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Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen

Die Bahn muss die Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 alleine tragen. Das Land und seine Partner müssen keinen Beitrag dazu leisten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt.

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Blick auf die Baustelle von Stuttgart 21
Blick auf die Baustelle von Stuttgart 21

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur vertraglichen Vereinbarung zusätzlicher Beiträge zur Finanzierung der Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 abgelehnt.

Dazu erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die Landesregierung wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, die über den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro hinausgehen. Das haben wir der Bahn immer und immer wieder klar gesagt. Die Klage hatte von Anfang an keine Grundlage, es gab einen klaren Vertrag. In dem seit Ende 2016 laufenden Gerichtsverfahren hat das Land auch mehrfach Recht bekommen: Bei Stuttgart 21 trägt die Bahn die alleinige Verantwortung für die Finanzierung. Das Land muss seine Zuschüsse von immerhin 930 Millionen Euro nicht erhöhen. Und das Land wird seine Zuschüsse auch nicht erhöhen. Jetzt hat auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Bahn ist als Projektträgerin alleine für die Mehrkosten verantwortlich. Die sogenannte Sprechklausel verpflichtet das Land nicht zu weiteren Zahlungen. Gesprochen haben wir genug, gezahlt auch. Es war dringend Zeit, dass das jetzt auch juristisch ausdiskutiert ist.“

Historie

Als die Rahmenvereinbarung für Stuttgart 21 (PDF) im Jahr 1995 geschlossen wurde, lag die Kostenschätzung bei circa 4,9 Milliarden Deutsche Mark (etwa 2,5 Milliarden Euro). Bei Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages (PDF) am 2. April 2009 betrugen die zum Planungs- und Preisstand 1. Januar 2004 ermittelten Gesamtkosten 2,81 Milliarden Euro und wurden einschließlich einer allgemeinen Kostensteigerung auf 3,076 Milliarden Euro festgelegt. Gleichzeitig wurde für den Fall nicht kalkulierter Kosten- und Preissteigerungen ein Risikobudget in Höhe von 1,45 Milliarden Euro vereinbart. Der Vertrag erfasst damit eine Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro. Wird die Kostenobergrenze überschritten, so enthält der Finanzierungsvertrag die Regelung, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (die DB-Töchter Netz, Station&Service sowie Energie) und das Land Gespräche aufnehmen. Das Land ist der Auffassung, zur Tragung von Mehrkosten nicht verpflichtet zu sein. In einem Kabinettsbeschluss vom 13. September 2011 hat die Landesregierung sich entsprechend positioniert und erklärt, dass das Land sich an Mehrkosten oberhalb von 4,526 Milliarden Euro nicht beteiligen wird.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. August 2025

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024

Ministerium für Verkehr: Stuttgart 21

Bahnprojekt Stuttgart–Ulm

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