Integration

Beginn des Fastenmonats Ramadan

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Mann reicht Datteln beim Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan weiter.

An diesem Montag beginnt der Fastenmonat Ramadan. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha wünschte allen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen gesegneten und friedlichen Ramadan im Kreis ihrer Freunde und der Familie.

An diesem Montag beginnt der Fastenmonat Ramadan, der auch für viele Musliminnen und Muslime in Baden-Württemberg eine besinnliche Zeit des Nachdenkens, der Einkehr und der Gemeinschaft ist.

Aus diesem Anlass sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Ich wünsche allen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen gesegneten und friedlichen Ramadan im Kreis ihrer Freunde und der Familie. Das Fastenbrechen, ob in Moscheegemeinden oder im privaten Umfeld, gehört in dieser Zeit zu den allabendlichen Höhepunkten. Ganz besonders freut es mich, dass zu diesen Feierlichkeiten oft auch nicht-muslimische Nachbarn, Freunde und Bekannte eingeladen sind. Diese Begegnungen fördern den interreligiösen Dialog und den Austausch zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen.“

Auch das Land Baden-Württemberg unterstütze das wichtige Anliegen, den Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften zu fördern, so Lucha. „Mit dem im Jahr 2017 gestarteten Runden Tisch der Religionen setzen wir uns dafür ein, den Austausch zwischen den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land zu stärken, um die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Denn Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung gegenüber andersgläubigen und andersdenkenden Menschen sind derzeit leider wieder erschreckend häufig an der Tagesordnung.“

Fastenzeit der Muslime

Feste Fastenzeiten gibt es in vielen Religionen. Die Fastenzeit der Muslime liegt im neunten Monat des islamischen Mondkalenders, im Monat der ersten an den Propheten Muhammad ergangenen Koran-Offenbarungen. Durch das Fasten erwirbt sich der Gläubige größte Verdienste und er reinigt sich von begangenen Sünden. Die Fastenzeit gilt für alle Muslime, deren Gesundheitszustand dies zulässt. Für ältere und kranke Menschen sieht das religiöse Gesetz Erleichterungen vor. Reisende oder Personen, die schwere körperliche Arbeit zu verrichten haben, können das Fasten unterbrechen und die entsprechenden Tage später nachholen. Auch schwangere oder stillende Frauen und Kinder sind nicht zum Fasten verpflichtet.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann lädt in diesem Jahr am 13. Mai bürgerschaftlich engagierte Muslime zu einem gemeinsamen Fastenbrechen– zum sogenannten „Iftar-Empfang“ – ins Neue Schloss Stuttgart ein.

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