Verkehr

Aberkennung der GTS als Überwachungsorganisation rechtskräftig

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mitarbeiter der Prüforganisation Dekra bringt im Rahmen einer Hauptuntersuchung (HU) eine HU-Plakette an einem VW T5 Diesel mit Abgasnorm Euro 5 an.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im Klageverfahren entschieden, dass der Widerruf der Anerkennung der GTS Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen als Überwachungsorganisation durch das Land rechtens war.

Der Widerruf der Anerkennung der GTS Gesellschaft für Technische Sicherheitsüberprüfungen mbH & Co. KG als Überwachungsorganisation in Baden-Württemberg ist rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20. Mai 2021 das Verfahren in der Hauptsache eingestellt, nachdem sowohl die GTS als auch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, den Rechtsstreit für erledigt erklärt hatten. Im Ergebnis darf die GTS in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach § 29 Absatz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Berthold Frieß, betonte: „Wer Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen und andere sehr wichtige Prüfungen durchführt, muss absolut vertrauenswürdig sein. Insofern sind wir froh, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist.“

Land bereits in Vorinstanzen erfolgreich

Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom 28. Januar 2020 widerrief das Ministerium für Verkehr die Anerkennung der GTS als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb StVZO auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg. Zudem ordnete das Ministerium die sofortige Vollziehung des Widerrufs an.

Die GTS hatte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen die Entscheidung des Ministeriums sowohl ein Klage- als auch ein Eilverfahren angestrengt. In Letzterem hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einem Jahr die Auffassung des Ministeriums für Verkehr geteilt und dem Ansinnen der GTS, weiter als anerkannte Überwachungsorganisation in Baden-Württemberg tätig sein zu dürfen, eine Absage erteilt. Diese Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 6. August 2020.

Gericht folgt Argumentation des Lands

Das Verwaltungsgericht hat in seinem jüngsten Beschluss klargestellt, dass die Klage der GTS ohne die Erledigungserklärung keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Zur Begründung wird unter anderem umfassend auf die Entscheidungsbegründungen im Eilverfahren verwiesen. Demnach erweist sich der Widerrufsbescheid des Ministeriums für Verkehr zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach summarischer Prüfung des Gerichts als rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit nochmals die Argumentation des Ministeriums für Verkehr.

Das Ministerium für Verkehr begründete seine Entscheidung, der GTS die hoheitliche Aufgabe zu entziehen, im Wesentlichen mit der fehlenden Zuverlässigkeit der Geschäftsführerin und des technischen Leiters. Nach Ansicht des Ministeriums hat die Geschäftsführerin die ihr auferlegten Pflichten erheblich verletzt und dem technischen Leiter, der auch in der Ausübung seiner Tätigkeit Unzuverlässigkeit zeigte, weitreichenden Einfluss auf bedeutsame Vorgänge eingeräumt.

Weitere Meldungen

Paragraph vor Laptop
Justiz

Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software

An mehreren Tischen sitzen viele Männer und Frauen.
Frühkindliche Bildung

Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien Kita-Jahr

Ein Thermometer zeigt 36 Grad Celsius an.
Gesundheit

Hitzeschutz gewinnt weiter an Bedeutung

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Rettungsmedaille verliehen an Muhammad Afzal
Auszeichnung

Muhammad Afzal mit Rettungsmedaille ausgezeichnet

Ministerin Razavi überreicht den Förderbescheid.
Elektromobilität

Startschuss für Lkw-Ladenetz

Abschiebung nach Afghanistan – Letzter Straftäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg wird abgeführt
Migration

Erneut zwei Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Innovationstag zu Künstlicher Intelligenz und Justiz

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Flurneuordnung Hildrizhausen
Ländlicher Raum

7,5 Millionen Euro für Zukunftsforum Oberkochen

Umweltpreis für Unternehmen 2026: Preisgegenstand ohne die Aufschrift „Die Preisträger“
Umweltschutz

17 Unternehmen für den Umweltpreis 2026 nominiert

Marco Hess
Land und Kommunen

Marco Hess wird Erster Landesbeamter im Hohenlohekreis

Verkehrsministerin Razavi steht neben Autos mit einem Handy in der Hand.
Verkehr

VerkehrsInfo BW mit neuen Funktionen und mehr Übersicht