Landwirtschaft

Bund will Stoffstrombilanz­verordnung aufheben

Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung durch den Bund begrüßt und sieht darin einen wichtigen Schritt für den Bürokratieabbau.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kühe auf der Weide
Symbolbild

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hatte bereits im Juni 2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt und bestätigt, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln der Nitratrichtlinie entsprechen. Entscheidend war hier die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die Länder. Leider lassen die Bundesvorschriften derzeit keine Ausnahmen von den Vorschriften zu, um beispielsweise nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit vorzugehen. Das belastet viele landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere in diesen sogenannten roten Gebieten, durch hohe Bewirtschaftungsauflagen sowie umfangreiche Dokumentationspflichten unverhältnismäßig stark. Und dies unabhängig davon, ob sie selbst für die Nitratbelastung verantwortlich sind oder gewässerschonend wirtschaften. Kurz um: Die Stoffstrombilanzverordnung ist das größte bürokratische Ärgernis in der Landwirtschaft. Deshalb brauchen wir dringend differenzierte und zielgerichtete Maßnahmen. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung einer Forderung aus Baden-Württemberg nachgekommen ist und die Stoffstrombilanzverordnung nun aufheben will. Der jahrelange Stillstand im Bürokratieabbau beginnt sich aufzulösen.

Denn eine betriebliche Bilanzierung beziehungsweise ein betrieblicher Nährstoffsaldo ist für den Verursachernachweis völlig ungeeignet, da nicht nachvollzogen werden kann, ob auf der jeweiligen Fläche innerhalb eines mit Nitrat belasteten Gebiets eine Nitratbelastung verursacht wurde. Es ist daher erforderlich und zielführend, dass mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung im Düngegesetz jetzt fest zu verankern.

Unsere Landwirtinnen und Landwirte erwarten einen ernst gemeinten Bürokratieabbau Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen gerade im Bereich der Düngung erheblich entlastet werden. Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ist ein erster wichtiger und richtiger Schritt. Ich bin froh, dass die neue Bundesregierung dies erkannt hat und eines der größten Bürokratiemonster nun beseitigt“, sagte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Minister Peter Hauk, anlässlich der Sitzung des Bundeskabinetts, in der die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wurde.

Weitere Meldungen

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Auf dem Weg zur digital vernetzten Justiz der Zukunft

Landkreis Ravensburg
Gemeinsamer Antrag 2026

Ergebnisse des Flächenüber­wachungssystems einsehbar

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
Arten- und Klimaschutz

Wettbewerb „Straßenoasen“ geht in die nächste Runde

Vier Menschen stehen lächeld da und tragen Fahrradhelme.
Radverkehr

Sieger der STADTRADELN-Derbys stehen fest

Links: Prof. Dr. Andreas Gundelwein, rechts: Dr. Jens Bortloff
Kunst und Kultur

TECHNOSEUM erhält neue Doppelspitze

von links nach rechts: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Offenburg Andreas Bjedov und Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg

Neuer begrünter Mittelstreifen auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ in Mosbach
Flächenmanagement

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“

Weinauswahl
Sondereditionen

Neue Wein-Sondereditionen der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Forstleute untersuchen, wie gesund die Fichte ist.
Forst

Gesellenbriefe für Forstwirtinnen und Forstwirte

Nest der Asiatischen Hornisse
Landwirtschaft

Mehr Förderung bei Nestentfernungen von Asiatischer Hornisse

Portrait Mathias Brecht Finanzamt Heidelberg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Heidelberg

Ashumi Shroff
Außenwirtschaft

Baden-Württemberg eröffnet neues Auslandsbüro in Mumbai

Blühstreifen statt Straßenbegrenzungsgrün
Naturschutz

Land erfasst 25.000 Hektar Straßenbegleitgrün

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Landwirtschaft

Novelle zum EEG 2027 verschenkt Potenzial der Bioenergie