Straßenverkehr

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Mit rund 500 Millionen Euro Investitionen in laufende und neue Maßnahmen für den Erhalt von Straßen und Brücken stärkt das Land die Infrastruktur und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.

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Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Symbolbild

Das Land investiert 2026 so viel wie noch nie in den Erhalt von Straßen und Brücken. Mehr als 310 weitere Projekte können starten. Insgesamt fließen voraussichtlich rund 500 Millionen Euro in laufende und neue Maßnahmen.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte zur Vorstellung des Sanierungsprogramms 2026: „Wir investieren sehr viel in den Erhalt unserer Infrastruktur. Das ist dringlich und wichtig, weil viele Bauwerke alt sind, stark belastet wurden und wir ihre Substanz sichern müssen. Wir setzen die Mittel gezielt dort ein, wo es objektiv zuerst notwendig ist. Auch nach 15 Jahren Sanierungsoffensive bleibt Erhalt vor Aus- und Neubau unsere Handlungsmaxime im Straßenbau. Eine funktionierende Infrastruktur ist für unsere Gesellschaft unabdingbar und stärkt den Wirtschaftsstandort in Baden-Württemberg.“

Saniert und erhalten werden vor allem schadhafte Brücken, Fahrbahnen, Stütz- und Lärmschutzwände sowie Radwege. Hinzu kommen Hang- und Felssicherungen.

Steigender Sanierungsbedarf

„In den kommenden Jahren müssen wir deutlich mehr Bauwerke und Straßen sanieren. Viele kommen aufgrund ihres Alters und weil sie über Jahrzehnte weit über die erwarten Maße belastet wurden in die Sanierungsphase. Mehr Verkehr und vor allem viele und schwerere Lastwagen haben ihre Spuren und Risse hinterlassen. Das ist eine gewaltige Aufgabe. Wir nutzen dafür auch Mittel aus dem Sondervermögen. So können wir wichtige Projekte vor allem im Landesstraßennetz starten“, sagte der Minister.

Für Bundesstraßen werden in diesem Jahr voraussichtlich rund 254 Millionen Euro eingesetzt. In den Erhalt der Landesstraßen fließen nach aktuellem Stand rund 236 Millionen Euro. In beiden Bereichen werden auch Mittel aus dem Sondervermögen genutzt.

Sanierungsprogramm 2026

Das Sanierungsprogramm 2026 umfasst vor allem Projekte zur Erhaltung von Bauwerken und zur Erneuerung von Fahrbahndecken.

Landesweit ist geplant, dass dieses Jahr

  • 14 Brücken ersatzweise neu gebaut, verstärkt oder saniert
  • mehr als 180 Bauwerke instandgesetzt
  • Fahrbahndecken auf knapp 450 Kilometern erneuert werden

Bereits 2025 fast 400 Millionen Euro für Sanierung

2025 wurden rund 213 Millionen Euro in Bundesstraßen investiert. Dabei wurden rund 145 Kilometer Fahrbahnen und mehr als 80 Bauwerke saniert.

In den Erhalt der Landesstraßen flossen rund 170 Millionen Euro. Damit wurden gut 200 Kilometer Fahrbahnen und mehr als 90 Bauwerke erneuert.

Das Sanierungsprogramm 2026 steht sinnbildlich für die Schwerpunktsetzung des Ministeriums für Verkehr auf Erhaltung der bestehenden Infrastruktur. Die Investitionen sichern die Qualität der Straßen und sorgen für einen verlässlichen Verkehr im Land.

Brücken im Land

  • Rund 7.300 Brücken an Bundes- und Landesstraßen

  • Etwa jede zehnte Brücke altersbedingt sanierungsbedürftig

  • Maßnahmen: sanieren, verstärken oder neu bauen

Brückenerhaltungsprogramm

Zustand der Fahrbahnen

Erhaltungsmanagement

  • Grundlage für Planung und Umsetzung von Sanierungen

  • Bundesstraßen: rund 667 Kilometer bis 2028

  • Landesstraßen: rund 739 Kilometer bis 2029

Sondervermögen

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein Sondervermögen des Bundes. Baden-Württemberg erhält gemäß Königsteiner Schlüssel bis einschließlich 2036 insgesamt 13,1 Milliarden Euro für Investitionen. Davon gehen insgesamt 8,75 Milliarden Euro an die Kommunen, für das Land bleiben mehr als vierMilliarden Euro. Hiervon sind 700 Millionen Euro für Investitionen in Straßen und Brücken im Landesstraßennetz (insbesondere Sanierung) vorgesehen. In den nächsten zehn Jahren besteht für das Landesstraßennetz unter fachlichen Gesichtspunkten ein Sanierungs- beziehungsweise Erhaltungsmittelbedarf, der über die in diesem Zeitraum voraussichtlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (einschließlich des Sondervermögens) hinausgehen wird.

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