Verkehr

Aberkennung der GTS als Überwachungsorganisation rechtskräftig

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mitarbeiter der Prüforganisation Dekra bringt im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) eine HU-Plakette an einem VW T5 Diesel mit Abgasnorm Euro 5 an.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im Klageverfahren entschieden, dass der Widerruf der Anerkennung der GTS Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen als Überwachungsorganisation durch das Land rechtens war.

Der Widerruf der Anerkennung der GTS Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen mbH & Co. KG als Überwachungsorganisation in Baden-Württemberg ist rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20. Mai 2021 das Verfahren in der Hauptsache eingestellt, nachdem sowohl die GTS als auch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, den Rechtsstreit für erledigt erklärt hatten. Im Ergebnis darf die GTS in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach § 29 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Berthold Frieß, betonte: „Wer Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und andere sehr wichtige Prüfungen durchführt, muss absolut vertrauenswürdig sein. Insofern sind wir froh, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist.“

Land bereits in Vorinstanzen erfolgreich

Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom 28. Januar 2020 widerrief das Ministerium für Verkehr die Anerkennung der GTS als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb StVZO auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg. Zudem ordnete das Ministerium die sofortige Vollziehung des Widerrufs an.

Die GTS hatte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Entscheidung des Ministeriums sowohl ein Klage- als auch ein Eilverfahren angestrengt. In Letzterem hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einem Jahr die Auffassung des Ministeriums für Verkehr geteilt und dem Ansinnen der GTS, weiter als anerkannte Überwachungsorganisation in Baden-Württemberg tätig sein zu dürfen, eine Absage erteilt. Diese Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 6. August 2020.

Gericht folgt Argumentation des Lands

Das Verwaltungsgericht hat in seinem jüngsten Beschluss klargestellt, dass die Klage der GTS ohne die Erledigungserklärung keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Zur Begründung wird unter anderem umfassend auf die Entscheidungsbegründungen im Eilverfahren verwiesen. Demnach erweist sich der Widerrufsbescheid des Ministeriums für Verkehr zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach summarischer Prüfung des Gerichts als rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit nochmals die Argumentation des Ministeriums für Verkehr.

Das Ministerium für Verkehr begründete seine Entscheidung, der GTS die hoheitliche Aufgabe zu entziehen, im Wesentlichen mit der fehlenden Zuverlässigkeit der Geschäftsführerin und des technischen Leiters. Nach Ansicht des Ministeriums hat die Geschäftsführerin die ihr auferlegten Pflichten erheblich verletzt und dem technischen Leiter, der auch in der Ausübung seiner Tätigkeit Unzuverlässigkeit zeigte, weitreichenden Einfluss auf bedeutsame Vorgänge eingeräumt.

Weitere Meldungen

Staatssekretär Siegfried Lorek MdL
Opferschutz

Land stärkt Opferschutz und stellt sich Antisemitismus entgegen

Ein Windrad dreht sich bei Herbolzheim vor einem Strommast.
Energieversorgung

Task Force soll Ausbau des Stromnetzes beschleunigen

Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops.
Justiz

Strafverfolgungsstatistik 2025 veröffentlicht

Start-up BW Local
Gründungsförderung

Auszeichnung für 23 Kommunen und Kommunalverbünde

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Straßenverkehr

Fahrbahnsanierung auf B 462 abgeschlossen

Schülerinnen mit Smartphones
Internet

Junge Menschen im Umgang mit Gefahren im Netz stärken

von links nach rechts: Gerald Knaus, Staatssekretär Siegfried Lorek, Birgit Sippel, Dr. Thomas Gutschker
Migration

Lorek fordert stärkere Positionierung der EU in der Migrationspolitik

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Opferschutz

13 Millionen Euro für Opfer aus Gewalttaten

Schematische Darstellung von CCS-Prozessen zur on-shore-Speicherung (links) und off-shore-Speicherung (rechts).
Klimaschutz

Bürgerforum zur CO2-Speicherung

Logo des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
Ländlicher Raum

29. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartet

Porträt Prof. Dr. Thomas Riecke-Baulecke
Schule

ZSL-Präsident geht in Ruhestand

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Bürgerbeteiligung

Auswahlprozess für neuen Jugendberaterkreis gestartet

Landgericht Ulm
Justiz

Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen wird genannt

Lang gestreckter, historisch verzierter Raum mit hohen Rundbogenfenstern, Parkettboden und einer Orgel am Ende des Saals. Moderne Sitzmöbel und Tische bilden verschiedene Arbeits- und Aufenthaltsbereiche.
Vermögen und Bau

MINT-Exzellenzgymnasium in Bad Saulgau eröffnet

Flurneuordnung Schrozberg
Flurneuordnung

Flurneuordnung macht die Landschaft klimaresilient