Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Kundin steht in einem Haushaltswarengeschäft in der Wartereihe vor der Kasse. (Bild: © picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Aufgrund einer Gerichtsentscheidung hat das Land für den Einzelhandel eine verbindliche Mindestverkaufsfläche pro Person festgelegt. Die neue Regelung ist eine wichtige Erleichterung für die Betriebe.

Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium haben am Montag, 8. Juni 2020, kurzfristig eine Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel veranlasst. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 8. Juni war die bisherige Richtgröße zur Flächenbegrenzung der Einzelhandels-Verordnung vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Der VGH hatte bemängelt, dass die Richtgröße nicht dem Gebot der Bestimmtheit von Normen entspreche. Die Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel trägt dieser Entscheidung Rechnung. Die vorige Richtgröße von 20 Quadratmetern wurde durch eine bestimmte und verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ersetzt.

Wichtige Erleichterung für die Betriebe

„Wir überprüfen fortlaufend, inwieweit die Vorgaben in der Hygieneverordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsverlaufs angepasst und gelockert werden können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs haben wir zum Anlass genommen, direkt die ohnehin der Infektionslage angemessenen Änderungen vorzunehmen“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Gesundheitsminister Manne Lucha.

„Der Einzelhandel ist durch die Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, in besonderem Maße betroffen. Die nun verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ist eine wichtige Erleichterung für diese Betriebe. Ich hatte mich bereits vor dieser Entscheidung für eine Überprüfung der Hygieneverordnung und insbesondere eine Absenkung eingesetzt“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Infektionsschutz hat nach wie vor Priorität

„Die gesunkenen Infektionszahlen in Baden-Württemberg sind ein gutes Zeichen und machen weitere Lockerungen möglich“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Gleichzeitig hat der Infektionsschutz der Bevölkerung nach wie vor absolute Priorität. Jeder Schritt zu weiteren Öffnung verlangt erhöhte Wachsamkeit. Abstands- und Hygieneregeln müssen auch weiterhin eingehalten werden, damit sinkende Zahlen ein dauerhafter Trend bleiben.“

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Ein sonnendurchfluteter Schulraum mit Tischen und Stühlen
Schulbauförderung

468 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Schulen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI

Logo Start-up BW
Start-up BW

WebMeister360 im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“