Bevölkerungsschutz

Stärkung der Rechte ehrenamtlicher Helferinnnen und Helfer

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Chirurg  behandelt ehrenamtlich für die Malteser Flüchtlinge.

Der Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz beschlossen. Es bringt klare Regelungen für Außergewöhnliche Einsatzlagen wie beispielsweise die Corona-Pandemie.

„Gerade die Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir uns auf unseren starken Bevölkerungsschutz verlassen können. Besonders den vielen ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sind wir hierbei zu großem Dank verpflichtet. Diesen Dank zeigen wir in Taten – indem wir optimale Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich dieses unverzichtbare Ehrenamt auch weiterhin gut entfalten kann. Hierzu dient das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz. Es wird das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz weiter stärken“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zuvor hatte der Landtag das von Innenminister Thomas Strobl initiierte Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beschlossen.

Neue Regelung für „Außergewöhnliche Einsatzlagen“

„Für die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk konnte bereits in der Vergangenheit bei Einsätzen ein Verdienstausfall gezahlt werden – auch wenn bei diesen Einsätzen kein Katastrophenfall ausgerufen war. Bei den Hilfsorganisationen war das nicht immer der Fall. Ohne klare Grundlage ergab sich aber vor allem für das Ehrenamt immer wieder eine unbefriedigende Situation. Daher haben wir das vorliegende Gesetz erarbeitet und dem Landtag vorgelegt. Es regelt Fälle der sogenannten Außergewöhnlichen Einsatzlage, in denen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen, obwohl die Dimension einer Katastrophe nicht erreicht ist. Bei einem solchen Einsatz entstehende Kosten wie Verdienstausfall, Sachschadenersatz oder Aufwendungsersatz wird das Land zukünftig zu Gunsten der Ehrenamtlichen tragen. Ebenso die Auslagen der Hilfsorganisationen bei solchen Einsätzen“, erklärte Minister Thomas Strobl.

„Obwohl die Idee zu dieser Gesetzesänderung noch aus der Zeit vor der Corona-Pandemie stammt, zeigt sich mit der derzeitigen Lage, wie sinnvoll ein solcher Zwischenschritt zwischen dem Regelbetrieb der alltäglichen Gefahrenabwehr und der Katastrophe ist. Wir haben vor, gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes die Außergewöhnliche Einsatzlage auszurufen, um den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte bei der Pandemiebewältigung noch besser abzusichern. Dies lässt alle Zuständigkeiten dort, wo sie richtigerweise auch bisher schon liegen – bei den Gesundheitsämtern. Auch alle Maßnahmen der Pandemiebekämpfung von Seiten des Sozialministeriums werden dadurch natürlich nicht überlagert. Aber für eine bestimmte Lücke im Bereich des ehrenamtlichen Bevölkerungsschutzes werden wir landesweit klare Bedingungen schaffen und damit die vielen wichtigen Maßnahmen des zuständigen Sozialministeriums weiter unterstützen und ergänzen“, so Minister Thomas Strobl.

Klarheit für ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz

Die Gesetzesänderung erweitert den bewährten Regelungsbereich des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Hinblick auf die Rechte der Ehrenamtlichen auf „Außergewöhnliche Einsatzlagen“, die zwar nicht die Dimension einer Katastrophe erreichen, aber gleichwohl den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes erfordern. Der Einsatz dieser ehrenamtlichen Kräfte wird durch die Neuregelung gesichert. Konkret zu nennen sind hier insbesondere das Recht der ehrenamtlichen Einsatzkräfte auf Freistellung am Arbeitsplatz und als „Gegenstück“ die Pflicht zur Einsatzteilnahme, die Übernahme eines möglicherweise dadurch entstehenden Verdienstausfalls durch das Land sowie die Gewährung von Schadenersatz und Aufwendungsersatz durch das Land, falls die Ehrenamtlichen bei einem Einsatz derartige Einbußen erleiden sollten.

Weitere Meldungen

Justizminister Moritz Oppelt (rechts) auf der Justizministerkonferenz
Justiz

Reform der Politikerbeleidigung gefordert

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 in Stuttgart verliehen

Landgericht Ulm
Justiz

Richterin aus Baden-Württemberg zur Bundesrichterin gewählt

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Bevölkerungsschutztag 2026
Bevölkerungsschutz

Land richtet bundesweiten Bevölkerungsschutztag aus

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt