Dialog

Bürgerbeauftragter hilft beim Kontakt mit Behörden

Volker Schindler ist Bürrgerbeauftragter des Landes Baden-Württemberg. (Bild: © dpa)

Volker Schindler ist der neue Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Er ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung beim Kontakt mit Behörden oder der Polizei benötigen. Seine Aufgabe ist es, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden zu vermitteln und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Seit Februar 2017 hat das Land Baden-Württemberg einen Bürgerbeauftragten. Der Landtag hat Volker Schindler im Dezember 2016 auf Vorschlag der Landesregierung zum Bürgerbeauftragten gewählt. Volker Schindler war zuvor Vizepolizeipräsident in Aalen.

Schindlers Aufgabe als Bürgerbeauftragter ist es, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden zu stärken. Er unterstützt im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass Behörden begründeten Beschwerden nachgehen und Abhilfe schaffen. Er ist aber auch Ansprechpartner für die Polizistinnen und Polizisten.

Seine langjährige Tätigkeit bei der Polizei Baden-Württembergs ist die beste Voraussetzung für diese Arbeit. „Besonders wichtig ist es mir, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei zu stärken“, sagt der Bürgerbeauftragte Schindler. Der Bürgerbeauftragte kann die Landesregierung, alle Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Die Behörden sind verpflichtet, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Ziel ist es, Anliegen und Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden einvernehmlich zu klären.

Frei und unabhängig

Um seinen Aufgaben frei nachgehen zu können, ist der Bürgerbeauftragte beim Landtag angesiedelt und unabhängig von der Landesregierung. 

Bürgerinnen und Bürger können den Bürgerbeauftragten unabhängig von sonstigen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren um Unterstützung bitten. Fristen für die Erhebung von Rechtsbehelfen müssen Bürgerinnen und Bürger aber selbst beachten, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Das Aufgabengebiet des Bürgerbeauftragten ist damit sehr weitreichend. Kein Fall für den Bürgerbeauftragten jedoch sind zum Beispiel Angelegenheiten zu denen bereits ein Petitionsverfahren durchgeführt wird oder wurde. Der Bürgerbeauftragte wird außerdem nicht aktiv, wenn keine Landesbehörde zuständig ist oder es um Entscheidungen geht, die in kommunaler Selbstverwaltung getroffen wurden. Der Bürgerbeauftragte ist außerdem nicht zuständig, wenn es sich um ein gerichtliches Verfahren handelt oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Volker Schindler rät allen Bürgerinnen und Bürgern: „Fragen Sie im Zweifel nach! Ich stehe gerne für Ihre Fragen bereit und freue mich auf den Kontakt.“

Seit 1. November 2019 ist Beate Böhlen die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg.

Erreichbar ist die Bürgerbeauftragte Beate Böhlen im Landtag telefonisch, per E-Mail, Fax oder über ihre Webseite:

0711 / 137765-30

0711 / 137765-59

post@buergerbeauftragte.bwl.de

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