Bevölkerungsschutz

Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ehrenamt im Bevölkerungsschutz von Baden-Württemberg

Am 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Innenministerium die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ festgestellt. Damit können Ehrenamtliche jetzt Aufwendungsersatz bekommen.

„Ganz aktuell, beim Aufbau und Betrieb der Corona-Impfzentren, ist einmal mehr das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz besonders gefragt. Wir unterstützen diejenigen, die ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz tätig sind und rufen die ‚Außergewöhnliche Einsatzlage‘ aus. Das ermöglicht, den Ehrenamtlichen Aufwendungs- und Schadensersatz zu gewähren und die Betriebskosten von eingesetzten Fahrzeugen zu übernehmen – über die im Bereich der Impfzentren bereits bestehenden vertraglichen Regelungen hinaus“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Sonntag, 3. Januar 2021. Anlass war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz am 31. Dezember 2020. 

„Außergewöhnliche Einsatzlage“

Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung sind die Einführung des Begriffs der „Außergewöhnliche Einsatzlage“ im Landeskatastrophenschutzgesetz, um auch in Fällen unterhalb der Katastrophenschwelle den ehrenamtlichen Einsatz von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten. Gleichzeitig gibt es eine Ausdehnung der Regelungen zur Helferfreistellung und der Gewährung von Verdienstausfall auf den Bereich der „Außergewöhnlichen Einsatzlage“. Schließlich bietet das Gesetz die Grundlage zur Einführung eines anteiligen, pauschalierten Finanzierungsbeitrags des Landes für Aus- und Fortbildung und die notwendige persönliche Schutzausrüstung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen.

Innenminister Thomas Strobl dankt aus diesem Anlass noch einmal ausdrücklich den vielen im Bevölkerungsschutz Engagierten: „Gerade die Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir uns auf unseren starken Bevölkerungsschutz verlassen können. Besonders den vielen ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sind wir hierbei zu großem Dank verpflichtet.“

Das Inkrafttreten des Gesetzes bietet nun die Grundlage, die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ erstmals festzustellen, um den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zu erleichtern. Diese Möglichkeit hat das Innenministerium genutzt und zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Außergewöhnliche Einsatzlage landesweit festgestellt. Im Frühjahr, bei der ersten Pandemie-Welle, wurde der Einsatz dieser Ehrenamtlichen durch die Richtlinie zur Sicherung der Helferrechte kurzfristig sichergestellt. Nunmehr kann dies durch das Gesetz dauerhaft gewährleistet werden.

Weitere Meldungen

Regierungschefkonferenz der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) in Friedrichshafen - Blick in den Sitzungssaal.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Landtag, Plenarsaal von oben
Bürgerbeteiligung

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau