Verbraucherschutz

Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern

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Tiermediziner stehen während einer Übung im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest in einem Schweinestall. (Foto: dpa)

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit 2014 in Europa aus. Experten gehen davon aus, dass Reiseaktivitäten maßgeblich für das Fortschreiten der Tierseuche verantwortlich sind. Landwirtschaftsminister Peter Hauk warnt deshalb vor dem leichtfertigen Umgang mit schweinefleischhaltigen Produkten auf Reisen von und nach Osteuropa. Eine Plakataktion an Autobahnen klärt auf.

„Die heimischen Haus- und Wildschweinebestände sind durch die Afrikanische Schweinepest bedroht. Diese hochansteckende und für die Tiere tödlich verlaufende Viruserkrankung breitet sich seit 2014 in Europa aus. Über große Entfernungen, wie zuletzt bei den Ausbrüchen in der Tschechischen Republik und Rumänien, wird diese Tierseuche durch menschliches Verhalten weiterverbreitet. Unsere Experten gehen davon aus, dass die Reiseaktivitäten der Menschen maßgeblich für das Fortschreiten der Tierseuche verantwortlich sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Immer wieder komme es vor, dass Reisende oder Berufskraftfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen Speisereste hinterlassen, die dann von Wildschweinen gefressen würden. Die Verbraucher seien gehalten, Reste von Fleischprodukten sachgemäß in verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

Krankheit ist für Menschen ungefährlich

Eine Plakataktion des Bundeslandwirtschaftsministeriums soll an vielen Autobahnen über das richtige Verhalten aufklären. So auch in Baden-Württemberg entlang der A 6.

„Das Mitbringen von schweinefleischhaltigen Lebensmitteln aus Regionen, die bereits von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, ist verboten. Wer seinen Urlaub in Osteuropa verbringt, soll sich vorher über die Lage vor Ort informieren. Unser Ziel ist es, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in heimische Nutz- oder Wildtierbestände auf jeden Fall zu verhindern“, betonte Hauk. Die Krankheit sei zwar für den Menschen ungefährlich, führe allerdings bei Haus- und Wildschweinen zu hohen Verlusten und verlaufe in der Regel tödlich.

Die Afrikanischen Schweinepest

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche (Asfivirus). Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere überlebensfähig.

Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Tötung der Bestände und der Festlegung weiträumiger Sperrmaßnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Handelsrestriktionen. Die Bekämpfung der Seuche bei Schwarzwild ist nur durch Maßnahmen zur Reduzierung der Populationsdichte und durch die unschädliche Beseitigung verendeter beziehungsweise infizierter Tiere als Reinfektionsquelle möglich.

Die Seuche kommt seit Längerem in Weißrussland, der Ukraine und Russland vor, ohne dass verlässliche Daten über ihr Ausmaß vorliegen. Seit dem Jahr 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest auch in den baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen und in Polen auf. Seit dem 21. Juni 2017 meldet Tschechien Feststellungen bei Wildschweinen und seit 27. Juli 2017 trat die ASP bei Kleinsthaltungen auch in Rumänien auf.

Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Plakat zur Aufklärung über die Afrikanische Schweinepest

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