice-Pauschale bis zum Jahresende sind angemessen und stabilisieren die Konsumerwartungen der Bürger. Auch die Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter um ein Jahr befürworte ich. Dies stabilisiert die Investitionstätigkeit der Unternehmen und trägt damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei“, so Hoffmeister-Kraut. 

„Bei der steuerlichen Verlustverrechnung hätte ich mir dagegen mehr Flexibilität und damit auch eine bessere Wirksamkeit gewünscht“, so die Ministerin. So könnten Betriebe Corona-bedingte Verluste auch mit Gewinnen aus dem besonders gewinnträchtigen Jahr 2018 verrechnen, wenn zum einen der Verrechnungszeitraum bis 2018 zurückreichen würde. Zweitens könnten Unternehmen die durch die Pandemie erlittenen Verluste leichter und vor allem schneller mit künftigen Gewinnen nach der Pandemie verrechnen, wenn die Mindestbesteuerung beim Steuervortrag ausgesetzt würde. „Mit diesen beiden Nachbesserungen würde man den Betrieben zusätzliche finanzielle Spielräume für mehr Investitionen zum Beispiel in die Digitalisierung und den dringend notwendigen Klimaschutz eröffnen“, so Hoffmeister-Kraut.

Bundesregierung: Weitere Corona-Steuerhilfen auf dem Weg

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