Corona

Baden-Württemberg erlässt landesweite Ausgangsbeschränkungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Aufgrund der sich extrem verschärfenden pandemischen Lage hat das Kabinett heute weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählen vor allem Ausgangsbeschränkungen, die ab dem 12. Dezember in Kraft treten.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist wieder in einem exponentiellen Wachstum. Seit mehreren Tagen schon liegt der 7-Tage R-Wert über 1. Das bedeutet, dass sich die täglichen Neuinfektionen innerhalb weniger Tage jeweils verdoppeln. „Das Virus breitet sich in allen Bereichen und Altersschichten aus. Es gibt keine klar erkennbaren Infektionsherde mehr, die wir gezielt bekämpfen könnten. Die Fachleute sprechen von einem diffusen Geschehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sondersitzung des Kabinetts.

Die Hoffnung, die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen zu können, habe sich nicht erfüllt, so der Ministerpräsident. „Mit dem Virus kann man leider nicht verhandeln, und keine Kompromisse schließen. Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken. Von einer derzeitigen Inzidenz von 169 in Baden-Württemberg müssen wir zumindest in Sichtweite einer Inzidenz von 50 kommen. Nur dann können wir die Kontakte wieder nachverfolgen und die Kontrolle über das Virus zurückgewinnen. Das geht nur mit harten, radikalen Maßnahmen“, fasste Kretschmann die Situation zusammen.

„Als zivilisierte und aufgeklärte Gesellschaft können wir nicht hinnehmen, dass Tag für Tag eine Vielzahl von Menschen schwerste Gesundheitsschäden erleiden und hunderte von Menschen durch das Virus sterben. Oft isoliert von Angehörigen und Freunden. Menschen, von denen die meisten ohne die Pandemie noch am Leben wären. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies in der Mitte oder ob das eher gegen Ende des Lebens geschieht. Die Menschenwürde gilt für jeden und jede Einzelnen gleichermaßen. Aber es geht auch um die Würde unserer Gesellschaft. Wir haben jetzt alle die gemeinsame Aufgabe und die gemeinsame Pflicht, Gesundheit und Leben zu schützen“, so Kretschmann weiter.

Daher habe die Landesregierung entschieden, sofort weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Landesweite Ausgangsbeschränkungen

Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten.
  • Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
  • Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember.
  • Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.

Diese Maßnahmen ergreift Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember 2020. Hier wird sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür einsetzen, dass ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Friseure, Barbershops und Solarien sollen ebenfalls schließen.
  • In Sportstätten und Schwimmbädern soll Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Amateurindividualsport untersagt werden. Das betrifft öffentliche und private Sportanlagen, Bolzplätze und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang.
  • Der Einzelhandel soll keine besonderen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, mehr durchführen dürfen. Das betrifft etwa Ausverkäufe, Sonntagsöffnungen oder Aktionen wie Late Night-Shopping.
  • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll nur nach vorherigen negativen Antigen-Test und mit einer FFP2-Maske erlaubt werden.

Zudem wird der Ministerpräsident dafür plädieren, spätestens nach Weihnachten das Land weiter runterzufahren und einen strikten Lockdown zu verhängen.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Quelle:

/red

Weitere Meldungen

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Termine für Workshops zum nachhaltigen Bauen

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurbereinigung in Ravenstein bedeutet Fortschritt und Zukunft

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Gesundheit

Einheitliche Software-Landschaft für die Gesundheitsämter

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Neue Prämien für Entsiegelung und Flächenmanagement

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt