Migration

14. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission vorgestellt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)

Die Zahl der Härtefalleingaben ist im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 weiter zurückgegangen. Insgesamt wurden 139 Anträge gestellt.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat den Bericht der Härtefallkommission des Landes für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Härtefallkommission befasste sich 2019 mit 187 Eingaben (355 im Vorjahr), welche zum Teil noch aus Rückständen aus dem Vorjahr stammten. Insgesamt wurde die Befassung bei 67 Eingaben als unzulässig abgelehnt. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um Eingaben von Ausländern, die zum Zeitpunkt der Eingabe nicht vollziehbar ausreisepflichtig waren, ein anderes Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts anstrebten, untergetaucht waren oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Eingabe an die Härtefallkommission gerichtet hatten und die erneute Eingabe kein wesentliches neues Vorbringen enthielt. 

Inhaltliche Befassung mit 120 Eingaben

Mit 120 Eingaben befasste sich die Kommission inhaltlich und entschied in der Sache über ein Härtefallersuchen an das Innenministerium. Bei 19 Eingaben konnte – zumeist wegen sehr kurzen Aufenthalts der Antragsteller – kaum eine Integration festgestellt werden. Die Eingaben waren deshalb offensichtlich unbegründet. 101 Eingaben prüfte die Kommission eingehend und abschließend. Davon führten 39 zu einem Härtefallersuchen an das Innenministerium.

Insgesamt 62 der eingehend beratenen Fälle führten wegen Nichterreichens der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu keinem Ersuchen. Ausschlaggebend für die ablehnenden Entscheidungen waren meist eine nicht gelungene wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration oder Straftaten von einigem Gewicht, wobei auch in solchen Fällen stets eine Gesamtabwägung aller Umstände erfolgte, was bedeutet, dass ein negativer Aspekt allein ebenso wenig wie ein einziger positiver Gesichtspunkt die Entscheidungen der Härtefallkommission bestimmt. Auch die zu erwartenden Belastungen der öffentlichen Kassen, besonders die der kommunalen Sozialhilfeträger (Stadt- und Landkreise), wurden in die Erwägungen der Härtefallkommission einbezogen, waren aber für sich allein gesehen kein Ablehnungsgrund. 

Die Anträge in den ersten Jahren der Einrichtung der Härtefallkommission kamen überwiegend von Menschen, die sich bereits länger im Inland aufhielten und gut integriert waren. Inzwischen bedarf es in diesen Fällen nicht einer Entscheidung der Härtefallkommission, da entsprechende Regelungen des Aufenthaltsgesetzes Bleibeperspektiven eröffnen. Hierzu zählen die Ausbildungsduldung, die Beschäftigungsduldung sowie die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen bei guter Integration. Die Härtefallkommission ist jedoch weiterhin ein sehr wichtiges Instrument. Sie kann ausreisepflichtigen Ausländern in besonders gelagerten Einzelfällen, um unzumutbare Härten abzuwenden, ein Aufenthaltsrecht ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Identität der Antragsteller geklärt ist; wer bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt, vermindert seine Chance auf Gewährung eines Aufenthaltsrechts.

Vier von fünf Ersuchen wurde stattgegeben

Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Anträge von Einzelpersonen gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozentpunkte gestiegen, wohingegen die Anträge von Familien entsprechend zurückgingen. Die Mehrheit der Härtefalleingaben betrifft alleinstehende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, eingereist sind. Der Anteil von Personen aus dem Kosovo ist nochmals erkennbar zurückgegangen. Über die Hälfte der Eingaben (56 Prozent), die 2019 an die Härtefallkommission gerichtet wurden, beziehen sich auf Personen, die während der „Flüchtlingskrise“ ins Bundesgebiet eingereist sind. Auch hierbei handelt es sich überwiegend um Einzelpersonen.

Das Innenministerium ist bei 39 Ersuchen der Kommission um Aufenthaltsgewährungen in 32 Fällen dem Ersuchen nachgekommen. Das entspricht einer Quote von 82 Prozent. Für die Prüfung, ob einem Ersuchen entsprochen werden kann, sind unterschiedliche Kriterien maßgeblich. Wichtig ist insbesondere, ob die Identität der Antragsteller geklärt ist, ob in der Vergangenheit über die Identität getäuscht wurde und ob der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung hinreichend nachgekommen wurde. Straftaten von einigem Gewicht wie auch die fehlende nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts können ebenfalls dazu führen, dass einem Ersuchen nicht entsprochen wird. Die Kriterien sollen kumulativ erfüllt sein; entscheidend ist dabei eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

Härtefallkommission

Klaus Pavel, Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum neuen Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet nunmehr die Härtefallkommission. 

Die Härtefallkommission des Landes bietet vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern seit 2005 die Möglichkeit, aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen, die belegt werden müssen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

Innenministerium: 14. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (PDF)

Innenministerium: Härtefallkommission

Weitere Meldungen

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #7: Wer ist „Wir”? Gemeinsam Gesellschaft gestalten

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Verkehrssicherheit

Bilanz des europaweiten Speedmarathons

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2024 deutlich angestiegen

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Ein Feuerwehrmann löscht letzte Glutnester auf dem Waldboden (Quelle: dpa).
Forst

Vorsicht vor hoher Waldbrandgefahr

Vor nächtlichem Himmel ist ein gelbes Schild mit der Aufschrift „Waffen verboten“ zu sehen. Zudem befinden sich auf dem Schild durchgestrichene Piktogramme von einer Schusswaffe, einem Messer, einem Schlagstock und einer Reizgasdose.
Sicherheit

Verbot von Waffen und Messern im ÖPNV

von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Wahlen

Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt

Mit einem digitalen Lasergeschwindigkeitsmessgerät wird der Verkehr auf der Autobahn A5 bei Müllheim überwacht. (Foto: dpa)
Polizei

Europaweite Kontrollen gegen Raser

Balingen: Ein Motorradfahrer fährt an einer Kurvenleittafel aus Kunststoff vorbei. (Foto: © dpa)
Polizei

Kontrollen zum Start der Motorradsaison 2025