Coronavirus

Bislang über 88.000 Anträge für „Soforthilfe Corona“

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausbilderin mit Lehrling

Für das Programm „Soforthilfe Corona“ sind bislang knapp 88.200 Anträge eingegangen. Für die Soforthilfen stehen vier Milliarden Euro bereit.

Seit dem Start des Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind bis dato knapp 88.200 Anträge (Stand heute 15.00 Uhr) eingegangen. Damit hat sich die Anzahl der Anträge gegenüber gestern um diese Zeit (46.400) nahezu verdoppelt. Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise existentiell bedroht sind, können seit Mittwochabend, 25. März, finanzielle Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen. Für die Soforthilfen stehen vier Milliarden Euro bereit.

Je sorgfältiger und plausibler der Antrag ausgefüllt ist, desto schneller kann er bearbeitet werden

„Je sorgfältiger und plausibler der Antrag ausgefüllt ist, desto schneller kann er bearbeitet werden“, hob Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hervor. In Zweifelsfällen sollte man die Beratungsangebote der Kammern nutzen. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag habe große Chancen, innerhalb weniger Tage bewilligt zu werden, so die Ministerin.

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb weniger Tage insolvent gehen würden. Sie zielen aber nicht darauf ab, Betrieben ihre coronabedingten Umsatzeinbußen auszugleichen, sondern dass existentiell bedrohte Betriebe offene Rechnungen weiterbezahlen oder Mieten weiter überweisen können. Nicht alle Branchen und Betriebe sind gleichermaßen in Not. Es liegt im Interesse aller, dass die Soforthilfen passgenau eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie auch wirklich nötig sind.

Förderberechtigte

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Das Antragsformular ist auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt. Gewisse formale Kriterien müssen aber eingehalten und vor Bewilligung geprüft werden, wie zum Beispiel die Unterschrift oder der glaubhafte Nachweis, dass tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist oder unmittelbar am Entstehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Anträge auch abgelehnt werden.

Wichtiger Hinweis

Im Internet kursieren derzeit Seiten, die Hilfe beim Ausfüllen der Anträge für die Soforthilfe Corona anbieten. Diese Seiten stehen in keinem Zusammenhang mit unserem Programm. Bei Fragen zum Verfahren helfen die Hinweise auf unserer Website oder die ebenfalls dort aufgeführten kostenlosen Service-Hotlines der Kammern.

Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“

Pressemitteilung vom 24. März 2020: Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Wirtschaft im Land

Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg

Update 29. März 2020

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Es reicht der Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.

Weitere Meldungen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Kunst und Kultur

Aller.Land fördert Kulturprojekte in Lörrach und Rottweil

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
Einzelhandel

Land fördert weiterhin Intensivberatungen von Einzelhändlern

Übergabe Gerätewagen DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Für Entlastungen bei Nachhaltigkeitsberichten und EU-Lieferkettenrichtlinie

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheit

Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke eindämmen

Zwei Darstellerinnen auf der Bühne
Theater

Land würdigt herausragendes Engagement im Amateurtheater

Schule

Schopper zu Besuch in Singapur

In einem Labor der Firmja Q.ANT wird von einer Ingenieurin und einem Ingenieur der Test eines neuentwickelten photonischen Chips mit einem Laserstrahl vorbereitet.
Forschung

Neue Förderinitiative für Quantencomputing

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Land fördert neun innovative Unternehmen

von links nach rechts: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin
Raumfahrt

Stärkung der deutschen Raumfahrt

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Wirtschaftsministerkonferenz 2025
Wirtschaftsministerkonferenz

Mehr Unternehmertum wagen

Lebensmittelretterchallenge
Ernährung

Deutsch-französische Lebensmittelretter-Challenge

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Luft- und Raumfahrt

Strategische Weichenstellung für Europas Raumfahrt