Coronavirus

16 Millionen Euro für gemeinnützige Organisationen

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Ehrenamtliche Mitarbeiter vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und Teil des Teams vom Kältebus schauen am frühen Morgen des 8. Januar 2017 nach einem 87-jährigen Obdachlosen, der im Kräherwald in Stuttgart lebt. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Durch die Corona-Pandemie sind auch gemeinnützige Organisationen vielerorts in ihrer Existenz bedroht. Die Landesregierung setzt daher das Corona-Hilfsprogramm des Bundes für gemeinnützige Organisationen durch eine Mitfinanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro um.

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat der Bund ein Kredit-Sonderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen aufgelegt. Die Landesregierung hat am Dienstag im Kabinett beschlossen, durch eine entsprechende Mitfinanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro auch gemeinnützigen Organisationen in Baden-Württemberg den Zugang zu diesem Programm zu ermöglichen. So soll die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen sichergestellt werden. Profitieren können davon beispielsweise die Wohlfahrtsverbände, Familienferienstätten, Jugendherbergen und Schullandheime, Frauenhäuser, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Inklusionsbetriebe sowie Träger der politischen Bildung.

Existenz gemeinnütziger Organisationen bedroht

„Gemeinnützige Organisationen und Träger stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Sie leisten wichtige Arbeit, beispielsweise für Kinder, Jugendliche oder Familien. Durch die Corona-Pandemie sind gemeinnützige Organisationen jedoch ähnlich wie privatwirtschaftliche Unternehmen vielerorts in ihrer Existenz bedroht. Deshalb unterstützt das Land sie finanziell.“

Mit dem vom Bund aufgelegten und nun in Baden-Württemberg umgesetzten Programm erhalten gemeinnützige Organisationen eine günstigere Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen in Höhe von bis zu 800.000 Euro pro Organisation. Mit Blick auf deren rechtliche Rahmenbedingungen beinhaltet das Hilfsprogramm eine sogenannte umfassende Haftungsfreistellung der Hausbanken durch den Bund und das Land Baden-Württemberg. Hinzu kommen geeignete Laufzeit- und Tilgungskonditionen sowie ein Zinssatz von unter einem Prozent pro Jahr. Abgewickelt wird das Programm über die Hausbanken.

Auskünfte zum Kreditprogramm bei der L-Bank

„Gemeinschaften sind die Säulen unseres Lebens, und gemeinnützige Organisationen und Vereine übernehmen eine Vielzahl wichtiger sozialer, kultureller, sportlicher, politischer und gesellschaftlicher Aufgaben – durch die Einschränkungen und finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind viele von ihnen unverschuldet in Not geraten“, sagte Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank. „Als Förderbank sehen wir darin unsere Verpflichtung und tragen dazu bei, dass Baden-Württemberg stark und für die Gemeinschaft lebenswert bleibt. Wir freuen uns, dass wir diese unterstützen können.“

„Auch der gemeinnützige Sektor darf durch die Corona-Pandemie nicht in eine dauerhafte, massive Schieflage geraten und muss unbedingt erhalten bleiben. Mit dem vorliegenden Hilfsprogramm leistet die Landesregierung dazu einen entscheidenden Beitrag“, so Minister Lucha abschließend.

Das Hilfsprogramm des Bundes

Der Bund unterstützt gemeinnützige Organisationen mit einer Bundesgarantie in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro. Den Kreditbedarf teilen sich der Bund und das Land im Verhältnis 80 zu 20. Der Kreditbetrag ist zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Das Land verbessert die Kreditkonditionen zusätzlich, indem es die beim Landesförderinstitut anfallenden Kosten selbst trägt und nicht den Kreditnehmern auferlegt. Das Landesprogramm in Baden-Württemberg unterscheidet sich darin von der Umsetzung in anderen Bundesländern.

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