„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz, indem sie Tieren zumindest vorübergehend eine Heimat geben, diese versorgen und wieder an neue Halter vermitteln. In zahlreichen Tierheimen sind wichtige Sanierungsarbeiten notwendig, doch leider fehlen den Tierschutzvereinen oft die erforderlichen finanziellen Mittel. Daher stellt das Land jährlich bis zu 500.000 Euro für Bau-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten von Tierheimen zur Verfügung. Diese Mittel sind gut angelegt und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz heimatloser Tiere und geben oftmals ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Tierheimen Entlastung“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges.
Tierheim Dreherhof erhält eine neue Heizung
Das Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis wird mit einer über 40 Jahre alten Ölheizung beheizt. Dies macht den Betrieb des Tierheims sehr kostenintensiv. Der Austausch der Heizung durch eine nachhaltige Pelletheizung ist längst überfällig, weshalb das Land das Vorhaben mit 34.692 Euro unterstützt. „Eine neue Pelletheizung reduziert nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Kohlenstoffdioxid(CO₂)-Emissionen. Das Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz macht das Tierheim zudem von unkalkulierbaren Ölpreisschwankungen unabhängiger“, sagte Ministerin Gentges.
Das Land stellt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift (VwV) Tierschutzmaßnahmen jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung, einschließlich der Förderung der Kastration freilebender Katzen, zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat fördert den Bau- und Sanierungsmaßnahmen, einschließlich energetischer Sanierung, projektbezogen mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zum Betrag von maximal 150.000 Euro je Maßnahme. Mit mindestens 30 Prozent beteiligen sich die Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber unter Beteiligung einer Gemeinde oder eines Landkreises gestellt. Die Bearbeitung des Antrags auf Förderung erfolgt beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat über die zu fördernden Bau- oder Sanierungsmaßnahmen.
















