Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 14. Januar 2025

Das Kabinett hat sich mit der Terrorismusbekämpfung, dem Glücksspielrecht und dem Weinbau befasst. Weitere Themen waren der landesweite Biotopverbund, die Stärkung des Justizstandorts sowie die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz.

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Baden-Württemberg bringt Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum an den Start

Im September 2024 hatte der Ministerrat ein umfassendes Sicherheitspaket beschlossen. Ein wichtiger Baustein dabei war die Einrichtung eines Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrums in Baden-Württemberg (SAT BW). Dieses nimmt jetzt beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) schrittweise seinen Betrieb auf. Darüber hatte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl das Kabinett am Dienstag, 14. Januar 2024, informiert. Zentrale Elemente des Zentrums sind unter anderem eine neue hochspezialisierte Internet Monitoring Einheit, um extremistische Online-Aktivitäten frühzeitig zu erkennen, sowie eine weitere Ermittlungskommission ein, um die Ermittlungsansätze, die sich aus dem Internet-Monitoring ergeben, effektiv zu bearbeiten und die Bearbeitung von Gefährdern im Hochrisikobereich im SAT BW zu bündeln.

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Änderung des Landesglücksspielgesetzes

Der Ministerrat hat den Entwurf einer Änderung des Landesglücksspielgesetzes zur Kenntnis genommen. Dieser wird nun in den Landtag eingebracht und soll das Gesetz an die geänderte Rechtslage durch den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021 anpassen. Insbesondere der rechtliche Rahmen für die Veranstaltung von Online-Casinospielen durch das Land Baden-Württemberg soll näher ausgestaltet werden. Durch Regelungen zu Vor-Ort-Kontrollen in Wettvermittlungsstellen und Spielhallen sowie zu Testspielen und -käufen soll auch der Vollzug des Gesetzes gestärkt werden. Zudem soll eine Fachstelle Glücksspielsucht bei der Landesstelle für Suchtfragen der Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg geschaffen werden.

Innenministerium: Glücksspielrecht

Sofort-Programm Weinbau vorgestellt

Angesichts der kriselnden Weinbranche hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ein Sofort-Programm Weinbau aufgelegt. Minister Peter Hauk hat über die vorgesehenen Maßnahmen berichtet. Die Witterungsbedingungen in den letzten Jahren mit Spätfrost, Starkregen und Dürre, aber auch die globalen Marktbedingungen haben die Branche in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Steigende Kosten, Arbeitsaufwand und weniger Ertrag sowie die erzielbaren Preise rechnen sich häufig nicht mehr. Das Sofort-Programm umfasst unter anderem Änderungen in Förderprogrammen wie beispielsweise die Erhöhung der Förderbeträge für den Pheromoneinsatz sowie die Steillagenbewirtschaftung. Auch entsprechende Marketingmaßnahmen sollen aufgegriffen werden, zum Beispiel über die Qualitätsprogramme des Landes, über Weintourismusprojekte sowie Unterstützung bei den Exportaktivitäten. Zudem sind Forderungen an Bund und Europäische Union (EU) enthalten, zum Beispiel für eine neue Ökoregelung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie zur Zulassung von Kaliumphosphonat im Ökoweinbau.

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Zwischenziel zur Umsetzung des Fachplans landesweiter Biotopverbund übertroffen

Ministerin Thekla Walker hat im Kabinett über den Sachstand zur Erreichung der Ausbauziele beim Biotopverbund berichtet. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, ist der Ausbau eines landesweiten Biotopverbunds ein zentrales Ziel der Landesregierung. Die verpflichtende Umsetzung des Biotopverbunds für Kommunen ist ein Ergebnis des Volksbegehrens „Artenschutz“ von der Initiative „Rettet die Bienen“ und wurde im Biodiversitätsstärkungsgesetz rechtlich verankert. Auf Grundlage einer vorausgehenden Planung ergreifen die Kommunen mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren Maßnahmen zum Beispiel für die Verbesserung und Vernetzung der Kernflächen. Die Verbindung wird unter anderem mit Trittsteinen erreicht, die als vorübergehende Zwischenstationen als Rastplatz beziehungsweise Versteck oder zur Futteraufnahme dienen. Das Zwischenziel 2023 von 10 Prozent wurde mit 10,9 Prozent sogar übertroffen. Gleichwohl bleibt die Erreichung des Ziels von 15 Prozent der Offenlandfläche in Baden-Württemberg bis 2030 eine große Herausforderung, insbesondere mit Blick auf die Verfügbarkeit geeigneter Flächen und Nutzungskonflikte.

Stärkung des Justizstandorts Baden-Württemberg

Zum 1. April 2025 tritt das Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft. Dieses Bundesgesetz soll die Justiz in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten wettbewerbsfähiger machen. Das neue Gesetz sieht daher Ermächtigungen an die Länder vor. Nach diesen können Commercial Courts auf Oberlandesgerichts-Ebene und Commercial Chambers auf Landgerichts-Ebene eingerichtet werden. In Fortentwicklung des erfolgreichen baden-württembergischen Commercial-Court-Modells plant das Justizministerium auf dieser Grundlage zum Mai 2025 die Einführung entsprechend spezialisierter Einheiten beim Oberlandesgericht Stuttgart und beim Landgericht Stuttgart in bestimmten Zivilverfahren, in denen zum Beispiel auf Englisch verhandelt werden kann.

Landesregierung begrüßt neues Abkommen zwischen der EU und der Schweiz

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben sich auf eine neue Grundlage für ihre bilateralen Beziehungen geeinigt. Baden-Württemberg hatte sich zuvor intensiv als Brückenbauer und Vermittler eingesetzt. Durch das Vertragspaket gibt es eine echte Chance auf spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz und in der EU. Dazu hat Staatssekretär Florian Hassler im Ministerrat berichtet. Am 20. Dezember 2024 verkündeten der Schweizer Bundesrat und die Europäische Kommission den Abschluss der Verhandlungen. Die Verhandlungen konnten nun nach rund einjähriger Dauer und mehr als 150 Verhandlungsrunden erfolgreich abgeschlossen werden. Mit dem Paket sollen die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz auf neue Grundlage gestellt werden. So wird beispielsweise eine Regelung für eine dynamische Angleichung an das EU-Recht und seine einheitliche Auslegung und Anwendung sowie die Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Zudem ist ein Abkommen für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen wie dem Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa geplant.

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Übersicht: Kabinettsberichte

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