Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Das Kabinett hat sich mit dem Weiterbetrieb der Gesundheitscloud „MEDI:CUS“ befasst. Weitere Themen waren der Krankenhausplan, die Eingliederungshilfe, die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Gesamtstrategie für den Ländlichen Raum.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Langfristige Stärkung des Gesundheitsbereichs mit MEDI:CUS

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 3. März 2026, die Weichen für einen dauerhaften Weiterbetrieb der Gesundheitscloud „MEDI:CUS“ gestellt. Das Mitte 2023 gestartete ressortübergreifende Projekt hat damit ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Mit MEDI:CUS baut das Land eine sichere, landesweite, cloudbasierte Datenplattform für den Gesundheitsbereich auf. MEDI:CUS wird unter der Federführung des Innenministeriums, gemeinsam mit dem Wissenschafts-, Wirtschafts- und Gesundheitsministerium umgesetzt. Das Kabinett entscheidet über die zukünftige Zielstruktur nach Ende der Projektlaufzeit. MEDI:CUS ermöglicht perspektivisch den Austausch von Gesundheitsdaten für die Forschung und für die klinische und ambulante Versorgung. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter und baut eine cloudbasierte moderne Lösung auf, die ein sektorenübergreifendes Arbeiten ermöglicht und die Datenverfügbarkeit verbessert.

Pressemitteilung

Neuer Krankenhausplan für Baden-Württemberg

Der Krankenhausplan enthält die Grundsätze und Ziele der Krankenhausplanung in Baden-Württemberg. Durch den neuen Krankenhausplan für Baden-Württemberg wird die bisherige Planung nach Fachabteilungen durch eine Planung nach Leistungsgruppen ersetzt. Dabei erfolgt eine Zuordnung je nach Komplexität und Erreichbarkeit in eine der drei Planungsebenen: Stadt-/Landkreis (Grund- und Regelversorgung), Versorgungsregion (komplexe Versorgung, zum Beispiel. Kinder- und Jugendchirurgie, Kardiologie), Land Baden-Württemberg (hochkomplexe Leistungen, zum Beispiel Organtransplantationen). Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und leistungsfähige stationäre Versorgung im ganzen Land. Mit dem neuen Krankenhausplan wird auch die Krankenhausvergütungsreform des Bundes im Land umgesetzt.

Pressemitteilung

Land stärkt Kommunen bei der Eingliederungshilfe

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe verhelfen. Das Land hat zur Umsetzung dieses Gesetzes die 44 Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe bestimmt. Zum Ausgleich der Mehrkosten der Kommunen hat das Land für das Jahr 2026 mit den Vertretern der Kommunen eine Abschlagshöhe von insgesamt 198 Millionen Euro vereinbart. Mit dem Beschluss des Ministerrats können diese Mittel bereitgestellt werden.

Stärkung der Sozialpsychiatrischen Dienste im Land 

Nach den jüngsten Anschlägen in Deutschland, die mutmaßlich im Zusammenhang mit psychisch erkrankten Personen standen, stellt das Sozialministerium dem Ministerrat eine Konzeption mit verschiedenen Maßnahmen vor, die durch eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung von psychisch erkrankten Personen einen wirksamen Beitrag zur Prävention von Gewalttaten leisten sollen. Die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sind ambulante Fachdienste zur Beratung für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige, die aufgrund ihrer Erkrankung starke Beeinträchtigungen in ihrer gesundheitlichen und sozialen Situation erleben. Eine konkrete Stärkung soll beispielsweise durch die Erweiterung ihrer Kompetenzen um hoheitliche Aufgaben, wie die vorläufige Anordnung der Unterbringung und Antragstellung beim zuständigen Gericht oder die Organisation von Amtshilfe, erfolgen. Des Weiteren sollen landesweit Krisen- und Notfalldienste in Baden-Württemberg eingerichtet werden. So soll eine einheitliche ambulante Krisenversorgung bei psychosozialen Krisen und psychiatrischen Notfällen im Land ermöglicht werden. Außerdem soll die Ausweitung von Meldepflichten im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden sorgen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Psychiatrische Versorgung

Land beschließt Gesamtstrategie für den Ländlichen Raum

Mit der heute beschlossenen Gesamtstrategie Ländlicher Raum setzt die Landesregierung das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, eine übergeordnete Gesamtstrategie zur Entwicklung der Ländlichen Räume zu erstellen. In Leitsätzen werden die zentralen Herausforderungen thematisch abgebildet, darunter finden sich die Gewährleistung einer guten Wohnsituation und Grundversorgung, Stärkung der Forst- und Landwirtschaft, bestmögliche Erreichbarkeit medizinischer und pflegerischer Einrichtungen, Schaffung einer digitalen Infrastruktur für eine gute Erreichbarkeit und Mobilität, Förderung von Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten, Förderung der wirtschaftlichen Stärke, Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Ehrenamts sowie die Stärkung des kulturellen Angebots. In diesem Zusammenhang befasste sich der Ministerrat mit bereits erreichten Zielen und Aktivitäten sowie Lösungsansätzen für die künftige Entwicklung. Im Vergleich zu anderen Ländern verfügt Baden-Württemberg über einen wirtschaftlich starken und äußerst attraktiven Ländlichen Raum. Mit der Gesamtstrategie und den darin enthaltenen Handlungsfeldern soll dieser auch in Zukunft gestärkt und attraktiv gestaltet werden.

Gesamtstrategie Ländlicher Raum Baden-Württemberg – lang (PDF)

Gesamtstrategie Ländlicher Raum Baden-Württemberg – kurz (PDF)

Übersicht: Kabinettsberichte

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