Bauen und Wohnen

Bauen und Wohnen müssen bezahlbar bleiben

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Die 140. Bauministerkonferenz fand am 22. und 23. September 2022 in Stuttgart statt.

Die Bauministerkonferenz hat in Stuttgart über die sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Bauen und Wohnen beraten. In der verabschiedeten Stuttgarter Erklärung mahnen die Bauminister angesichts der aktuellen Herausforderungen verlässliche und stimulierende staatliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau an.

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz am 22. und 23. September 2022 in Stuttgart über die sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Bauen und Wohnen beraten. Die für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder verabschiedeten auf ihrer Konferenz eine „Stuttgarter Erklärung“ (PDF), in der kurz- und langfristige Handlungsbedarfe genannt werden. Unter anderem werden in dem Papier verlässliche und stimulierende staatliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau angemahnt. „Wir müssen als Bund und Länder zusammen alles dafür tun, dass der Motor beim Wohnungsbau nicht ausgeht“, erklärte die BMK-Vorsitzende, Baden-Württembergs Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Die Stimmen der weiteren Teilnehmer

Entlastung für Haushalte mit geringem Einkommen

Mit Blick auf die Preissteigerungen bei Strom und Gas begrüßt die Bauministerkonferenz in ihrer Stuttgarter Erklärung die angedachten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung für Haushalte mit geringem Einkommen über eine Stärkung des Wohngeldes. Angesichts der vorgesehenen massiven Ausweitung des Empfängerkreises bittet die BMK den Bund allerdings um wirksame Verfahrensvereinfachungen beim Wohngeld, damit die Bürgerinnen und Bürger auch zeitnah entlastet werden können.

Die BMK kritisiert in ihrer Erklärung die „unklaren bundespolitischen Förderkulissen“ und energetischen Vorgaben im Wohngebäude-Segment. Dies sei kontraproduktiv in einer Situation, in der – insbesondere im mietpreisgebundenen Segment – in allen Bundesländern Wohnungen unverändert benötigt werden.

Um bestehende Rechtsunsicherheiten bei den energetischen Vorgaben zu beseitigen, fordert die BMK die Bundesregierung auf, endlich für Rechtsklarheit bei den energetischen Vorgaben für Wohngebäude zu sorgen. Die BMK sieht die Entscheidung der Bundesregierung zur Verschärfung der Gebäudestandards kritisch. Die BMK bekennt sich ausdrücklich und erneut zum Klimaschutz. Alle Lösungen, an denen gearbeitet werde, seien aber daran zu messen, ob sie schnell, skalierbar, nutzeneffizient und dabei sozial verträglich und zumutbar seien.

Plan zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen von Gebäuden etablieren

Bei der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fordert die BMK, neben dem bisherigen Standard-Ansatz als Alternative einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen (THG) zu etablieren. Auch die Möglichkeiten von Quartiers- und Flottensansätzen sollen gestärkt werden.

Zur Beschleunigung der Ausstattung von Wohngebäuden mit Photovoltaikanlagen fordert die BMK die Bundesregierung auf, die unverändert bestehenden Bremsen bei dem Thema „Mieterstrom“ endlich zu lösen. Die Wohnungsbaugesellschaften stünden bereit, um Dächer mit Photovoltaik zu belegen. Von diesen Investitionen profitierten die Mieterinnen und Mieter unmittelbar, so die BMK.

Finanzierter Wohnungsbau zur Erreichung der Wohnungsbauziele unabdingbar

Die BMK begrüßt ausdrücklich die bundesseitig angekündigte deutliche Aufstockung der für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf 14,5 Milliarden Euro. Der Bund müsse aber bei der Verwendung der Mittel den Bundesländern mehr Flexibilität ermöglichen sowie zugleich die Möglichkeit, Finanzmittel mit anderen Förderprogrammen im Interesse des gemeinsamen Ziels kumulieren zu dürfen.

Auch der frei finanzierte Wohnungsbau sei zur Erreichung der Wohnungsbauziele unabdingbar, so die BMK. Sie fordert von der Bundesregierung auch hierfür wirksame Investitionsimpulse. Es müsse ein breites Angebot von steuerlicher Förderung (Investitionszulage, Sonderabschreibungen), Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung stehen.

Die BMK sieht vor diesem Hintergrund die Beschlusslage des Bundes, für den energieeffizienten Neubau über die BEG-Förderung nur noch 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, äußerst kritisch. Dies sehe man für den nicht preis- und belegungsgebundenen Neubau als nicht ausreichend an. Bereits durch den KfW-Förderstopp 2022 seien erhebliche Finanzierungslücken für alle bis 2024 geplanten Wohnungsneubauvorhaben, einschließlich denen der sozialen Wohnraumförderung entstanden. Einzelne Länder seien eingesprungen, damit Projekte des sozialen Wohnungsbaus nicht scheitern. Der Ansatz, energieeffizienten Neubau alleine über den sozialen Wohnungsbau mit zu finanzieren, vernachlässige die Realität differenzierter Wohnungsmärkte in den Ländern und Kommunen, so die BMK.

Anschlussförderung für die Finanzierung eines Eigenheims schaffen

Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung ist weiterhin Zielvorstellung vieler Bürgerinnen und Bürger. Dieses Potential muss aus Sicht der BMK für die Erreichung der Neubauziele genutzt werden. Gleichzeitig stelle das selbstgenutzte Wohneigentum eine wichtige Säule der privaten Altersversorgung dar. Daher bitten die Mitglieder der Bauministerkonferenz nach Auslaufen der Förderung durch das Baukindergeld um eine attraktive Anschlussförderung.

Die vom Bund angekündigte Wiederbelebung der Genossenschaftsneugründungen als ergänzende Maßnahme auf dem Wohnungsmarkt für den Neubau wird von der BMK begrüßt. Die Länder erwarten, dass diese Förderung zügig etabliert wird.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Stuttgarter Erklärung (PDF)

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