Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Kundin steht in einem Haushaltswarengeschäft in der Wartereihe vor der Kasse. (Bild: © picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Aufgrund einer Gerichtsentscheidung hat das Land für den Einzelhandel eine verbindliche Mindestverkaufsfläche pro Person festgelegt. Die neue Regelung ist eine wichtige Erleichterung für die Betriebe.

Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium haben am Montag, 8. Juni 2020, kurzfristig eine Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel veranlasst. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 8. Juni war die bisherige Richtgröße zur Flächenbegrenzung der Einzelhandels-Verordnung vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Der VGH hatte bemängelt, dass die Richtgröße nicht dem Gebot der Bestimmtheit von Normen entspreche. Die Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel trägt dieser Entscheidung Rechnung. Die vorige Richtgröße von 20 Quadratmetern wurde durch eine bestimmte und verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ersetzt.

Wichtige Erleichterung für die Betriebe

„Wir überprüfen fortlaufend, inwieweit die Vorgaben in der Hygieneverordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsverlaufs angepasst und gelockert werden können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs haben wir zum Anlass genommen, direkt die ohnehin der Infektionslage angemessenen Änderungen vorzunehmen“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Gesundheitsminister Manne Lucha.

„Der Einzelhandel ist durch die Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, in besonderem Maße betroffen. Die nun verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ist eine wichtige Erleichterung für diese Betriebe. Ich hatte mich bereits vor dieser Entscheidung für eine Überprüfung der Hygieneverordnung und insbesondere eine Absenkung eingesetzt“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Infektionsschutz hat nach wie vor Priorität

„Die gesunkenen Infektionszahlen in Baden-Württemberg sind ein gutes Zeichen und machen weitere Lockerungen möglich“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Gleichzeitig hat der Infektionsschutz der Bevölkerung nach wie vor absolute Priorität. Jeder Schritt zu weiteren Öffnung verlangt erhöhte Wachsamkeit. Abstands- und Hygieneregeln müssen auch weiterhin eingehalten werden, damit sinkende Zahlen ein dauerhafter Trend bleiben.“

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Logo von Start-up BW
Start-up BW

Dion+ im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar