Landwirtschaft

Bis Mitte Februar alternative Maßnahmen in FAKT II beantragen

Bis spätestens 15. Februar 2025 haben alle betroffenen Öko-Betriebe die Möglichkeit, gegebenenfalls alternative Maßnahmen im Förderprogramm FAKT II zu beantragen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Bio-Musterregion Freiburg
Symbolbild

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) möchte alle Öko-Betriebe, die von den Änderungen in der Auslegung der Öko-Verordnung der Europäischen Union (EU) hinsichtlich Weide (PDF) betroffen sind und die an der D2-Förderung des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) teilnehmen, nochmals darüber informieren und daran erinnern, dass noch bis spätestens 15. Februar 2025 die Möglichkeit besteht, gegebenenfalls alternative Maßnahmen in FAKT II zu beantragen.

Nur wenn im FAKT II-Förderantrag bis zum 15. Februar 2025 alternative Maßnahmen beantragt werden, besteht die Möglichkeit, dass diese im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai 2025 beantragt und im Anschluss bewilligt werden können.

Späterer Ausstieg ohne Rückforderungen nicht möglich

Damit sichern sich Ökobetriebe, die derzeit noch überlegen aus der Öko-Bewirtschaftung auszusteigen, die Möglichkeit, gegebenenfalls zu anderen Maßnahmen der FAKT II-Förderung zu wechseln. Sollte am Ende ein Ausstieg aus der FAKTII-D2-Öko-Förderung erfolgen, muss dieser spätestens bis 15. Mai 2025 an die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde gemeldet werden. Erfolgt diese Meldung nicht rechtzeitig, werden die zusätzlichen und mit FAKT II-D2-nicht kompatiblen Maßnahmen automatisch vom System abgelehnt und die Verpflichtung aus FAKT II- D2 bleibt weiterhin bestehen. Ein späterer Ausstieg ohne Rückforderungen ist dann nicht mehr möglich.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Die EU-Kommission hat in einem Pilotverfahren gegen Deutschland klargestellt, dass Pflanzenfresser immer Zugang zu Weideland haben müssen, wenn der Betrieb als Ökobetrieb geführt wird. Die Weidepflicht gilt ab 2025. Rechtliche Grundlage ist die seit 2022 geltende EU-Öko-Verordnung 2018/848 (PDF).

Weitere Meldungen

Stehender Applaus für Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Ministerpräsident

Verabschiedung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Pressegespräch mit Staatsrätin Barbara Bosch (Mitte)
Bürgerbeteiligung

Zugehört – 15 Jahre Politik des Gehörtwerdens

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Young Heroes
Katastrophenschutz

Austauschprogramm im Katastrophenschutz geplant

Maimarkt Mannheim 2026
Landwirtschaft

Mannheimer Maimarkt 2026 eröffnet

Die Staufermedaille ist eine besondere, persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten für Verdienste um das Land Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Hubertus Nimsch

Zitterpappel
Forst

Zitterpappel bereichert Wald und Bioökonomie

Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung.
Konferenz

Behindertenbeauftragte kritisieren Leistungskürzungen

Teilnehmende der Integrationsministerkonferenz 2026 sitzen in großer Runde an Konferenztisch, das Logo der IntMK ist auf eine große Leinwand projiziert.
Integration

Land setzt Impulse bei der Integrationsministerkonferenz

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Tadeusz Matacz (rechts) stehen vor Fahnen und präsentieren die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Ehrentitel Professor an Tadeusz Matacz

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet