Bevölkerungsschutz

Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Helfer im Bevölkerungsschutz

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ehrenamt im Bevölkerungsschutz von Baden-Württemberg

Am 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Innenministerium die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ festgestellt. Damit können Ehrenamtliche jetzt Aufwendungsersatz bekommen.

„Ganz aktuell, beim Aufbau und Betrieb der Corona-Impfzentren, ist einmal mehr das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz besonders gefragt. Wir unterstützen diejenigen, die ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz tätig sind und rufen die ‚Außergewöhnliche Einsatzlage‘ aus. Das ermöglicht, den Ehrenamtlichen Aufwendungs- und Schadensersatz zu gewähren und die Betriebskosten von eingesetzten Fahrzeugen zu übernehmen – über die im Bereich der Impfzentren bereits bestehenden vertraglichen Regelungen hinaus“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Sonntag, 3. Januar 2021. Anlass war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz am 31. Dezember 2020. 

„Außergewöhnliche Einsatzlage“

Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung sind die Einführung des Begriffs der „Außergewöhnliche Einsatzlage“ im Landeskatastrophenschutzgesetz, um auch in Fällen unterhalb der Katastrophenschwelle den ehrenamtlichen Einsatz von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten. Gleichzeitig gibt es eine Ausdehnung der Regelungen zur Helferfreistellung und der Gewährung von Verdienstausfall auf den Bereich der „Außergewöhnlichen Einsatzlage“. Schließlich bietet das Gesetz die Grundlage zur Einführung eines anteiligen, pauschalierten Finanzierungsbeitrags des Landes für Aus- und Fortbildung und die notwendige persönliche Schutzausrüstung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen.

Innenminister Thomas Strobl dankt aus diesem Anlass noch einmal ausdrücklich den vielen im Bevölkerungsschutz Engagierten: „Gerade die Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir uns auf unseren starken Bevölkerungsschutz verlassen können. Besonders den vielen ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sind wir hierbei zu großem Dank verpflichtet.“

Das Inkrafttreten des Gesetzes bietet nun die Grundlage, die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ erstmals festzustellen, um den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zu erleichtern. Diese Möglichkeit hat das Innenministerium genutzt und zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Außergewöhnliche Einsatzlage landesweit festgestellt. Im Frühjahr, bei der ersten Pandemie-Welle, wurde der Einsatz dieser Ehrenamtlichen durch die Richtlinie zur Sicherung der Helferrechte kurzfristig sichergestellt. Nunmehr kann dies durch das Gesetz dauerhaft gewährleistet werden.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Symbolbild: Schatten von Händen einer erwachsenen Person und dem Kopf eines Kindes sind an einer Wand eines Zimmers zu sehen. (Bild: dpa)
Polizei

Pädokrimineller Täter festgenommen

Auszubildende in einer Berufsschule (Foto: © dpa)
Ausbildung

Duale Ausbildungsvorbereitung erhöht Karrierechancen