Coronavirus

Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots

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Ein Zimmerschlüssel hängt in einem Gästehaus vor einem Bett im Türschloss. (Bild: © dpa)

Einreisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen dürfen künftig in Baden-Württemberg nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Das regelt eine neue Verordnung.

Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Dies haben das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium in einer gemeinsamen Verordnung erlassen.

In der Lenkungsgruppe SARS-CoV-2 (Coronavirus) wurde gestern (24. Juni 2020) eine Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus durch Beherbergungsverbote beschlossen. Die heute verkündete Corona-Verordnung Beherbergungsverbot tritt morgen (26. Juni) in Kraft. Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Baden-Württemberg antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Erfolge im Kampf gegen die Pandemie nicht aufs Spiel setzen

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen. Wir erinnern uns noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber, die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich freue mich, dass es in den vergangenen Tagen – auch mit der neuen Corona-Verordnung – gelungen ist, dem in der Fläche nachlassenden Infektionsgeschehen Lockerungen für die Wirtschaft folgen zu lassen. Aktuell zeigen die Infektions-Hot-Spots aber, dass die Entwicklung fragil bleibt. Deshalb ist das heute verkündete Beherbergungsverbot ein notwendiger Schritt. Wir werden die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten und situationsangepasst reagieren.“

Vor dem Hintergrund, dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern für Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu befürchten gewesen. 

Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot – CoronaVO Beherbergungsverbot)

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