Wohnberechtigung

Wohnberechtigungsschein digital beantragen

Der neue Onlineprozess zum digitalen Wohnberechtigungsschein entlastet die Verwaltung, verkürzt Bearbeitungszeiten und macht Abläufe effizienter.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Symbolbild

Am 4. Mai 2026  startet in Baden-Württemberg der digitale Wohnberechtigungsschein. Das Land stellt den zuständigen Kommunen den Onlineprozess auf „Service-BW“, der E-Government-Plattform des Landes, zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden im Land können das Angebot für ihr Zuständigkeitsgebiet aktivieren. Ab diesem Zeitpunkt können die Bürgerinnen und Bürger der teilnehmenden Kommunen den Antrag dann vollständig online über Service-BW stellen. 

Gesamten Prozess digital abbilden

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, sagte: „Ich hoffe, dass möglichst viele Kommunen schnell unser Angebot nutzen. Damit der gesamte Prozess – von der Antragstellung bis zur Bearbeitung – digital abgebildet werden kann. Dies verhindert Medienbrüche, verkürzt Bearbeitungszeiten und macht Abläufe effizienter.“ Zugleich werde die Verwaltung durch standardisierte digitale Prozesse entlastet. Der neue Online-Antrag mündet direkt in das digitale Verfahren zur Antragsbearbeitung, das bereits seit dem vergangenen Jahr bei den Kommunen erfolgreich im Einsatz ist.

Der digitale Antrag auf den Wohnberechtigungsschein ist ein Antragsverfahren nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und dient damit der Verwirklichung einer digitalen Verwaltung. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen einfacher und schneller zugänglich zu machen.

Das ist ein Wohnberechtigungsschein

In Baden-Württemberg gibt es derzeit mehr als 56.000 vom Land geförderte Mietwohnungen – sogenannte Sozialmietwohnungen. Diese dürfen nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen (PDF) nicht überschritten werden. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen. Beispielsweise kann ein Haushalt mit zwei Personen mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt bis zu 60.350 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten. Der Wohnberechtigungsschein wird von den Kommunen ausgestellt. Er ist landesweit verwendbar und maximal ein Jahr gültig. Ein Anspruch darauf, in eine Sozialwohnung einziehen zu können, entsteht dadurch nicht.

Weitere Meldungen

Ausbilderin mit Lehrling
Ausbildung

Unternehmen setzen auf berufliche Ausbildung

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Finanzen

Land investiert in Raumfahrt­standort Baden-Württemberg

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Mehr als 25.000 Ehrenamtskarten ausgegeben

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman.
Automobilwirtschaft

Klares Bekenntnis zu Audi-Werk in Neckarsulm gefordert

Übergabe Tanklöschfahrzeuge Waldbrand
Feuerwehr

Sechs neue Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Kinderschutz

Aktionstage Kinder- und Jugend­schutz gehen in zweite Runde

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Sommerpause prägt den Arbeitsmarkt

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
JobBike

40.000 JobBikes für Landesbeschäftigte

In einem Büro unterhalten sich zwei Frauen. Eine sitzt an einem Tisch und eine steht neben dem Tisch. Auf dem Tisch steht ein Laptop.
Wirtschaft

Land fördert Beratungen für mittelständische Unternehmen

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Land fördert 37 lokale Integrationsprojekte

Landesstand „THE LÄND of Games“ auf der Gamescom 2026
Spielemesse

Baden-Württemberg auf der internationalen Games-Bühne

Aus den Händen von Justizminister Moritz Oppelt (links( hat Thorsten-Peter Krapp (Mitte) seine Ernennungsurkunde zum neuen Leiter der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach erhalten. Zu den ersten Gratulanten zählte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Michael Krauß (rechts).
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwalt­schaft Freiburg – Zwst. Lörrach

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Auf dem Weg zur digital vernetzten Justiz der Zukunft

Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.
Innovationsprogramm Pflege

2,5 Millionen Euro für die Tagespflege

AzubiCardBW
Ausbildung

Startschuss für das neue Ausbildungsjahr