Biodiversität

Biodiversität in der Agrarlandschaft stärken

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).

Das Land hat die bundesweit einmalige und vorbildgebende Verwaltungsvorschrift Refugialflächen vorgelegt. Refugialflächen sind wichtige Anker für die Biodiversität in der Agrarlandschaft.

„Ein wesentliches Ziel des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ist die landesweite und mittelfristige Schaffung von Refugialflächen. Wir wollen bis 2030 auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten einrichten. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift Refugialflächen (PDF) haben wir dafür eine bundesweit einmalige und vorbildgebende Regelungsgrundlage geschaffen, um landwirtschaftliche Nutzungsformen und Flächen als Refugialflächen anerkennen zu können. Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, der zur Sicherung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg beitragen wird. Bereits heute bestehen schon viele Refugialflächen im Land, die wir zur Erreichung des Flächenziels anrechnen können“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), am Mittwoch, 29. März 2023, in Stuttgart, anlässlich der Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift Refugialflächen (VwV Refugialflächen) des MLR.

Schulterschluss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz setze seine Aufgaben aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz konsequent um. Minister Hauk betonte, das die Verwaltungsvorschrift in engem und konstruktiven Austausch mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ergangen ist. Dies unterstreiche zudem den engen Schulterschluss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft in Baden-Württemberg.

„Mit der Veröffentlichung der VwV Refugialflächen erfüllen wir im Übrigen nicht nur unseren gesetzlichen Auftrag, sondern tragen auch zu den Zielen der Wiederherstellung der Natur der Europäischen Union (EU) bei und das kooperativ, nicht regulativ“, fügte der Minister mit Blick auf die aktuell viel diskutierte EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur hinzu.

Im Rahmen der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift wurden Stellungnahmen der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände einbezogen. Zudem alle in Betracht kommenden Rechtsverpflichtungen, Kulissen und Fördermaßnahmen in allen landwirtschaftlichen Landnutzungsarten (Ackerland, Grünland und Dauerkulturen), die sich als Refugialflächen eignen könnten, ermittelt.

Maßnahmen aus verschiedenen Förderprogrammen anerkannt

Der in der Anlage der Verwaltungsvorschrift befindliche Anerkennungskatalog stellt das ausgewogene Ergebnis der unterschiedlichen Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft dar. Anerkannt werden unter anderem Maßnahmen aus dem Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), wie zum Beispiel mehrjährige Blühflächen, Niederwild-, Untersaaten-, Grünland- und Streuobstmaßnahmen. Ebenso Maßnahmen aus Programm zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für strukturgebende Landschaftselemente).

Hierzu gehören Maßnahmen des Handarbeitsweinbaus, Blühflächenmaßnahmen in Dauerkulturen, mehrjährige nicht-produktive Ackerbrachen sowie der Ökolandbau mit zehn Prozent Anteil, sofern biodiversitätsfördernde Anforderungen eingehalten werden. Neue Fördermaßnahmen werden und können mit der Verwaltungsvorschrift allerdings nicht geschaffen werden.

„Mit der VwV Refugialflächen werden die Leistungen unserer landwirtschaftlichen Betriebe im Land zum Erhalt der Biodiversität anerkannt und sichtbar gemacht. Durch die in der Verwaltungsvorschrift vorgesehenen Berichtspflichten sollen zudem Potentiale ermittelt werden, um Fördermaßnahmen gezielt anzupassen oder neue Maßnahmen zu entwickeln, um die Landesziele zum Erhalt der Biodiversität mittelfristig zu erreichen“, betonte Minister Hauk.

Refugialflächen

Refugialflächen dienen vorrangig als Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund von Landnutzungsänderungen im Offenland keine geeigneten Habitate mehr finden.

Mit dem durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz neu eingefügten Paragraph 17d des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) ist das Land verpflichtet, den Anteil an Refugialflächen mittelfristig landesweit auf mindestens zehn Prozent der Fläche je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszubauen. Ziel des Landes ist es, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb einen Mindestanteil von fünf Prozent an ökologisch wirksamen Maßnahmen umsetzt. Welche Nutzungsformen oder Flächen als Refugialflächen anerkannt werden, wird durch eine Verwaltungsvorschrift der zuständigen obersten Landwirtschaftsbehörde im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde geregelt.

Die Landesregierung erfüllt mit der Verkündung der Verwaltungsvorschrift Refugialflächen die gesetzliche Verpflichtung des Paragraph 17d LLG und genügt damit im Übrigen auch der Zielfestlegung der europäischen Biodiversitätsstrategie 2030, Refugialflächen auf landwirtschaftlichen Flächen zu bestimmen und auszubauen.

Die Verwaltungsvorschrift Refugialflächen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist am 29. März 2023 verkündet worden und tritt am 1. April 2023 in Kraft.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Refugialflächen

Weitere Meldungen

Ein Ingenieur kontrolliert in einem Labor mit einem Mikroskop einen Chip zum Einsatz in einen Quantencomputer.
Innovation

Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologien

Erster Wolf im Süden Sachsen-Anhalts entdeckt
Naturschutz

Fähe im Enztal-Territorium als sesshaft nachgewiesen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Neue Angebote bei Ehrenamtskarte

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Unbeschwertem Ostergenuss steht nichts im Weg

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Wohnraumförderung

Bau von 3.367 Sozialwohnungen bewilligt

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Neue Herausforderungen für die Kriminaltechnik in Bayerns
Wirtschaft

Länder fordern Anpassung der Chemieagenda 2045

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fördermaßnahme „Rotationsbrache im Weinbau“ ab 2027

Gruppenbild bei Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall
Landwirtschaft

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 in Bad Reichenhall

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Europa

Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Gruppenfoto der Teilnehmenden der 53. Sportministerkonferenz auf Norderney
Sport

53. Sportministerkonferenz auf Norderney

Die Fahnen von Deutschland (links) und Polen (rechts)
Internationales

Delegation bei Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen