Organspende

Anzahl der Organspenderinnen und Organspender leicht gestiegen

Die Zahl der Organspenden in Deutschland hat im Vergleich zu 2024 leicht zugenommen. Baden-Württemberg trägt zum Aufwärtstrend bei.

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Organspendeausweis

Anlässlich des 21. Jahreskongresses der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Würzburg hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation die neueste Organspende-Statistik mit Zahlen bis Ende Oktober 2025 veröffentlicht. Bundesweit sind die Zahlen im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum in leichtem Aufwärtstrend, ebenso in Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg trägt mit einer Steigerung von 108 auf 121 Organspenderinnen und -spendern zum Aufwärtstrend bei. Gleichzeitig konnte die Anzahl der gespendeten Organe bundesweit gesteigert werden. Insgesamt wurden mehr Transplantationen durchgeführt; in Baden-Württemberg waren es mit 367 Organübertragungen 20 mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres.

Erfreuliche Entwicklung, Bedarf nach wie vor höher

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Die Entwicklung ist ermutigend – aber sie reicht noch nicht aus. Noch immer sterben Menschen, weil kein passendes Spenderorgan gefunden wird. Mit der Widerspruchslösung könnten wir Hemmschwellen abbauen und Leben retten. Organspende rettet Menschenleben. Es geht dabei um gesellschaftliche Verantwortung füreinander.“

Privatdozentin Dr. Christina Zezios, geschäftsführende Ärztin der DSO Region Baden-Württemberg, freut sich über das Ergebnis: „Alle Kliniken haben im Rahmen der Möglichkeiten viel Engagement für die Organspende gezeigt. Organspende-Zahlen im zweistelligen Bereich wurden in diesem Jahr schon in sechs baden-württembergischen Entnahmekrankenhäuser erreicht.“

Lucha bekräftigt Unterstützung für Widerspruchslösung

Die DSO befürwortet die erneute Länder-Initiative zur Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland. Die erhoffte deutliche Steigerung der Anzahl der Organspenderinnen und -spender nach den letzten Änderungen des Transplantationsgesetzes ist nicht eingetreten.

Baden-Württemberg hat gemeinsam mit anderen Ländern erneut einen Gesetzesantrag zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende im September 2025 in den Bundesrat eingebracht. Minister Lucha sagte hierzu: „Weiterhin versterben viele Patientinnen und Patienten, deren Leben mit einer Organtransplantation hätte gerettet werden können. Immer noch können dringend benötigte Organspenden nicht durchgeführt werden, weil es an dokumentierten Zustimmungen fehlt.“

Der Blick in europäische Nachbarländer, die die Widerspruchslösung bereits eingeführt haben, zeigt, dass die Regelung wirkt. Über den Verbund Eurotransplant profitiert Deutschland bereits von dem höheren Spenderaufkommen dieser Länder.

Länder-Initiative zur Einführung der Widerspruchsregelung

Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Baden-Württemberg und sechs weiteren Ländern in der Sitzung des Bundesrates vom 26. September 2025 den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende erneut eingebracht. Die Entscheidung über eine Änderung des Transplantationsgesetzes hat letztendlich der Deutsche Bundestag zu treffen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle volljährigen Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspenderinnen und -spender gelten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Hintergrund ist die große Lücke zwischen gespendeten Organen und Personen, die dringend ein Spenderorgan benötigen – während laut Umfragen eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung der Organspende gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt ist.

Am 12. November 2025 hat das Bundeskabinett zum Gesetzesentwurf des Bundesrats Stellung bezogen. In der Stellungnahme (PDF) erkennt die Bundesregierung an, dass weiterhin intensive Bemühungen von Staat und Gesellschaft notwendig sind, um die Versorgungssituation der Menschen auf der Warteliste zu verbessern. Die Bundesregierung verzichtet aber auf eine inhaltliche Bewertung des Gesetzesentwurfs mit der Begründung, dass es sich bei der Einführung einer Widerspruchslösung um eine ethische Frage handle, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestages zu beantworten sei.

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