Corona-Verordnung

Land beharrt auf Einhaltung der Notbremse in den Stadt- und Landkreisen

Paragraphen-Symbole

Zum 29. März passt Baden-Württemberg die Corona-Verordnung an. Zudem wird das Gesundheitsministerium Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 anweisen, die „Notbremse“ einschließlich der Ausgangsbeschränkungen umzusetzen. 

Die Landesregierung plant, über die Ostertage die Regeln für private Zusammenkünfte in Gebieten mit höherer Inzidenz zu lockern. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sollen die kommenden Tage auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Die verschärften Kontaktregeln der sogenannten „Notbremse“ gelten damit über die Oster-Feiertage nicht. Sie schreiben eigentlich vor, dass sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf.

Mittlerweile liegt die 7-Tage-Inzidenz landesweit bei 121,1 (Stand 26. März 2021). Derzeit gibt es in etwa zwei Drittel aller Stadt- und Landkreise mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche. Bleiben die Werte drei Tage lang über diesem Grenzwert, müssen die Kreise Öffnungen etwa von Geschäften wieder rückgängig machen. Statt Click & Meet sind dann nur noch Abhol- und Lieferdienste erlaubt. Die sonstigen bisherigen Regeln der Notbremse greifen weiter. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den Wert 100 überschreitet, wird das Gesundheitsministerium die betroffenen Landräte anweisen, Regeln wie etwa Ausgangsbeschränkungen verpflichtend umzusetzen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben. Für Hochinzidenzregionen wie Schwäbisch Hall sollen strengere Regeln gelten. Der Kreis Schwäbisch Hall hat mit einer Inzidenz von 438,1 (Stand: 26. März 2021) nach wie vor mit Abstand die höchsten Fallzahlen. 

Die entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung befindet sich derzeit im Umlaufverfahren und soll am Samstag verkündet werden. Eine Übersicht der relevanten Änderungen veröffentlichen wir wie immer parallel zur Veröffentlichung der Corona-Verordnung hier.

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Quelle:

/red mit dpa/lsw

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