Coronavirus

Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel

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Eine Kundin steht in einem Haushaltswarengeschäft in der Wartereihe vor der Kasse. (Bild: © picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Aufgrund einer Gerichtsentscheidung hat das Land für den Einzelhandel eine verbindliche Mindestverkaufsfläche pro Person festgelegt. Die neue Regelung ist eine wichtige Erleichterung für die Betriebe.

Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium haben am Montag, 8. Juni 2020, kurzfristig eine Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel veranlasst. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 8. Juni war die bisherige Richtgröße zur Flächenbegrenzung der Einzelhandels-Verordnung vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Der VGH hatte bemängelt, dass die Richtgröße nicht dem Gebot der Bestimmtheit von Normen entspreche. Die Änderung der Corona-Verordnung Einzelhandel trägt dieser Entscheidung Rechnung. Die vorige Richtgröße von 20 Quadratmetern wurde durch eine bestimmte und verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ersetzt.

Wichtige Erleichterung für die Betriebe

„Wir überprüfen fortlaufend, inwieweit die Vorgaben in der Hygieneverordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsverlaufs angepasst und gelockert werden können. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs haben wir zum Anlass genommen, direkt die ohnehin der Infektionslage angemessenen Änderungen vorzunehmen“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Gesundheitsminister Manne Lucha.

„Der Einzelhandel ist durch die Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind, in besonderem Maße betroffen. Die nun verbindliche Mindestfläche von zehn Quadratmetern ist eine wichtige Erleichterung für diese Betriebe. Ich hatte mich bereits vor dieser Entscheidung für eine Überprüfung der Hygieneverordnung und insbesondere eine Absenkung eingesetzt“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Infektionsschutz hat nach wie vor Priorität

„Die gesunkenen Infektionszahlen in Baden-Württemberg sind ein gutes Zeichen und machen weitere Lockerungen möglich“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Gleichzeitig hat der Infektionsschutz der Bevölkerung nach wie vor absolute Priorität. Jeder Schritt zu weiteren Öffnung verlangt erhöhte Wachsamkeit. Abstands- und Hygieneregeln müssen auch weiterhin eingehalten werden, damit sinkende Zahlen ein dauerhafter Trend bleiben.“

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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